1. Josefsheim Motten - Vorstellung des Raumkonzeptes und Beschlussfassung über die weitere Planung
Sachverhalt: In der öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 wurden durch das Planungsbüro Richter, Hartstraße 6, 97769 Bad Brückenau, mögliche Nutzungskonzepte für die Immobilien vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte Frau Kuhlmann vom Regionalmanagement des Landratsamtes Bad Kissingen Fördermöglichkeiten für den Umbau des Josefsheims vor. Hierbei wurde auch die Möglichkeit der Gründung eines Betreibervereins erläutert, der künftig das Nutzungskonzept umsetzen und den laufenden Betrieb organisieren könnte.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2025 stellte Herr Richter vom Architekturbüro Richter den damaligen Planungsstand vor. Im Anschluss an die Vorstellung bestand Einigkeit darüber, dass das vorgestellte Konzept eine geeignete Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebäudes darstellt. Der Gemeinderat beschloss daraufhin, das Architekturbüro Richter mit den Planungsleistungen bis zur Bauantragsreife zu beauftragen.
In der öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 informierte die Erste Bürgermeisterin darüber, dass die Arbeitsgruppe Josefsheim erneut getagt hat. Dabei wurden verschiedene Varianten für die zukünftige Nutzung und Raumaufteilung erarbeitet und diskutiert. Es wurde angekündigt, die Ergebnisse dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Die Arbeitsgruppe Josefsheim hat auf Grundlage der bisherigen Planungen und Beratungen ein Raumkonzept für die zukünftige Nutzung des Gebäudes entwickelt. Dieses wird in der Sitzung durch die Arbeitsgruppe und dem Architekturbüro Richter vorgestellt und erläutert.
Das Raumkonzept bildet die Grundlage für die weiteren Planungen. Im nächsten Schritt sollen auf Basis des abgestimmten Raumprogramms die erforderlichen Abstimmungen mit den Fachbehörden erfolgen sowie eine belastbare Kostenschätzung erstellt werden. Diese dient anschließend als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Umsetzung und mögliche Förderanträge.
Beschluss: Der Gemeinderat erkennt das durch die Arbeitsgruppe Josefsheim erarbeitete und durch das Architekturbüro Richter vorgestellte Raumkonzept Variante 2 als Grundlage für die weitere Entwicklung des Josefsheims an.
Abstimmung: Ja:11 Nein:0
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Architekturbüro Richter die Planung auf Grundlage des vorgestellten Raumkonzeptes Variante 2 weiterzuführen. Hierzu gehören insbesondere die Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden sowie die Erstellung einer Kostenschätzung als Grundlage für die weiteren Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates.
Abstimmung Ja:11 Nein:0
2. Neubau Feuerwehrhaus Speicherz - Vorstellung der Entwurfsplanung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt: Für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses im Ortsteil Speicherz wurden die Planungen auf Grundlage der bisherigen Beratungen sowie der Abstimmungen mit dem Kreisbrandrat und der Regierung von Unterfranken weiterentwickelt. Die im Rahmen der Vorprüfung durch die Fachstellen gegebenen Hinweise wurden in die aktuelle Entwurfsplanung eingearbeitet.
Dem Gemeinderat werden in der Sitzung zwei Entwurfsvarianten vorgestellt und erläutert.
| Variante 1 | |
| Kostenposition | Betrag |
| Baukosten einschließlich Baunebenkosten | 1.662.000 € |
| Förderung nach FwZR | 168.000 € |
| Eigenleistung FFW Speicherz (1.152 Std. x 60 €) | 69.120 € |
| Voraussichtlicher Eigenanteil der Gemeinde | 1.424.880 € |
| Variante 2 | |
| Kostenposition | Betrag |
| Baukosten einschließlich Baunebenkosten | 1.880.000 € |
| Förderung nach FwZR | 336.000 € |
| Eigenleistung FFW Speicherz (1.152 Std. x 60 €) | 69.120 € |
| Voraussichtlicher Eigenanteil der Gemeinde | 1.474.880 € |
Nach den aktuell geltenden Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) ist das Vorhaben grundsätzlich förderfähig. Für den ersten und zweiten Stellplatz kann jeweils eine Förderung in Höhe von 168.000 € gewährt werden.
Bei Umsetzung der Variante 2 ist zusätzlich die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) erforderlich. Für die Anschaffung eines geeigneten Gebrauchtfahrzeuges sind Kosten in Höhe von rund 45.000 € zu kalkulieren. Diese Kosten sind in der vorstehenden Kostenaufstellung nicht enthalten.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen. Die Verwaltung wird bis dahin prüfen, ob ein Förderung von zwei Stellenplätzen für das Feuerwehrhaus Speicherz realistisch ist.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
3. Festlegung des Tagungsgeldes für Feldgeschworene beim Feldgeschworenentag
Sachverhalt: Die Feldgeschworenen nehmen im zweijährigen Turnus am Feldgeschworenentag teil. Für die Teilnahme wird bislang ein Tagungsgeld in Höhe von 20,00 € gewährt. In der Sitzung der Lenkungsgruppe der Brückenauer Rhönallianz wurde die Vergütung der Feldgeschworenen für die Teilnahme am Feldgeschworenentag beraten. Um eine einheitliche Regelung in allen Mitgliedskommunen der Allianz zu erreichen, wurde empfohlen, das bisherige Tagungsgeld von 20,00 € auf 30,00 € je Teilnehmer zu erhöhen. In diesem Betrag sind künftig sämtliche Fahrtkosten pauschal enthalten; eine gesonderte Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nicht.
Die Empfehlung der Lenkungsgruppe bedarf der Anerkennung durch die jeweiligen kommunalen Gremien.
Beschluss: Der Gemeinderat erkennt die Empfehlung der Lenkungsgruppe der Brückenauer Rhönallianz an und beschließt, das Tagungsgeld für die Teilnahme der Feldgeschworenen am Feldgeschworenentag ab dem Jahr 2026 auf 30,00 € je Teilnehmer festzusetzen.
Mit dem Tagungsgeld sind sämtliche Fahrtkosten abgegolten. Eine gesonderte Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nicht.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
4. Information über die gemeindlichen Zuschüsse im Zuge der Vereinsförderung
Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zu den von der Gemeinde gewährten Vereinszuschuss.
4.1 DJK Kothen: Antrag auf Vereinszuschuss
Sachverhalt: Die DJK Kothen hat mit Schreiben vom 08.05.2026 einen Antrag auf Zuschuss für die:
| 1. | Anschaffung eines neuen Rasenmähers zum Preis von 19.500,00 € |
| 2. | die Reparatur der Eingangstür des Sportheims zum Preis von 1.0049,63 € |
| 3. | Materialkosten Reparatur Heizung zum Preis von 556,18 € gestellt. |
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 21.105,81 €. Die Rechnungen liegen den Antragsunterlagen bei und wurden durch die Verwaltung geprüft.
Die Gemeinde Motten bezuschusst grundsätzlich Beschaffungsmaßnahmen der Vereine mit 10% der Investitionssumme. Zu beachten, dass es sich bei die den Punkten 2. und 3. Der Auflistung nicht um Investitionsmaßnahmen handelt. Diese sind daher auch nicht zuschussfähig.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der DJK Kothen für die Anschaffung eines Rasenmähers einen Zuschuss in Höhe von 10% der Investitionssumm zu gewähren. Die Verwaltung wird angewiesen, den Zuschussbetrag in Höhe von 1.950 € an die DJK Kothen auszuzahlen.
Abstimmung Ja: 5, Nein: 6
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der DJK Kothen für die Anschaffung eines Rasenmähers einen Zuschuss in Höhe von 10% der Investitionssumme, höchstens aber 1.500 € zu gewähren. Die Verwaltung wird angewiesen, den Zuschussbetrag in Höhe von 1.500 € an die DJK Kothen auszuzahlen.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
4.2 Rhönklub Motten; Antrag auf Vereinszuschuss zur Erstellung eines Freisitzes
Sachverhalt: Der Rhönklub Zweigverein Motten e.V. beantragt mit Schreiben vom 24.04.2026 einen gemeindlichen Zuschuss zur Fertigstellung des Freisitzes am Rhönklubhaus. Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme beziffert der Antragsteller mit 7.900€.
Die Gemeinde Motten bezuschusst grundsätzlich Beschaffungsmaßnahmen der Vereine mit 10% der Investitionssumme., höchstens aber mit 1.500 € pro Vorhaben
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Rhönklub Zweigstelle Motten e.V. für die Fertigstellung des Freisitzes am Rhönklubhaus einen Zuschuss in Höhe von 10% der Investitionssumme, höchstens aber 1.500 € zu gewähren. Die Festlegung und Auszahlung des Zuschussbetrags erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
4.3 Gartenbauverein Motten: Antrag auf Bewilligung eines Zuschusses an den Gartenbauverein Motten für ein neues Kleinkind Spielgerät auf dem Spielplatz in Motten
Sachverhalt: Der Gartenbauverein Motten hat am 27.01.2026 den Antrag auf Vereinszuschuss per E-Mail gestellt. Bei dem Antrag geht es um die Neuanschaffung eines Spielgeräts als Ersatz für die Holzeisenbahn auf dem Spielplatz in Motten in der Dalherdaer Straße. Nach einer Bedarfsumfrage war ein Spielgerät für kleine Kinder am meisten erwünscht. Der Gartenbauverein hat daher die "MiniPlay Brum" der Fa. HST Spielgeräte erworben. Der Verein beantragt einen Vereinszuschuss in Höhe von 10% von der Gemeinde zum Kaufpreis von 2.261,12 € der Rechnung.
Die Gemeinde Motten bezuschusst generell Investitionsvorhaben der Vereine mit 10%.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Gartenbauverein Motten für die Neuanschaffung eines Spielgeräts einen Vereinszuschuss in Höhe von 10% des Kaufpreises von 2.261,12 € zu gewähren. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Verwaltung angewiesen den Zuschussbetrag in Höhe von 226€ an den Gartenbauverein zu überweisen.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
4.4 Zuschuss für eine neue Musikanlage für den Musikverein Kothen
Sachverhalt: Der Musikverein Kothen hat am 27.03.2026 den Antrag auf Vereinszuschuss per E-Mail gestellt. Bei dem Antrag geht es um die Neuanschaffung einer Musikanlage. Die bisherige Technik sei in die Jahre gekommen und entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die neue moderne Musikanlage hat laut dem Musikverein folgende Vorteile:
• → Verbesserung der Klangqualität bei Konzerten und öffentlichen Auftritten
| • | Attraktivere Veranstaltungen (z. B. Blasmusik-Sommerfest) für aller Altersgruppen |
| • | Stärkung der Jugendarbeit, da zeitgemäße Ausstattung junge Menschen zusätzlich motiviert |
| • | Unterstützung gemeindlicher und kirchlicher Veranstaltungen, bei denen wir regelmäßig mitwirken |
Der Musikverein hat sich ein Angebot vom Musikhaus Mollenhauer eingeholt. Das Angebot beinhaltet Musikboxen, Zubehör und Mikrofone.
Der Verein beantragt einen Vereinszuschuss von der Gemeinde zum Angebotspreis von 5.370,00€.
Die Gemeinde Motten bezuschusst generell Investitionsvorhaben der Vereine mit 10%. Für den Musikverein wären das 537€.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem Musikverein Kothen für die Neuanschaffung einen Vereinszuschuss in Höhe von 10% des Angebotspreises von 5.370,00 € zu gewähren. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen wird die Verwaltung angewiesen den Zuschussbetrag in Höhe von 537€ an den Musikverein zu überweisen.
Abstimmung Ja: 11 Nein: 0
5. Baurecht
5.1 Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach 57. Änderung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan "Bestattungen am Wald", OT Niederkalbach
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 26.02.2026 die Aufstellung der o.g. Bauleitplanungen beschlossen. Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die März bis April 2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.06.2026 bis 17.07.2026 an.
Im Rahmen der aktuellen Beteiligung hat die Gemeinde Motten erneut die Gelegenheit, Anregungen zu den Entwürfen vorzutragen. Anliegend sind die Pläne und Begründungen / Umweltberichte im Entwurf.
Nach der Einsicht in die Pläne werden seitens der Verwaltung weiterhin keine Einwände in Bezug auf die Planung der Gemeinde Kalbach erhoben.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, da die Belange der Gemeinde Motten nicht berührt werden.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
5.2 Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7b „Gewerbegebiet", OT Mittelkalbach
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 11.09.2025 die Aufstellung der o.g. Bauleitplanung beschlossen. Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die März bis April 2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.06.2026 bis 17.07.2026 an.
Im Rahmen der aktuellen Beteiligung hat die Gemeinde Motten erneut die Gelegenheit, Anregungen zu den Entwürfen vorzutragen. Anliegend sind die Pläne und Begründungen / Umweltberichte im Entwurf.
Nach der Einsicht in die Pläne werden seitens der Verwaltung weiterhin keine Einwände in Bezug auf die Planung der Gemeinde Kalbach erhoben.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dass keine Einwände gegen die Planung erhoben werden, da die Belange der Gemeinde Motten nicht berührt werden.
Abstimmung Ja: 11, Nein: 0
6. Bauanträge
6.1 Neubau eines Heizraumes FlSt.: 473/4 Gemarkung Kothen Eisenhammer 5
Sachverhalt: Die Unterlagen zum Neubau eines Heizraumes auf dem FlSt. 473/4, Gemarkung Kothen, Eisenhammer 5, wurden der Verwaltung der Gemeinde Motten vorgelegt.
Das Vorhaben wurde bereits im Dezember 2024 im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO genehmigt. Der Bauantrag wurde jedoch im April 2026 durch den Bauherrn zurückgenommen.
Nach Anpassungen des Gesamtvorhabens wurde der Bauantrag erneut bei der Gemeinde Motten im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 58 BayBO eingereicht.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans KO-01 „Am Eisenhammer“ in der Gemarkung Kothen. Die vorgelegten Planunterlagen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans, und die Erschließung ist sichergestellt.
Da alle Vorgaben der Gemeinde eingehalten werden, bedarf es für dieses Bauvorhaben keiner gesonderten gemeindlichen Genehmigung.
Der Bauherr wurde durch die Verwaltung über den Sachverhalt informiert und hat die Erlaubnis zum Baubeginn erhalten. Auch die untere Bauaufsichtsbehörde wurde in Kopie über die Antragsunterlagen informiert.
7. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2026
Sachverhalt: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2026.
Abstimmung Ja: 10, Nein: 1
8. Informationen und Bekanntgaben
Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin informiert über ein gemeinsames Gespräch mit der Autobahn GmbH und dem aktuellen Sachstand zum Ersatzneubau A7 Talbrücke Römershag.