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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 7/2025
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2025

1.

Jahresbericht der Gemeindebibliothek

Sachverhalt: Durch die ehrenamtlichen Mitarbeitenden der gemeindlichen Bücherei wird der Jahresbericht vorgestellt. Im Anschluss stehen die Mitarbeitenden für Fragen zur Verfügung.

2.

Baurecht

2.1.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Fuldaer Kreuz III“, Gemeinde Motten, Gemeindeteil Motten

Sachverhalt: In der Gemeinde Motten besteht aufgrund hoher Nachfrage dringender Bedarf zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen in Motten. Flächenpotenziale in den bestehenden Mottener Gewerbegebieten „Am Fuldaer Kreuz“ und „Auweg“ sind nicht vorhanden oder verfügbar. Aus diesem Grund ist auf der Grundlage des gemeindlichen Flächennutzungsplanes, eine Aus-dehnung der gewerblichen Nutzungen auf die nördlich des Gewerbegebietes „Fuldaer Kreuz“ gelegenen landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen. Die hierfür vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. 706 und 747 (Gemarkung Motten) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Motten. Da es sich bei dem westlich der Staatsstraße St 2790 gelegenen Areal um einen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB handelt, ist zur Realisierung des Gewerbegebietes und zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO erforderlich.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten stellt den Vorhabenbereich bereits als gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungs-planes aus dem Flächennutzungsplan ist damit gewährleistet.

Die Lage und der vorläufige räumliche Umfang des Bebauungsplangeltungsbereiches können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Beschluss: Auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes soll das bestehende Gewerbegebiet „Am Fuldaer Kreuz“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 706 und 747 der Gemarkung Motten erweitert werden.

Durch das Vorhaben besteht die Möglichkeit die gewerbliche und wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Fuldaer Kreuz“ voranzutreiben und heimatnahe Arbeitsplätze für die Bevölkerung bereitzustellen bzw. zu sichern.Die Gemeinde Motten beschließt hierzu die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Fuldaer Kreuz III“ für den Gemeindeteil Motten. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Gewerbegebietes im Anschluss an die bestehenden Mottener Gewerbegebietsflächen.

Das ca. 4,18 ha große Plangebiet beinhaltet vorläufig, ganz oder teilweise, die im wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 692, 706, 747 und 748, alle Gemarkung Motten. Im Zuge des Verfahrens ist ggf. die Einbeziehung weiterer Grundstücke im Rahmen der Gebietsentwässerung oder der Eingriffsregelung erforderlich (Ausgleichs- und/oder Ersatzflächen).

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplan-verfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Abstimmung: Ja: 12 Nein: 0

3.

Planfeststellungsverfahren gem. §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz u.a. Bundesautobahn A7, Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a)

Sachverhalt: Die Regierung von Unterfranken teilt im Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVFG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesautobahn A7 (Fulda – Würzburg); Ersatzneubau der Talbrücke Grenzwald (BW 587a) mit streckenbaulichen Anpassungen (Bau-km 585+585, 405 bis Bau-km 590+337,125) mit Schreiben vom 07.04.2025 die Erwiderung der Autobahn GmbH des Bundes vom 21.03.2025 der Gemeinde Motten mit. Auf die Einwendungen vom 19.03.2024 und dem Schreiben der Gemeinde Motten vom 05.12.2024 wird folgende Stellungnahme abgegeben:Die Autobahn GmbH, Niederlassung Nordbayern wird die Aufnahme folgender Maßnahmen in das Planfeststellungsverfahren beantragen: Als Fahrbahnbelag wird ein lärmtechnisch optimierter Asphalt aus SMA LA 8 nach E LA D gem. Tabelle 4a der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-19) ausgeführt. Der Einsatz erfolgt im Bereich der durch das neue ostseitige Teilbauwerk der TB Grenzwald veränderten Linienführung. Diese erstreckt sich v on Bau-km 585+585, 405 (Beginn der Baustrecke) bis Bau-km 588+600 auf insgesamt ca. 3,0 km.Am ostseitigen Fahrbahnrand beider RF werden als Fahrzeug-Rückhaltesystem gemäß RPS eine Betonschutzwand einer Höhe von 1,15 m von Bau-km 588+160 (südliches Ende der Massendeponie) bis Bau-Km 588+600 vorgesehen.

Dem Gemeinderat wird die vollständige Stellungnahme zur Kenntnis gegeben.

4.

Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung

Sachverhalt: Die Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), zuletzt geändert am 18.12.2024 ist in dieser Fassung zum 02.01.2025 in Kraft getreten. Die §§ 8-10 der Verordnung befassen sich ausschließlich mit der Wärmeplanung.

Planungsverantwortliche Stellen im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind die Gemeinden. Sie sind verpflichtet, für ihr jeweiliges Gemeindegebiet allein oder gemeinsam mit anderen Gemeinden Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes unter Einhaltung der in § 4 Abs. 2 WPG genannten Zeitpunkte (spätestens zum 30.06.2028) zu erstellen. Die Kommunen der Brückenauer Rhönallianz beabsichtigen in diesem Falle einen sogenannten Konvoi zu bilden, um dann den Auftrag gemeinsame zu vergeben. Gemeinden, in denen zum 1. Januar 2024 weniger als 10 000 Einwohner gemeldet waren, können ein vereinfachtes Verfahren im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 22 WPG nach Maßgabe des Abs. 2 durchführen.

Im vereinfachten Verfahren kann verzichtet werden auf:

1.

eine kartografische Darstellung der Bestandsanalyse gemäß Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG für

1.1.

den Anteil der Energieträger am jährlichen Endenergieverbrauch für Wärme auf Baublockebene gemäß Nr. 3 der Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG;

1.2.

die Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger auf Baublockebene gemäß Nr. 4 der Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG mit Ausnahme der Wärmeerzeuger von erneuerbaren Energien;

1.3.

den überwiegenden Gebäudetyp in baublockbezogener Form gemäß Nr. 5 der Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG, soweit zumindest eine sektorale Zuordnung in die Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie sowie öffentliche Liegenschaften dargestellt wird;

1.4.

die überwiegende Baualtersklasse der Gebäude in baublockbezogener Form gemäß Nr. 6 der Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG;

1.5.

bestehende, geplante oder genehmigte Gasspeicher gemäß Nr. 10 der Anlage 2 Abschnitt I Nr. 2 WPG;

2.

die räumlich differenzierte Darstellung der abgeschätzten Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion gemäß Anlage 2 Abschnitt II Satz 4 WPG;

3.

die Darstellung von Teilgebieten mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial gemäß § 18 Abs. 5 WPG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt IV Abs. 4 WPG;

4.

die unverzügliche, gesonderte Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisse der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse nach § 13 Abs. 2 WPG; es genügt die gemeinsame Veröffentlichung der jeweiligen Ergebnisse zusammen mit dem Entwurf nach § 13 Abs. 3 WPG.

Aus diesem Grund wurde durch die Verwaltung bereits ein entsprechendes Angebot zur kommunalen Wärmeplanung beim Institut für Energietechnik IfE GmbH eingeholt, welches die gemeinsame Beauftragung der Mitgliedskommunen der Brückenauer Rhönallianz berücksichtigt. Laut Angebot belaufen sich die Kosten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Motten auf einen Nettobetrag von 27.550 €. Aus Sicht der Verwaltung wird dem Gemeinderat die Bildung eines Konvois sowie die Beauftragung zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Motten durch das Planungsbüro IfE GmbH, zum Preis von 27.550 netto empfohlen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zur gesetzlichen Erfüllung der kommunalen Wärmeplanung, sich dem Konvoi der Brückenauer Rhönallianz anzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro IfE GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 23a, 92224 Amberg, mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Motten, zum Angebotspreis von netto 27.550 € zu beauftragen.

Abstimmung: Ja: 11 Nein: 1

5.

Jubiläumsfeierlichkeiten zum 20-jährigen Jubiläum der Partnerschaft Motten und Ranville

Sachverhalt: Die Partnerschaft zwischen Motten und Ranville besteht seit dem Jahr 2014. Nach den Jubiläumsfeierlichkeiten im Jahr 2024 in Ranville soll nun ein weiterer Festakt im Rahmen des Besuchs der französischen Delegation folgen. Der Besuch der Partnerschaft aus Ranville ist in der Zeit vom 11. bis 15. Juli 2025 geplant. Der Festakt wird am 13.07.2025 um 14.30 Uhr im Rahmen des Waldfestes Motten auf dem Festplatz stattfinden. Für die Durchführung des Partnerschaftsbesuches beantragt die Jumelage Motten, Frau Ute Becker einen Zuschuss in Höhe von ca. 2.500 € (Abendessen, Ausflug nach Frankfurt am Main, Gastgeschenke). Haushaltsrechtlicher Hinweis:Im Haushaltsplan 2025 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 2.000 € zur Verfügung. Darüber hinausgehende Bedarfe müssen als überplanmäßige Ausgaben berücksichtigt werden.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Jumelage Motten für die Durchführung der Feierlichkeiten zum 20-jährigen Partnerschaftsjubiläum einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 € zu bewilligen. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

Abstimmung: Ja: 11 Nein: 1

6.

Bewilligung eine Zuschusses an die DJK Kothen für den Umbau der Bühne im Vereinsheim

Sachverhalt: Mit Schreiben vom 02.04.2025 beantragt die DJK Kothen e.V. einen Zuschuss für den Umbau der Bühne im Vereinsheim in Kothen. Die Gesamtkosten des Umbaus belaufen sich auf 1.389,81 €. Die eingereichten Rechnungen wurden durch die Verwaltung geprüft. Sie sind plausibel und rechnerisch richtig.In der Vergangenheit hat die Gemeinde den Vereinen für Investitionsmaßnahmen einen Zuschuss von 10% der Investitionssumme gewährt. Die Verwaltung schlägt vor, die gängige Praxis auch im vorliegenden Fall anzuwenden.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt der DJK Kothen e.V. für den Umbau der Bühne im Vereinsheim einen Zuschuss von 10% der Investitionssumme zu gewähren. Basierend auf die durch die DJK Kothen e.V. eingereichten Rechnungen in Höhe von 1.389,1 € gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 140 €.

Abstimmung: Ja: 12 Nein: 0

7.

Bauanträge

8.

Verlegung von Telekommunikationsleitungen im 60-m-Bereich der Kleinen Sinn in den Gemarkungen Kothen und Speicherz

Sachverhalt: Die NGN Fiber Network GmbH & Co.KG führt im Zuge der Maßnahme Vodafone-Bayernring Leitungsbauarbeiten im Bereich zwischen den Funkmasten in Speicherz und der Wasserscheide durch. Es soll eine weitere Glasfaserleitung für die Verstärkung des digital Funks der Rettungskräfte verlegt. Der Großteil der Verlege arbeiten erfolgt im Spülbohrverfahren, die vorgesehene Trasse sowie die kritischen Bohrpunkte wurden bereits mit der Verwaltung besprochen.

Nun wurde die Gemeinde Motten als Träger öffentlicher Belange seitens des Landratsamtes Bad Kissingen, Sachgebiet 41 Wasserrecht um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme betrifft nur den Bereich der kleinen Sinn. Seitens der Verwaltung stehen keine Belange der Gemeinde Motten dem Vorhaben entgegen.

Daher wird von der Abgabe einer Stellungnahme abgesehen.

9.

Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt: Die Verwaltung hat seit den letzten Gemeinderatssitzung folgende Aufträge vergeben:

1.

Vergabe an das Planungsbüro RFB – Brandschutz GmbH für die Planungsleistungen zur Fahrzeugausschreibung des TSF für die Freiwillige Feuerwehr Speicherz, sowie die Fahrzeugausschreibung des HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Kothen, in Höhe von 11.193,01 € brutto.

2.

Vergabe an das Planungsbüro Bautechnik Kirchner, Raiffeisenstraße 4, 97714 Oerlenbach, für die Planungsleistung zur Erweiterung des Bebauungsplans Am Fuldaerkreuz zum Preis von netto 55.391,80 €.

10.

Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt:

1.

Die Erste Bürgermeisterin informiert über den Start der Kampagne Stadtradeln. Die Gemeinde Motten nimmt auch in diesem Jahr daran teil.

2.

In Motten findet dazu am Samstag, 10. Mai, eine gemeinsame Aktion zur Bekämpfung des Riesenbärenklau statt: Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Kissingen und die Gemeinde Motten rufen alle Anrainer der Döllau sowie alle interessierten Bürger dazu auf, tatkräftig mitanzupacken.

3.

Die Erste Bürgermeisterin informiert über den aktuellen Sachstand der derzeit laufenden gemeindlichen Projekte

4.

Von Seiten der Bürger kommen vereinzelt Hinweise, dass Hydranten nicht richtig abgestellt sind. Bei Nutzungen von Hydranten zu Übungszwecken sollte daher im Nachgang eine Meldung an den Bauhof erfolgen.