Bad Kissingen, 10. Juli 2026 Sommerferien - das ist Zeit, um sich vom Alltag und vom Stress des abgelaufenen Schuljahrs zu erholen, aber auch die Zeit, in der sich viele Schülerinnen und Schüler per Ferienjob das Geld für ihre persönlichen Wunscherfüllungen verdienen wollen. Hierbei stellen sich zwei wichtige Fragen:
Muss ich vom Ferienjob-Lohn Sozialabgaben zahlen? und:
Kann ich in der Zeit des Ferienjobs kostenfrei in der Krankenkasse der Eltern mitversichert bleiben?
„Ob das Ferienarbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird oder versicherungsfrei bleibt, regeln die Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs -fünftes Buch- (SGB V)“, erläutern die Sozialversicherungsexperten von der DAK-Gesundheit in Bad Kissingen. Dabei wird allerdings nur der Ferienjob selbst beurteilt. Ob die Ferienjobber auch während ihrer Arbeitswochen weiterhin kostenfrei in der Krankenkasse der Eltern mitversichert bleiben können, muss nach anderen Rechtsvorschriften geprüft werden.
„Hier gelten mitunter auch andere Grenzwerte bei den Einkünften der Kinder, die ggf. zum zeitweiligen Verlust der kostenlosen Mitversicherung führen können“, warnen die Bad Kissinger Kassenexperten. „Deshalb ist jedem zu empfehlen, sich an seine Krankenkasse zu wenden und dort die Bedingungen für jeden konkreten Ferienjob, im Sinne beider obiger Fragestellungen prüfen zu lassen.“
Versicherte der DAK-Gesundheit erhalten die Antworten auf Ihre Fragen hierzu, telefonisch unter 0971-6991000, persönlich im Servicezentrum in der Bad Kissinger Ludwigstr. 15 oder online im Beraterchat www.dak.de/berater-chat und im Internet unter www.dak.de.