Titel Logo
Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 7/2026
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinderat

1.

Vorstellung des Planungsstandes sowie des Zeitplans bezüglich des Wasserwerkneubaus

Sachverhalt

Frau Scholl vom Planungsbüro PfK Ansbach stellt dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand zur Sanierung des Wasserwerks der Gemeinde Motten vor. Dabei werden die fortgeschriebenen Planungsunterlagen sowie die aktuelle Kostenberechnung erläutert.

Nach Erteilung der Baugenehmigung mit Bescheid vom 01.06.2026 wird zudem der weitere Projektablauf vorgestellt Insbesondere wird auf den vorgesehenen Zeitplan für die Ausschreibung und Vergabe der einzelnen Gewerke eingegangen, die die Grundlage für den anschließenden Baubeginn bilden.

Vor der Vorstellung des Planungsstandes ist eine Begehung des Wasserwerks vorgesehen. Im Rahmen dieser Besichtigung werden die bestehenden Anlagen sowie die Verfahrenstechnik zur Aufbereitung des Trinkwassers erläutert. Hierbei soll insbesondere die technische Ausführung der künftigen Sanierungsmaßnahme veranschaulicht werden.

2.

Baurecht

2.1.

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 603, 604, 605“ Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Motten hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 603, 604, 605“ für den Gemeindeteil Kothen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der vom Planungsbüro Bautechnik-Kirchner ausgearbeitete Planentwurf anerkannt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.03.2024 durch ortsübliche Bekanntmachung.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 18.03.2024 bis 15.04.2024, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Mit Schreiben vom 09.07.2024 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, frühzeitig am Bauleitplanverfahren beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme bis zum 15.04.2024 abzugeben.

In der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Planentwurf der Einbeziehungssatzung, einschließlich Begründung, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2024 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Planentwurf der Einbeziehungssatzung in der überarbeiteten und gebilligten Fassung vom 15.05.2024 sowie die Begründung, wurde in der Zeit vom 10.07.2024 bis 08.08.2024 im Internet zur Einsichtnahme veröffentlicht und zusätzlich öffentlich im Rathaus der Gemeinde Motten ausgelegt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 08.07.2024 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 09.07.2024 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zur überarbeiteten Einbeziehungssatzung, bis zum 08.08.2024 gebeten.

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Sachgebiet Bodenschutz

4.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

5.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

6.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde / Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

7.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

8.

Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

9.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

10.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

11.

Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg

12.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

13.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

14.

Staatliches Bauamt Schweinfurt

15.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

16.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a. d. Saale

17.

Bayer. Bauernverband, Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

18.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

19.

Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Unterfranken

20.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Bamberg

21.

OsthessenNetz GmbH, Fulda

22.

PLEdoc GmbH, Essen

23.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

24.

Tennet TSO GmbH, Bayreuth

25.

Bundesnetzagentur Referat 226, Berlin

___________________________________________________________

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Bürger wurden keine Einwendungen oder Anregungen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl.Nr. 603, 604, 605“ vorgetragen.

____________________________________________________________

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Sachgebiet Bodenschutz

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Kreisheimatpfleger

3.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen

4.

Staatliches Bauamt Schweinfurt

5.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

6.

Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Unterfranken

7.

Stadtwerke Hammelburg GmbH

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der förmlichen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung geäußert:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Städtebau / Bautechnik SG 50

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt

4.

Regionaler Planungsverband Main Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

5.

Regierung von Unterfranken, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

6.

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

7.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

8.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd

9.

PLEdoc GmbH, Essen

10.

TenneT TSO GmbH, Bayreuth

11.

Bundesnetzagentur Referat 226

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Hinweise und Anregungen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung vorgetragen:

1.

Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung

2.

Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde

3.

Landratsamt Bad Kissingen, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

4.

Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen

5.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

6.

Bayer. Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Unterfranken, Würzburg

7.

OsthessenNetz GmbH

____________________________________________________________

BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

1.

Stellungnahme landratsamt bad kissingen, Bauleitplanung vom 07.08.2024

 

Das Sachgebiet Bauleitplanung hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

2.

Stellungnahme landratsamt bad kissingen, untere naturschutzbehörde vom 01.08.2024

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

3.

Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, FACHKUNDIGE STELLE FÜR WASSERWIRTSCHAFT vom 23.07.2024

 

Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft hat sich mit o.g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert,

 

Das Schreiben wir dem Gemeinderat bekannt gegeben.

4.

Stellungnahme kreisbrandinspektion bad kissingen vom 11.07.2024

 

Die KBI Bad Kissingen hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

5.

Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 25.07.2024

 

Das AELF Bad Neustadt/Saale hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

6.

Stellungnahme bayer. bauernverband vom 05.08.2024

 

Der Bayer. Bauernverband hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

7.

Stellungnahme Osthessen netz gmbh vom 11.07.2024

 

Die Osthessen Netz GmbH hat sich mit o. g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Motten geäußert.

 

Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

____________________________________________________________

SONSTIGES

Die naturschutzfachliche Eignung der Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 40/2 der Gemarkung Altenhof, Gemeinde Ebersburg/Hessen wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen abgestimmt.

Gemeinden sind unter Beachtung des § 2 Abs. 2 BauGB dazu verpflichtet ihre Bauleitpläne aufeinander abzustimmen. Dies dient dem Interessenausgleich, um zu verhindern, dass Planungen der einen Gemeinde die städtebauliche Entwicklung der Nachbargemeinde unzumutbar beeinträchtigen.

Zudem müssen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eines Bauleitplans benachbarte Gemeinden beteiligt werden, wenn deren Belange berührt sein können. Dies ermöglicht es der Nachbargemeinde, ihre Bedenken zu äußern.

Beschluss

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung vom 07.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die mitgeteilten Stellungnahmen der aufgelisteten Fachstellen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen.

Die Fachstellen Städtebau, Immissionsschutz und Gesundheitsamt haben Einverständnis bekundet. Die Stellungnahmen der Fachstellen Naturschutz, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft und Brandschutz werden durch separate Beschlussfassung vom Gemeinderat behandelt und abgewogen. Auf die entsprechende Abwägung der Stellungnahmen wird verwiesen.

Eine weitere Abwägung der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, untere Naturschutzbehörde vom 01.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die eingangs in der Stellungnahme dargelegten Informationen zur Planung werden zur Kenntnis genommen.

Zur Eingriffsregelung:

Die Einstufung des vorhandenen Grünlandes wird konkretisiert. Der Ausgangszustand wird in der Begründung beschrieben und auf „mäßig extensives Grünland“ mit 8 Wertpunkten angepasst.

Zum Artenschutz:

In Absprache mit der UNB kann auf ein Gutachten zur Prüfung/Kartierung auf §30 BNatSchG Abs. 2 Punkt 7 (Flachlandmähwiese) verzichtet werden, da die Bestandswiese nicht ausreichend artenreich ist. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet auf das Gutachten.

Zu Kompensation:

Die Maßnahmen zur Kompensation werden gemäß Stellungnahme und Rücksprache mit der UNB überarbeitet. In diesem Rahmen ist zusätzlich eine externe Ausgleichsfläche nötig, die vom Eigentümer auf dem Grundstück Fl.Nr. 40/1 der Gemarkung Altenhof (Gemeinde Ebersburg/Hessen) zur Verfügung gestellt wird.

Die Einbeziehungssatzung und Begründung werden entsprechend überarbeitet und ergänzt.

  1. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, FACHKUNDIGE STELLE FÜR WASSERWIRTSCHAFT vom 23.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 09.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Der Stellungnahme wurde in seinen Einzelpunkten (hier zu Niederschlagswasser, Dachbegrünung, bodenschutzrechtlichen Belangen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) durch teilweise Ergänzung der Planunterlagen entsprochen. Das Abwägungsergebnis wurde der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine weiteren Bemerkungen durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft veranlasst sind, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme Kreisbrandinspektion Bad Kissingen vom 11.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 30.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Den zitierten Belangen des aktiven Brandschutzes konnte im Rahmen der Abwägung vom Gemeinderat entsprochen werden. Das Abwägungsergebnis wurde der KBI zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 25.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 02.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der derzeitige Bewirtschafter der Fläche durch die Gemeinde Motten über den zeitnahen Flächenverlust informiert. Das Abwägungsergebnis wurde dem AELF zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine weiteren Anmerkungen durch das AELF veranlasst sind, ist keine neue oder zusätzliche Abwägung der Stellungnahme erforderlich.

  1. Stellungnahme bayer. Bauernverband vom 05.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die grundsätzliche Zustimmung zur Einbeziehungssatzung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Im Planentwurf der Einbeziehungssatzung wird unter § 4, Nr. 7 bereits auf das zu erwartende Auftreten von Emissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und deren Duldung hingewiesen.

Der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr wird von der Gemeinde Motten darauf hingewiesen, dass ein ausreichend bemessener Abstand zur anliegenden landwirtschaftlichen Fläche eingehalten werden soll. Die gesetzlich geregelten Grenzabstände für Bepflanzungen sind zu beachten. Auf den Gehölzbestand entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze der Einbeziehungssatzung wird ergänzend hingewiesen.

  1. Stellungnahme Osthessen netz GmbH vom 11.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 26.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der Bauherr/Grundstückseigentümer darüber informiert, sich rechtzeitig vor Beginn der Bebauung des Grundstückes, mit sämtlichen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und u. a. die ggf. notwendigen Maßnahmen für die Leitungssicherung und eine Grundstücksversorgung abschließend zu klären.

Das Abwägungsergebnis wurde der OsthessenNetz GmbH zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

____________________________________________________________

SONSTIGES

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Aufgrund der gemeindegrenzüberschreitenden Lage der Ausgleichsfläche wird die Verwaltung beauftragt die Gemeinde Ebersburg/Hessen am Bauleitplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.

Abstimmung

Ja:

11

Nein:

0

Beschluss

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, Bauleitplanung vom 07.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die mitgeteilten Stellungnahmen der aufgelisteten Fachstellen des Landratsamtes werden zur Kenntnis genommen.

Die Fachstellen Städtebau, Immissionsschutz und Gesundheitsamt haben Einverständnis bekundet. Die Stellungnahmen der Fachstellen Naturschutz, Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft und Brandschutz werden durch separate Beschlussfassung vom Gemeinderat behandelt und abgewogen. Auf die entsprechende Abwägung der Stellungnahmen wird verwiesen.

Eine weitere Abwägung der Stellungnahme ist nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme Landratsamt Bad Kissingen, untere Naturschutzbehörde vom 01.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die eingangs in der Stellungnahme dargelegten Informationen zur Planung werden zur Kenntnis genommen.

Zur Eingriffsregelung:

Die Einstufung des vorhandenen Grünlandes wird konkretisiert. Der Ausgangszustand wird in der Begründung beschrieben und auf „mäßig extensives Grünland“ mit 8 Wertpunkten angepasst.

Zum Artenschutz:

In Absprache mit der UNB kann auf ein Gutachten zur Prüfung/Kartierung auf §30 BNatSchG Abs. 2 Punkt 7 (Flachlandmähwiese) verzichtet werden, da die Bestandswiese nicht ausreichend artenreich ist. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet auf das Gutachten.

Zu Kompensation:

Die Maßnahmen zur Kompensation werden gemäß Stellungnahme und Rücksprache mit der UNB überarbeitet. In diesem Rahmen ist zusätzlich eine externe Ausgleichsfläche nötig, die vom Eigentümer auf dem Grundstück Fl.Nr. 40/1 der Gemarkung Altenhof (Gemeinde Ebersburg/Hessen) zur Verfügung gestellt wird.

Die Einbeziehungssatzung und Begründung werden entsprechend überarbeitet und ergänzt.

  1. Stellungnahme LANDRATSAMT BAD KISSINGEN, FACHKUNDIGE STELLE FÜR WASSERWIRTSCHAFT vom 23.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 09.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Der Stellungnahme wurde in seinen Einzelpunkten (hier zu Niederschlagswasser, Dachbegrünung, bodenschutzrechtlichen Belangen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) durch teilweise Ergänzung der Planunterlagen entsprochen. Das Abwägungsergebnis wurde der fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine weiteren Bemerkungen durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft veranlasst sind, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme Kreisbrandinspektion Bad Kissingen vom 11.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 30.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Den zitierten Belangen des aktiven Brandschutzes konnte im Rahmen der Abwägung vom Gemeinderat entsprochen werden. Das Abwägungsergebnis wurde der KBI zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

  1. Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 25.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 02.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die zitierte Stellungnahme stammt aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der derzeitige Bewirtschafter der Fläche durch die Gemeinde Motten über den zeitnahen Flächenverlust informiert. Das Abwägungsergebnis wurde dem AELF zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine weiteren Anmerkungen durch das AELF veranlasst sind, ist keine neue oder zusätzliche Abwägung der Stellungnahme erforderlich.

  1. Stellungnahme bayer. Bauernverband vom 05.08.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die grundsätzliche Zustimmung zur Einbeziehungssatzung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Im Planentwurf der Einbeziehungssatzung wird unter § 4, Nr. 7 bereits auf das zu erwartende Auftreten von Emissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und deren Duldung hingewiesen.

Der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr wird von der Gemeinde Motten darauf hingewiesen, dass ein ausreichend bemessener Abstand zur anliegenden landwirtschaftlichen Fläche eingehalten werden soll. Die gesetzlich geregelten Grenzabstände für Bepflanzungen sind zu beachten. Auf den Gehölzbestand entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze der Einbeziehungssatzung wird ergänzend hingewiesen.

  1. Stellungnahme Osthessen netz gmbh vom 11.07.2024

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme vom 26.03.2024 aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren. Diese wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 18.06.2024 zur Kenntnis genommen und ordnungsgemäß abgewogen. Wie bereits beschlossen, wird der Bauherr/Grundstückseigentümer darüber informiert, sich rechtzeitig vor Beginn der Bebauung des Grundstückes, mit sämtlichen Versorgungsträgern in Verbindung zu setzen und u. a. die ggf. notwendigen Maßnahmen für die Leitungssicherung und eine Grundstücksversorgung abschließend zu klären.

Das Abwägungsergebnis wurde der OsthessenNetz GmbH zur Kenntnis gebracht. Hierauf wird vom Gemeinderat verwiesen.

Da keine neuen oder zusätzlichen Anmerkungen vorgetragen wurden, ist eine erneute oder vertiefende Abwägung der Stellungnahme nicht erforderlich.

SONSTIGES

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

Aufgrund der gemeindegrenzüberschreitenden Lage der Ausgleichsfläche wird die Verwaltung beauftragt die Gemeinde Ebersburg/Hessen am Bauleitplanverfahren zu beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.

Abstimmung

Ja:

11

Nein:

0

2.2.

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl.Nr.603;604;605“ Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss

BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS

Der vom Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach, aufgrund der vorangegangenen Abwägung überarbeitete Planentwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Fl. Nr. 603, 604, 605“, einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 09.06.2026 wird vom Gemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird aufgrund der materiellen Änderungen/Anpassungen des Bauleitplanes im Zuge der vorliegenden Abwägung beauftragt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durch Internetveröffentlichung durchzuführen und gleichzeitig erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Einwendungen oder Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. Die Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme soll unter Beachtung von § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt werden.

Abstimmung

Ja:

11

Nein:

0

3.

Bauanträge

3.1.

Abbruch einer bestehenden Garage und Neubau einer Heizzentrale mit Garage FlNr. 24 Gemarkung Speicherz, Hauptstraße 1

Sachverhalt

Beantragt wird der Abbruch einer bestehenden Garage sowie der Neubau einer Heizzentrale mit Garage auf dem Flurstück 24, Gemarkung Speicherz.

Vorgesehen ist hier, nach Abriss der bestehenden Garage die Errichtung einer Hackschnitzel-Heizzentrale mit zugehörigem Hackschnitzellager, einem Lagerraum und der Errichtung einer Garage.

Das FlSt. 24, Gemarkung Speicherz, liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Aufgrund der fehlenden Festsetzungen durch einen einfachen oder qualifizierten Bebauungsplan muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen.

Dies wird aus Sicht der Verwaltung erfüllt und somit dem Gemeinderat empfohlen, sein Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag zum Abbruch einer bestehenden Garage sowie zum Neubau einer Heizzentrale mit Garage auf dem Flurstück 24, Gemarkung Speicherz, Hauptstraße 1.

Abstimmung

Ja:

11

Nein:

0

4.

Festlegung der jährlichen Analyse nach Vialytics mit anschließender Auswertung und Festlegung der notwendigen Reparaturen mit Beauftragung.

Sachverhalt

Der Gemeinderat schlägt vor, dass man regelmäßig eine Analyse des Straßenzustandes erstellt und daraus entsprechende Sanierungskonzepte entwirft. Die sollen die bedarfsgerechte Sanierung der gemeindlichen Straßen sicherstellen.

Weiterhin wird vorgeschlagen das Vialytics-Programm den neuen Gemeinderatsmitgliedern noch einmal vorzustellen.

5.

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026

Sachverhalt

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026

Abstimmung

Ja:

12

Nein:

0

6.

Bekanntgabe von Vergaben

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 beschlossen, die Ersatzbeschaffung eines HLF 10 für die Feuerwehr Kothen zu vergeben. vergeben.

Das Los 1Fahrgestell und Aufbau, wurde an die Firma Lentner GmbH, zu einem Angebotspreis von netto 444.793 € zu vergeben.

Das Los 2Beladung, wurde an die Firma Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH, zum Angebotspreis von netto 42.467,50 € zu vergeben.

Das Los 3Rettungsgeräte, wurde an die Firma Albert Ziegler GmbH, zum Angebotspreis von netto 48.727,26 € zu vergeben.

Weiterhin wurden nachfolgende Optionen:

  1. Zwei-Kreis-Bremsanlage für Anhänger zum Angebotspreis von 350 €,
  2. Anhängerkupplung für luftgebremste Anhänger zum Angebotspreis von 1.250 €,
  3. Aufprotzvorrichtung Haspel, zum Angebotspreis 1.824 €,
  4. Ladehalterung Haspel zum Angebotspreis von 960 €,
  5. Ladehalterung für Warnblitzleuchte montiert, zum Angebotspreis von 220 €,
  6. Zusatzheizung MR, zum Angebotspreis von 21.760 €,
  7. Schaumzumischanlage mit Tank und Steuerung, zum Angebotspreis von 21.760 €,
  8. SETO HERO 6 anstelle HERO 3, zum Angebotspreis von 1.500€, sowie die
  9. Beklebung Kantenschutz, zum Angebotspreis von 260 €,

an die Firma Josef Lendner GmbH, zu vergeben.

7.

Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt

Hinweis Sitzungskalender 2026 im RIS

Informationen des BayGT für Gemeinderäte über Rechte und Pflichten - Kurzvideo und PPP im RIS

Terminhinweis ILE-Werkstattgespräch am 15.06.2026; Hinweis auf Rückmeldung bis 10.06.

Klausurtagung Gemeinderat 2026 – Terminabstimmung 23./24.10.2026

Planungsstand Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Speicherz; Gründung einer AG

Treffen der AG Josefsheim in Fuchsstadt Eulentreff am 01.07.2026