| • | In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober. |
| • | Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster. |
| • | Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. |
| • | Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein. |
| • | Geschlossene Feuerstatten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter und von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein. |
| • | Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden. |
| • | Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein. |
| • | Parken Sie lhren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich Gras am heißen Katalysator entzünden kann. |