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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 4/2026
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10.02.2026

1. Information aus der Brückenauer Rhönallianz zum Regionalbudget 2026

2. Baurecht

2.1. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten

Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die 9. Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes im Gemarkungsbereich Kothen, im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" beschlossen.

Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am westlichen Ortsrand des Gemeindeteiles Kothen.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 28.07.2025 bis 25.08.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses und der Internetveröffentlichung mit öffentlicher Auslegung erfolgte durch ortsübliche Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 23.07.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbarkommunen frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Flächennutzungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen.

Der Flächennutzungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 11.11.2025, einschließlich Begründung mit Umweltbericht, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt der Bekanntmachung, wurde in der Zeit vom 01.12.2025 bis 05.01.2026 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wurden die Unterlagen öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Motten ausgelegt. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch ortsübliche Bekanntmachung. Mit Schreiben vom 27.11.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbarkommunen und die Grundstückseigentümer von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Flächennutzungsplanentwurf, bis zum 05.01.2026 gebeten:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

5. Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

6. Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

7. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

8. Landratsamt Bad Kissingen, Amt für junge Menschen und Familien / Kindergartenaufsicht

9. Landratsamt Bad Kissingen, Klimaschutzmanagerin

10. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

11. Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

12. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

13. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

14. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

15. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

16. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

17. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

18. Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

19. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

20. Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

21. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

22. OsthessenNetz GmbH, Fulda

23. PLEdoc GmbH, Essen

24. Stadtwerke Hammelburg GmbH

25. Markt Wildflecken

26. Gemeinde Sinntal

27. Gemeinde Kalbach

28. Gemeinde Ebersburg

Im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Einwendungen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme abgegeben:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Amt für jungen Menschen und Familien, Kindergartenaufsicht

2. Landratsamt Bad Kissingen, Klimaschutzmanagerin

3. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

4. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

5. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

6. Immobilien Freistadt Bayern, Regionalverwaltung Unterfranken

7. Stadtwerke Hammelburg GmbH

8. Markt Wildflecken

9. Gemeinde Sinntal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ihr Einverständnis mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

4. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

5. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

6. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

9. Deutsche Telekom Technik GmbH

10. PLEdoc GmbH, Essen

11. Gemeinde Kalbach

12. Gemeinde Ebersburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Hinweise und Anregungen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2. Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

3. Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

4. Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

5. Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla¬nung, Würzburg

6. Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

7. OsthessenNetz GmbH, Fulda

A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Baurecht, Bauleitplanung vom 23.12.2025

Die Fachstelle Baurecht, Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

2. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, UNTERE BODENSCHUTZ Behörde vom 22.12.2025

Die Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

3. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, fachkundige stelle für Wasserwirtschaft vom 01.12.2025

Die Untere Wasserbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

4. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektion vom 01.12.2025

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

5. Stellungnahme Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 30.12.2025

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

6. Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 05.01.2026

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

7. Stellungnahmen osthessennetz GmbH vom 15.12.2025

Die OsthessenNetz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

A) Beschluss

ABEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

1. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Baurecht, Bauleitplanung vom 23.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Die Information über die Beteiligung der Fachstellen Städtebau, Immissionsschutz, Naturschutz, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft, Bodenschutz/Altlasten, Gesundheitsamt, Klimaschutzmanagerin, Brandschutz und Kreisheimatpfleger sowie deren entsprechenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Die Klimaschutzmanagerin und der Kreisheimatpfleger haben keine Stellungnahme abgegeben.

Von den Fachstellen Städtebau, Naturschutz, Immissionsschutz und Gesundheitsamt wurden in ihren Stellungnahmen keine Einwände oder Bedenken vorgetragen.

Die Stellungnahmen der sonstigen Fachstellen werden durch den Gemeinderat einzeln einer Abwägung unterzogen. Auf die entsprechende Beschlussfassung wird verwiesen.

2. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, UNTERE BODENSCHUTZ Behörde vom 22.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 21.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Die durch die Stellungnahme mitgeteilten Anforderungen an den Bodenschutz wurden in die Unterlagen integriert. Das Beschlussergebnis wurde der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

3. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, fachkundige stelle für Wasserwirtschaft vom 01.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 18.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Die durch die Stellungnahme mitgeteilten Anforderungen zum Wasserrecht wurden in Begründung und Flächennutzungsplan integriert. Das Beschlussergebnis wurde der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Die Abkürzung der zitierten Rechtsgrundlage (TRENGW) wird gemäß Stellungnahme in den korrespondierenden Bebauungsplanunterlagen korrigiert.

4. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektion vom 01.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Kreisbrandinspektors des Landkreises Bad Kissingen ist identisch mit der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme vom 30.07.2025. Hiermit hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2025 im Rahmen der Abwägung eingehend befasst. Auf die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 11.11.2025 wird diesbezüglich verwiesen. Das Beschlussergebnis wurde dem KBI mitgeteilt. Auf eine erneute Beschlussfassung kann somit aus Sicht des Gemeinderates verzichtet. werden.

Den allgemeinen Brandschutzanforderungen wird bei der Realisierung des Baugebietes genügt.

5. Stellungnahme Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung vom 30.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Der Hinweis auf die Stellungnahmen vom 15.11.2021 und 30.03.2023 aus dem abgebrochenen 13b-Verfahren nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls wird der Hinweis auf die Stellungnahme vom 20.08.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und die Anmerkung, dass keine Einwendungen mehr erhoben werden, zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird durch die Verwaltung die rechtskräftige Fassung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, digital und unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten, an die Höhere Landesplanungsbehörde übermittelt.

6. Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 05.01.2026

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 21.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde dem Bay. Bauernverband zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen.

Der im Bebauungsplan (Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" – Parallelverfahren) enthaltene Hinweis auf mögliche Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen des Wohngebiets, durch die Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch entsprechende Zeitangaben ergänzt. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen sowie die zukünftige Entwicklungsfähigkeit von Betrieben wird aus Sicht des Gemeinderates durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt.

Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

7. Stellungnahmen osthessennetz GmbH vom 15.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch" im Parallelverfahren.

Die Mitteilung, dass keine grundsätzlichen Einwände bestehen, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Der Verweis auf die Stellungnahme vom 15.12.2025 zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" (Parallelverfahren) wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Die zitierte Stellungnahme vom 15.12.2025 - zur Erweiterung des Bebauungsplans „Am Strauch"- wurde parallel abgewogen und separat berücksichtigt. Diese ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 11.11.2025 sachlich abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde der OsthessenNetzGmbH mitgeteilt. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird nochmals auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Abstimmung Ja:11  Nein:0

2.2.   9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten

Feststellungsbeschluss

Sachverhalt

B) Feststellungsbeschluss

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Die im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.

Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen des Planentwurfs und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen kein Erfordernis einer erneuten Auslegung oder Behördenbeteiligung im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten kann durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt werden.

Beschluss

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, in der Fassung vom 10.02.2026, wird vom Gemeinderat der Gemeinde Motten durch Beschluss festgestellt.

Die Begründung mit Umweltbericht zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, in der Fassung vom 10.02.2026 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, beim Landratsamt Bad Kissingen zur Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird diese wirksam.

Abstimmung Ja: 11 Nein:0

2.3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch"

Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" für den Gemeindeteil Kothen im Regelverfahren beschlossen. Mit dem Bebauungsplanverfahren wurde aus Gründen der Rechtssicherheit neu begonnen, nachdem das ursprünglich hierfür vorgesehene beschleunigte Verfahren (13b BauGB) für unzulässig erklärt wurde. Zusätzlich muss im Parallelverfahren der gemeindliche Flächennutzungsplan geändert werden, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen. Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet) am westlichen Ortsrand des Gemeindeteiles.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 28.07.2025 bis 25.08.2025, durch Internetveröffentlichung sowie öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Die Bekanntgabe des Erweiterungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses und der Internetveröffentlichung mit öffentlicher Auslegung erfolgte durch ortsübliche Bekanntmachung.

Mit Schreiben vom 23.07.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbarkommunen frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

In der Gemeinderatssitzung vom 11.11.2025 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der selben Sitzung gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 11.11.2025, einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzgutachten, die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan sowie der Inhalt der Bekanntmachung, wurden in der Zeit vom 01.12.2025 bis 05.01.2026 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wurden die Unterlagen öffentlich zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeinde Motten ausgelegt. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch ortsübliche Bekanntmachung. Mit Schreiben vom 27.11.2025 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen von der förmlichen Beteiligung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf bis zum 05.01.2026 gebeten:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

4. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

5. Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

6. Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

7. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

8. Landratsamt Bad Kissingen, Amt für junge Menschen und Familien / Kindergartenaufsicht

9. Landratsamt Bad Kissingen, Klimaschutzmanagerin

10. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

11. Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

12. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

13. Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

14. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

15. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

16. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

17. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

18. Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

19. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

20. Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

21. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

22. OsthessenNetz GmbH, Fulda

23. PLEdoc GmbH, Essen

24. Stadtwerke Hammelburg GmbH

25. Markt Wildflecken

26. Gemeinde Sinntal

27. Gemeinde Kalbach

28. Gemeinde Ebersburg

Im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Einwendungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahme abgegeben:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Klimaschutzmanagerin

2. Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

3. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

4. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München

5. Immobilien Freistadt Bayern, Regionalverwaltung Unterfranken

6. Stadtwerke Hammelburg GmbH

7. Markt Wildflecken

8. Gemeinde Sinntal

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ihr Einverständnis mit der Erweiterung des Bebauungsplanes geäußert:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

2. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

4. Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

5. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

6. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt/Saale

8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

9. Deutsche Telekom Technik GmbH

10. PLEdoc GmbH, Essen

11. Gemeinde Kalbach

12. Gemeinde Ebersburg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eine Stellungnahme abgegeben und darin erneut Hinweise und Anregungen zur Erweiterung des Bebauungsplanes vorgetragen:

1. Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung

2. Landratsamt Bad Kissingen, Bodenschutz

3. Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

4. Landratsamt Bad Kissingen, Amt für jungen Menschen und Familien / Kindergartenaufsicht

5. Kreisbrandinspektion des Landkreises Bad Kissingen

6. Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla¬nung, Würzburg

7. Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

8. OsthessenNetz GmbH, Fulda

A) BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

1. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Baurecht, Bauleitplanung vom 23.12.2025

Die Fachstelle Baurecht, Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

2. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, UNTERE BODENSCHUTZbehörde vom 22.12.2025

Die Bodenschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

3. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, fachkundige stelle für Wasserwirtschaft vom 01.12.2025

Die Untere Wasserbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

4. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Amt für jungen Menschen und Familien, Kindergartenaufsicht vom 22.12.2025

Die Kindergartenaufsicht hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Die Schreiben werden dem Gemeinderat bekannt gegeben.

5. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektion vom 01.12.2025

Der Kreisbrandinspektor hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

6. Stellungnahme Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla¬nung vom 30.12.2025

Die Höhere Landesplanungsbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

7. Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 05.01.2026

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

8. Stellungnahmen osthessennetz GmbH vom 15.12.2025

Die OsthessenNetz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

A) Beschluss

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

1. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Baurecht, Bauleitplanung vom 23.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die Information über die Beteiligung der Fachstellen Städtebau, Kindergartenaufsicht, Immissionsschutz, Naturschutz, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft, Bodenschutz/Altlasten, Gesundheitsamt, Klimaschutzmanagerin, Brandschutz und Kreisheimatpfleger sowie deren entsprechenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Die Klimaschutzmanagerin und der Kreisheimatpfleger haben keine Stellungnahme abgegeben.

Von den Fachstellen Städtebau, Naturschutz, Immissionsschutz und Gesundheitsamt wurden in ihren Stellungnahmen keine Einwände oder Bedenken vorgetragen.

Die Stellungnahmen der sonstigen Fachstellen werden durch den Gemeinderat einzeln einer Abwägung unterzogen. Auf die entsprechende Beschlussfassung wird verwiesen.

2. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, UNTERE BODENSCHUTZbehörde vom 22.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 21.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Die durch die Stellungnahme mitgeteilten Anforderungen an den Bodenschutz wurden in Begründung und Bebauungsplan integriert. Das Beschlussergebnis wurde der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

3. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, fachkundige stelle für Wasserwirtschaft vom 01.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 18.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Die durch die Stellungnahme mitgeteilten Anforderungen zum Wasserrecht wurden in Begründung und Bebauungsplan integriert. Das Beschlussergebnis wurde der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Die Abkürzung der zitierten Rechtsgrundlage (TRENGW) wird gemäß Stellungnahme korrigiert.

4. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, Amt für jungen Menschen und Familien, Kindergartenaufsicht vom 22.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die zitierte Stellungnahme vom 15.10.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde dem Amt für Junge Menschen und Familien (Jugendamt/Kindergartenaufsicht) zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Das Baugebiet wird bei der örtlichen Bedarfsplanung nach BayKiBiG berücksichtigt.

5. Stellungnahme Landratsamt BAD KISSINGEN, KreisbrandINSpektion vom 01.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme des Kreisbrandinspektors des Landkreises Bad Kissingen ist identisch mit der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahme vom 30.07.2025. Hiermit hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.11.2025 im Rahmen der Abwägung eingehend befasst. Auf die Beschlussfassung des Gemeinderates vom 11.11.2025 wird diesbezüglich verwiesen. Das Beschlussergebnis wurde dem KBI mitgeteilt. Auf eine erneute Beschlussfassung kann somit aus Sicht des Gemeinderates verzichtet. werden.

Den allgemeinen Brandschutzanforderungen wird bei der Realisierung des Baugebietes genügt.

6. Stellungnahme Regierung v. Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalpla¬nung vom 30.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Der Hinweis auf die Stellungnahmen vom 15.11.2021 und 30.03.2023 aus dem abgebrochenen 13b-Verfahren nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Ebenfalls wird der Hinweis auf die Stellungnahme im Regelverfahren vom 20.08.2025 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und die Anmerkung, dass keine Einwendungen mehr erhoben werden, zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Stellungnahme ausschließlich die Belange der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird durch die Verwaltung die rechtskräftige Fassung der Erweiterung des Bebauungsplanes mit Begründung, digital und unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten, an die Höhere Landesplanungsbehörde übermittelt.

7. Stellungnahme Bayer. Bauernverband vom 05.01.2026

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die zitierte Stellungnahme vom 21.08.2025 stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.11.2025 ordnungsgemäß abgewogen. Das Beschlussergebnis wurde dem Bay. Bauernverband zur Kenntnis gebracht. Auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 wird verwiesen.

Der im Bebauungsplan enthaltene Hinweis auf mögliche Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen des Wohngebiets, durch die Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch entsprechende Zeitangaben ergänzt. Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen sowie die zukünftige Entwicklungsfähigkeit von Betrieben wird aus Sicht des Gemeinderates durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt.

Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

8. Stellungnahmen osthessennetz GmbH vom 15.12.2025

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme gilt auch für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Die Stellungnahme der OsthessenNetz GmbH ist inhaltlich identisch mit der Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Diese wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 11.11.2025 sachlich abgewogen, das Beschlussergebnis wurde der OsthessenNetz GmbH mitgeteilt. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird nochmals auf den Gemeinderatsbeschluss vom 11.11.2025 verwiesen. Eine zusätzliche Abwägung hierzu ist aus Sicht des Gemeinderates nicht erforderlich.

Abstimmung Ja:11 Nein:0

2.4. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch"

Satzungsbeschluss

Sachverhalt

A) SATZUNGSBESCHLUSS

Das Bauleitverfahren wurde ordnungsmäßig durchgeführt.

Die im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise, wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.

Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung, haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung, und bedingen keine erneute Auslegungsplicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.

Die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" – bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen – kann als Satzung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten beschließt gemäß § 10 BauGB die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch" mit integrierter Grünordnung, Gemeindeteil Kothen, in der Fassung vom 10.02.2026 als Satzung.

Die Begründung mit Umweltbericht zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch", in der Fassung vom 10.02.2026 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen, sobald die der Erweiterung des Bebauungsplanes zugrunde liegende und im Parallelverfahren durchgeführte 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten genehmigt wurde. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmung Ja:11  Nein:0

3. Bauanträge

3.1. Umbau eines Wohnhauses in 5 Ferienwohnungen, Errichtung einer Dachterrasse, Errichtung von 3 Gauben und eines Zwerchgiebels, FlNr. 39 Gemarkung Speicherz, Hauptstraße 13

Sachverhalt

Beantragt wird Umbau eines Wohnhauses in 5 Ferienwohnungen, Errichtung einer Dachterrasse, Errichtung von 3 Gauben und eines Zwerchgiebels auf den FlNr. 39, Gemarkung Speicherz.

Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB. Da hier kein Bebauungsplan vorliegt, muss das Bauvorhaben sich in die nähere Umgebung einfügen.

Es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Lediglich die innere Strukturierung wird neu angelegt. Die Wohnungen werden als Ferienwohnungen lediglich temporär und nicht dauerhaft benutzt.

Wie aus den Plänen des Bauantrags zu entnehmen ist, sind die äußeren Veränderungen als geringfügig anzusehen. Es handelt sich hier um die Errichtung von:

drei Gauben,

eines Zwerchgiebels,

einer Errichtung einer Dachterrasse.

Diese Veränderung fügt sich aus Sicht der Verwaltung durchaus in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist durch die vorhandenen Anschlüsse ebenfalls gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt sowie das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Weiter werden ausreichend Stellplätze durch den Bauherren nachgewiesen.

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Bauherren, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag bezüglich des Umbaus eines Wohnhauses in 5 Ferienwohnungen, Errichtung einer Dachterrasse, Errichtung von 3 Gauben und eines Zwerchgiebels, Hauptstraße 13, FlNr. 39, Gemarkung Speicherz.

Abstimmung Ja:10   Nein:0

Abstimmungsbemerkung: wegen persönlicher Befangenheit haben nicht alle  an der Beratung und Abstimmung teilgenommen

3.2. Erweiterung Dachgeschoss FlNr. 114/4 Gemarkung Speicherz, Hammerweg 8

Sachverhalt

Beantragt wird die Erweiterung des Dachgeschosses auf der FlNr. 114/4, Gemarkung Speicherz.

Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches des qualifizierten Bebauungsplans Hammerweg in seiner gültigen Fassung vom 20.12.1984 (1. Änderung).

Gemäß § 30 BauGB regelt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, dieser die Zulässigkeit von Vorhaben.

Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, welches im Dachgeschoss über die bestehende Terrasse erweitert werden soll. Dies stellt keinerlei Widersprüche zum geltenden Bebauungsplan dar.

Lediglich die Abweichung in Form der leichten Überschreitung der GFZ ist hier zu erwähnen. Diese wurde von dem Bauherren auch ordnungsgemäß in Form der Befreiung beantragt.

zulässig: GFZ max. 0,5

geplant: GFZ 0,52

Die GFZ dient der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung. Nach § 16 Abs. 6 BauNVO können nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen von dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung vorgesehen werden. Zur Bestimmung dieser Ausnahmen dienen die Orientierungswerte des § 17 BauNVO. Dieser besagt folgende Orientierungswerte für Obergrenzen:

Baugebiet Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ)

reinen Wohngebieten (WR)

allgemeinen Wohngebieten (WA) 0,4 1,2

Ferienhausgebieten

Somit liegt der Bauherr mit seiner geplanten GFZ deutlich unter der Obergrenze. Daher steht einer Zustimmung zur Befreiung und somit auch dem Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens nichts entgegen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag nebst Befreiungen für die Erweiterung des Dachgeschosses auf der FlNr. 114/4, Gemarkung Speicherz, Hammerweg 8.

Abstimmung Ja:11  Nein:0