Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) verzichtet ab dem 01.04.2026 auf die Genehmigung von Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Sie möchte damit ihren Versicherten den Zugang zu Rehabilitationssport und Funktionstraining vereinfachen.
So reicht es künftig aus, die ärztliche Verordnung beim Leistungserbringer vorzulegen, und es kann direkt gestartet werden.
Wenn der Haus- oder Facharzt Reha-Sport oder Funktionstraining für erforderlich hält, stellt er eine Verordnung aus.
Die Kosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der LKK ab.
Reha-Sport stärkt vor allem die Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft. Funktionstraining soll körperliche Störungen beseitigen, Funktionen erhalten oder verbessern sowie Funktionsverluste einzelner Organe bzw. Körperteile hinauszögern.
Trainiert wird jeweils in Gruppen mit speziell ausgebildeten Übungsleitern. Die Teilnehmenden werden von ihnen auch angeleitet und motiviert, um die Übungen danach eigenverantwortlich weiter durchzuführen.
SVLFG sicher & gesund aus einer Hand Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.
Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur
größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise.
Zu den herausragenden, übergreifenden Leistungen gehören die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote.
Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit aus.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
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