Amt für Bodenmanagement Büdingen – Flurbereinigungsbehörde –Bahnhofstraße 3363654 BüdingenTel. (0611) 535-7000, Fax (0611) 327605-100E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-BD-05-23-20-01-B-0004#007
Im Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K939, Main-Kinzig-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 07.12.2023 im Bürgerhaus Oberzell der Gemeinde Sinntal erläutert worden sind und am
04.12.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr, am 05.12.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr sowie am 06.12.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr im Bürgerhaus Oberzell der Gemeinde Sinntal, Sinntalstraße 26, 36391 Sinntal ausgelegen haben.
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsrahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Über vorgebrachte Einwendungen wurde entschieden.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Sinntal und in den angrenzenden Städten Bad Brückenau und Schlüchtern sowie den Gemeinden Kalbach, Motten, Obersinn und Zeitlofs öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF2320 abrufbar.
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.