Öffentlicher Teil:
1. Haushalt 2024 - Beschluss der Haushaltssatzung nebst Anlagen
Sachverhalt
Den Mitgliedern des Gemeinderats wurden der Entwurf des Vorberichts zum Haushalt 2024 incl. der Investitionsplanung, der Entwurf der Haushaltssatzung und der Stellenplan vorgestellt und -soweit notwendig- näher erläutert.
Der Haushaltsplan 2024 weißt in Einnahmen und Ausgaben ein Gesamtvolumen von 6.034.377€ aus. Dabei entfallen auf den Verwaltungshaushalt 4.032.306€ und auf den Vermögenshaushalt 2.002.071€.
Im Haushalt für das Jahr 2024 sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen geplant. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung des Jahres 2024, sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen in der vorgelegten Fassung.
Abstimmung Ja:12 Nein:0
2. Bauanträge
2.1. Neubau einer Lagerhalle, Am Hammerweg 2 Fl.St. 45 Gemarkung Speicherz
Sachverhalt
Beantragt wird die Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle Am Hammerweg 2. Das oben genannte Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Einbeziehungssatzung Am Hammerweg).
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Baupläne
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Am Hammerweg 2, FlSt. 45 Gemarkung Speicherz.
Abstimmung Ja:12 Nein:0
2.2. Anbau einer Lager- & Produktionshalle an die bestehenden Gebäude Fl.St. 701 Gemarkung Motten
Sachverhalt
Beantragt wird die Baugenehmigung für den Anbau einer Lager- und Produktionshalle an die bestehenden Gebäude. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (Am Fuldaer Kreuz)
Weiter werden folgende Befreiungen beantragt:
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag Am Fuldaer Kreuz 9, FlSt. 701 Gemarkung Motten.
Weiter erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen.
Abstimmung Ja:12 Nein:0
3. Information über den Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
Anpassung der Bodenrichtwerte für Grundstücke im Landkreis Bad Kissingen
Sachverhalt
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Bad Kissinger hat nach § 196 BauGB die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen.
Grünland Ackerland Wald mit Bewuchs Waldboden
0,90 € 1,20 € 1,00 € 0,40 €
Die Bodenrichtwerte für die Ortsteile sind in den Anlagen ersichtlich.
Die neuen Bodenrichterwerte Stand 01.01.2024 können vom 10.07.2024 bis 08.08.2024 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Motten Fuldaer Str. 11, 97786 Motten, Zimmer Nr. E.3, eingesehen werden. Ergänzend dazu werden die Richtwerte auch auf der Homepage der Gemeinde Motten (www.motten.de) unter der Rubrik Bauland / Immobilien / Mieten veröffentlicht.
4. Bekanntgabe von Vergaben
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 folgendes beschlossen:
5. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2024.
Abstimmung Ja:12 Nein:0