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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 6/2023
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Motten am 17.04.2023

ÖFFENTLICHER TEIL:

TOP 1 – Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Motten

Die zweite Bürgermeisterin erläutert, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 11.05.2020 in einigen Punkten angepasst werden muss.

Den Entwurf der Änderungssatzung haben die Gemeinderatsmitglieder bereits mit den Sitzungsunterlagen erhalten. In den wichtigen, regelbaren Kernpunkten entspricht diese aber grundsätzlich der bisherigen Geschäftsordnung. 1. Bürgermeisterin Habersack weist darauf hin, dass die überwiegenden Inhalte den Kommunalgesetzen bzw. der dazu getroffenen Rechtsprechung entsprechen und insofern wenig Spielraum für Anpassungen durch den Gemeinderat besteht. Bei den regelbaren Inhalten besteht auch später immer wieder die Möglichkeit die Geschäftsordnung anzupassen, sofern dies vom Gemeinderat für erforderlich gehalten wird. Die wesentlichsten Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung werden von der 2. Bürgermeisterin nachfolgend erläutert:

1.

Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des ersten, zweiten und dritten Bürgermeisters wurde in der bisherigen Geschäftsordnung eine weitere Vertreterreihenfolge der Gemeinderatsmitglieder nach Dienstzeit im Gemeinderat und anschließend nach Lebensalter vorgesehen. Durch die Neuzusammensetzung im Gemeinderat wurde die Vertretungsregelung entsprechend angepasst.

2.

Der regelmäßige Beginn der Sitzungen wurde im Entwurf mit 19:00 Uhr festgelegt. In der bisherigen Geschäftsordnung war 20:00 Uhr vorgesehen. In diesem Zuge weist die 1.Bürgermeisterin darauf hin, dass es sich hierbei um einen grundsätzlichen Richtwert handelt. Abweichungen hierzu sind möglich, soweit dies für erforderlich gehalten wird.

3.

Es wird ein vorberatender Ausschuss gebildet. Der Bauausschuss hat folgenden Aufgabenbereich

a)

Jährliche Begehung der Gemeindestraßen mit Festlegung der Prioritäten für die Ausbesserungsarbeiten

b)

Begleitung von gemeindlichen Baumaßnahmen

c)

Erarbeitung von Vorschlägen für Baumaßnahmen in der Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende 1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung des Gemeinderates Motten. Der entsprechend geänderte Entwurf der Geschäftsordnung wird dieser Sitzungsniederschrift dauerhaft beigefügt.

Abstimmung: 10:0

TOP 2 – Privatisierungsprüfung aus Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO; Mitteilung an die Rechtsaufsichtsbehörde lt. E-Mail vom 07.03.2023

Für die Meldung an das Landratsamt KG sollte der folgende GR-Beschluss gefasst werden:

Feststellungen zur Privatisierungsklausel aus Art 61 Abs 2 Satz 2 GO

Mitteilung an die Rechtsaufsichtsbehörde

Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen die Kommunen ihre Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können. Entsprechende Möglichkeiten und Angebote sind vielfältig; sie reichen von der Vergabe von Hilfstätigkeiten an Private (z. B. an private Reinigungsdienste, Grünpflegeunternehmen etc.) über private Finanzierungsmodelle bis hin zur Errichtung und zum Betrieb kommunaler Einrichtungen durch Private im Auftrag der Kommune. Aufgrund der geltenden Vorschriften sind die Kommunen dazu angehalten turnusmäßig (spätestens alle 5 Jahre) zu prüfen, ob sie einen Privaten mit der Durchführung einer Aufgabe beauftragen können oder ob sie sich nicht zugunsten eines Privaten aus der Erfüllung einer Aufgabe zurückziehen sollen. Über diese Prüfung ist die Rechtsaufsichtsbehörde zu unterrichten.

Der Gemeinderat stellt fest, dass zum momentanen Zeitpunkt keine weiteren Privatisierungspotenziale erkennbar sind. Soweit dies in der Vergangenheit sinnvoll erschien, wurden private Unternehmen mit der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beauftragt. Die Gemeinde wird auch künftig Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersuchen, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können. Dabei wird auch berücksichtigt, ob durch Privatisierungen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verwirklicht werden kann. Auch mögliche Verbesserungen des Angebots oder der Aufgabenausführung werden in die Überlegungen mit einbezogen.

Abstimmung: 10:0

TOP 3 – 1. Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Motten v. 16.10.2017

Für die Erneuerung der beiden Oberflächenquellen und die Verbesserung des Hochbehälters hat die Gemeinde Motten mit der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung vom 16.10.2017 von den Grundstückseigentümern einen Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag als Vorauszahlung erhoben. Hierbei wurde der abzudeckende Aufwand in Höhe von 60 v.H. des beitragsfähigen Investitionsaufwandes auf 691.620,00 EUR geschätzt. Der vorläufige Beitragssatz wurde auf pro qm Grundstücksfläche 0,23 EUR und pro qm Geschossfläche 1,52 EUR festgesetzt.

Nach Abschluss der Maßnahme beträgt der abzudeckend Aufwand in Höhe von 60 v.H. des beitragsfähigen Investitionsaufwandes 730.464,87 EUR. Der endgültig festzusetzte Beitragssatz beträgt damit pro qm Grundstücksfläche 0,24 EUR und pro qm Geschossfläche 1,61 EUR. Dieser abzurechnende Beitrag ist für die Abrechnung der Vorauszahlungsbescheide in der 1. Änderungssatzung zur bisherigen Beitragssatzung festzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung zur Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Motten vom 16.10.2017. Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche beträgt 0,24 EUR und

pro qm Geschossfläche 1,61 EUR.

Abstimmung: 10:0

TOP 4 – Schöffenwahl - Beschluss der Vorschlagsliste

Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass eine Bewerbung für die Ausübung des Schöffenamtes bei der Gemeinde Motten eingereicht wurde. Bei der Bewerberin handelt es sich um

Ute Becker, Uttrichshausener Straße, 97786 Motten

Nach Prüfung der Voraussetzungen beschließt der Gemeinderat, dass Frau Becker in die Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen werden soll.

Abstimmung: 9:1

TOP 5 - Antrag auf Zuschuss des Schützenverein 1912 Motten e.V. für die Anschaffung von Pressluftgewehren

Die zweite Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über den eingereichten Antrag auf einen Zuschuss zur Anschaffung von Pressluftgewehren des Schützenvereins 1912 Motten e.V. Die Kosten der Anschaffung belaufen sich, nachweislich auf 7.357,00 €. Gemäß

des Gemeinderat Beschlusses vom 08.05.2006 - Top 3, können Vereine generell einen Zuschuss in Höhe von 10 % des nachgewiesenen Anschaffungspreises erhalten.

Somit kann dem Schützenverein ein Zuschuss in Höhe von 735,70 € bewilligt werden.

Der Gemeinderat beschließt den Zuschuss in Höhe von 735,70 € an den Schützenverein Motten zu bewilligen und auszuzahlen.

Abstimmung: 10:0

Top 6 - Beratung und Festlegung zu den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen für die Friedhöfe Motten und Kothen

Der Bauausschuss des Gemeinderates informiert über die bisherigen Planungen in Bezug auf die Umgestaltungsmaßnahmen für die Friedhöfe in Motten und Kothen.

Top 7a – Bauantrag Umbau Garagendachstuhl, FlNr. 27, Gemarkung Motten, Am Kirchberg 19

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Am Kirchberg 19,FlNr. 27, Gemarkung Motten.

Abstimmung: 10:0

Top 8 – Bedarfsplanung der gemeindlichen Feuerwehren für das Jahr 2023

Die zweite Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über die bereits stattgefundene Besprechung sowie Mitteilung der Bedarfsplanung der gemeindlichen Feuerwehren für das Jahr 2023.

Der Verwaltung liegen noch nicht alle Angebote der Fachfirmen vor, sodass noch keine Vergabe der Aufträge erteilt werden kann.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der noch fehlenden Angebote, den Tagespunkt zu vertagen.

Abstimmung 10:0

Top 9 – Beauftragung einer Feuerwehrbedarfsplanung für die Gemeinde Motten

Der Geschäftsführer der benachbarten Kommune Markt Bad Bocklet, Herr Thomas Beck informiert den Gemeinderat über das Ziel, den Ablauf sowie den Nutzen einer Feuerwehrbedarfsplanung.

TOP 10 – Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2023

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2023.

Abstimmung: 10:0

TOP 11 – Informationen und Bekanntgaben

Die zweite Bürgermeisterin teilt dem Gemeinderat mit, dass gemäß des Beschlusses der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe der Rhönallianz, eine Spende in Höhe von 400 € von der Gemeinde Motte an die Tafel Bad Brückenau gezahlt wurde. Auch die 7 weiteren Mitgliedgemeinden der Rhönallianz spendeten an die Tafel Bad Brückenau.