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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 4/2026
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2026

1. Mitteilung über den voraussichtlichen Anteil am kommunalen Investitionsbudget

Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über das kommunale Investitionsbudget.

Mit dem Ziel der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum, überlässt der Freistaat Bayern den Kommunen 2 Mrd. € für ein neues kommunales Investitionsbudget. Am 16.12.2025 wurde die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass der voraussichtliche Anteil der Gemeinde Motten am kommunalen Investitionsbudget bei 232.772 € liegt. Diese Mitteilung ist rechtsunverbindlich und dient nur der frühzeitigen Information der Kommunen.

Fördervoraussetzung: Gefördert werden insbesondere Investitionsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Energie– und Wärmeinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und Digitalisierung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen ab einem Volumen von mind. 50.000€, die nicht vor dem 01.01.2025 begonnen wurden. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich möglich, d.h. der verbleibende gemeindliche Eigenanteil könnte, nach derzeitigem Sachstand, über das neue kommunale Investitionsbudget gefördert werden.

2. Beratung über die Bürgerversammlungen 2025

Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin berichtet in der Sitzung über die in den Bürgerversammlungen gemachten Eingaben und Anregungen. Dem schließt sich die Beratung des Gemeinderats an.

Im Gemeinderat wird darüber diskutiert, wie die ehemaligen Quellen in Kothen und Speicherz zur Wasserversorgung genutzt werden könnten. Auch ein perspektivischer Anschluss der Quellen an das öffentliche Trinkwassernetz wird thematisiert. Hierdurch könnte der Grundwasserspiegel an am Wassereinzugsgebiet in Motten entlastet werden. Ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen soll Klarheit über die Möglichkeiten einer Nutzung der Quellen schaffen.

Im weiteren Verlauf wird die aktuelle Regelung bei Gestattungen von Festveranstaltungen angefragt. Anschließend wird darüber diskutiert, wie die Vereine sowohl finanzielle wie auch bürokratisch entlastet werden könnten. Es wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat, in einem gesonderten Workshop, Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die Treppe am Südeingang des Freidhofs Kothen ist marode und in diesem Zustand nicht nutzbar. Von Seiten des Gemeinderats wird die Auffassung vertreten, dass diese nicht mehr saniert werden soll, da in den vergangenen Jahren ein barrierefreier Zugang zu den Grabfeldern erschlossen wurde. Dier Treppe wird daher nicht mehr benötigt. Es wird vorgeschlagen, die Treppe zeitnah abzubrechen.

Die Leichenhalle in Kothen ist sanierungsbedürftig. Insbesondere die Fassade weist erhebliche Mängel auf. Ein ortsansässiger Handwerkerbetrieb wurde durch die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragt. Dieser Kostenvoranschlag liegt bis dato nicht vor.

3. Bauanträge

3.1. Wasserwerkneubau als Erweiterungsbau an dem best. Hochbehälter FlNr.: 74/14 Gemarkung Mottner Forst-Nord

Sachverhalt: Bei dem vorgelegten Bauantrag handelt es sich um den Antrag der Gemeinde Motten bezüglich des Ersatzneubaus des Wasserwerks auf der FlNr.: 74/14, Gemarkung Mottner Forst-Nord. Der Neubau soll an den bestehenden Hochbehälter angebaut werden.

Die Umstände, dass es sich hier um eine Fläche im Außenbereich handelt, wurden im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen. Im Ergebnis soll auf einen landschaftlichen Begleitplan verzichtet werden, da die Fläche bereits bebaut ist und es sich in der Fläche nur um einen geringen Eingriff handelt.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Wasserwerkneubau als Erweiterungsbau an dem best. Hochbehälter Fl.Nr.: 74/14 Gemarkung Mottner Forst-Nord.

Abstimmung: Ja:9 Nein:0

4. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Aufstellung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet – Kirschenäcker", OT Uttrichshausen

Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in Ihrer Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet – Kirschenäcker" im Ortsteil Uttrichshausen gefasst sowie die Durchführung der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet - Kirschenäcker" erfolgt im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet – Kirschenäcker" dient der Innenentwicklung und Nachverdichtung eines bestehenden Gewerbegebietes. Aufgrund der angepassten Planung der angrenzenden T/R-Anlage Uttrichshausen-West sowie den Anpassungen des Geltungsbereiche entlang der L 3430 durch die Ausweisung des Bebauungsplanes „Verlegung der Landesstraße L3207" und der bereits bestehenden Planungen und geplanten Nutzungen, hat die Gemeinde hier die Änderung des Bebauungsplanes in Abstimmung mit den Investoren / Vorhabenträger beschlossen. Die geplante Änderung ermöglich eine bessere und nachhaltigere Ausnutzung des bereits bestehenden Gewerbegebietes für die Gemeinde Kalbach. Bei Nichtdurchführung der Planänderung kann der Investor und Vorhabenträger seine Planungen für die Weiterentwicklung seines Gewerbestandort nicht fortführen. Weiterhin kann nicht wie geplant der in Uttrichshausen befindliche Einzelhandel hier in das Gewerbegebiet verlagert werden. Dem Einzelhandelsbetrieb (Lebensmittelhandel) droht aufgrund der im Bestand beengten Verhältnisse und der schlechten verkehrlichen Bedingungen am aktuellen Standort in Uttrichshausen, die Schließung. Dies würde auch zu einer deutlichen Verschlechterung der Nahversorgung der Bevölkerung im OT Uttrichshausen führen. Alternative Bauflächen stehen im OT Uttrichshauen nicht zur Verfügung.

Nach der Einsicht in die Pläne werden seitens der Verwaltung keine Einwände in Bezug auf die Planung der Gemeinde Kalbach erhoben.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, da die Belange der Gemeinde Motten nicht berührt werden.

Abstimmung: Ja:9 Nein:0

5. Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, Zur Sanierung des Josefsheims das Architektenbüro Richter, Hartstraße 6, 97769 Bad Brückenau mit der Planungsleistung bis zur Bauantragsreife zu beauftragen.

Die weiteren Planungen sollen zügig vorangetrieben werden. Von Seiten des Gemeinderates haben sich zwei Personen bereit erklärt, in einer Arbeitsgruppe die weiteren Planungsschritte zu begleiten.

6. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2025

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2025 zu.

Abstimmung: Ja:9 Nein:0

7. Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt: Die erste Bürgermeisterin setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass bis zu den Neuwahlen Herr Alexander Fehn kommissarischer Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Speicherz ist. Die Neuwahlen sollen dann zeitnah terminiert werden.

Der Wahlleiter informiert den Gemeinderat darüber, dass am heutigen Tag, die Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und zur Bürgermeisterwahl am 08.03.2026 getagt hat. Für die Gemeinderatswahl sind drei Wahlvorschläge eingereicht worden:

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Wählergemeinschaft Motten

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Freie Wähler Kothen-Motten-Speicherz

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Wählergruppe Speicherz

Durch den Wahlausschuss wurde beschlussmäßig festgestellt, dass alle drei Wahlvorschläge gültig sind und zur Wahl zugelassen werden.

Für die Bürgermeisterwahl wurden zwei Wahlvorschläge eingereicht.

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Durch die Wählergemeinschaft Motten wurde Katja Habersack, Erste Bürgermeisterin als Wahlvorschlag eingereicht

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Durch die Wählergruppe Speicherz wurde Katja Habersack, Erste Bürgermeisterin als Wahlvorsschlag eingereicht.

Durch den Wahlausschuss wurde beschlussmäßig festgestellt, dass beide Wahlvorschläge insgesamt gültig sind und zur Wahl zugelassen werden.

Damit ist Katja Habersack die einzige Bewerberin für das Amt der Ersten Bürgermeisterin bei den Kommunalwahlen am 08.03.2026.