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Gemeindeblatt Motten Nachrichten aus Motten Kothen Speicherz
Ausgabe 9/2025
Amtliche Nachrichten / Amtliche Bekanntmachungen - Am Anfang
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Gemeinderat

1. Wasserversorgung - Einsatz einer Fachkraft für Wasserversorgungstechnik

Sachverhalt: Herr Alexander Weber, Mitarbeiter am gemeindlichen Bauhof hat mit Wirkung vom 12.05.2025 die Qualifikation zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik erfolgreich abgeschlossen und ihm wird mit Wirkung vom 01.07.2025 die Aufgaben des Wasserwarts für die gemeindliche Wasserversorgung in der Gemeinde Motten übertragen

2. Baurecht

2.1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ mit integrierter Grünordnung

Sachverhalt: Für den Gemeindeteil Kothen liegen der Gemeinde Motten seit geraumer Zeit einige Bauanfragen für eine Wohnbebauung vor. Im gesamten Ort stehen aktuell keine gemeindlichen Bauplätze zur Verfügung. Die wenigen noch unbebauten Privatgrundstücke in den vorhandenen Siedlungsgebieten von Kothen werden, trotz wiederholter Anfragen durch die Gemeinde, nicht von den Eigentümern veräußert. Adäquate Grundstücke oder Areale für eine Innenentwicklung, oder Möglichkeiten zur Reaktivierung leerstehender Gebäude, stehen in Kothen aktuell ebenfalls nicht zur Verfügung. Um der anhaltenden Baulandnachfrage zu genügen, soll die Aufstellung eines Bebauungsplanes westlich der Ortslage von Kothen erfolgen und dadurch die bedarfsgerechte Erschließung und Bebauung neuer Wohngrundstücke bauordnungsrechtlich vorbereitet werden. Hierzu wurde vom Gemeinderat am 22.03.2021 der Beschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ gefasst. In der Sitzung vom 02.08.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss nochmals angepasst, der Planentwurf anerkannt und das Verfahren gestartet. Das Bauleitplanverfahren, inklusive der Berichtigung des Flächennutzungsplanes, sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Die Einführung des § 13b BauGB im Jahr 2017 hatte das Ziel die Ausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich zu erleichtern, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Nach einer Klage des BUND hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 18.07.2023 in letzter Instanz entschieden, dass die Regelungen des § 13 BauGB gegen Europarecht verstoßen und somit nicht mehr angewendet werden dürfen.

Das im Jahr 2021 begonnene 13b-Verfahren wurde aufgrund des Gerichtsurteils nach der Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens im Jahr 2023 gestoppt und durch Beschluss des Gemeinderates vom 22.01.2024 in ein Regelverfahren überführt. Das Verfahren soll gemäß Empfehlung des Landratsamtes Bad Kissingen mit der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses von vorne gestartet werden. Zusätzlich muss in einem eigenständigen Parallelverfahren der gemeindliche Flächennutzungsplan seiner 9. Änderung unterzogen werden, um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) zu genügen.

Die Gemeinde Motten hat sich im Rahmen der Mitgliedschaft in der „Brückenauer Rhönallianz“ nach den sich ihr bietenden Möglichkeiten in den zurückliegenden Jahren bemüht, den städtebaulichen bzw. landesplanerischen Planungsgrundsätzen zur Förderung der Innenentwicklung unter dem Aspekt des allgemeinen demographischen Wandels zu genügen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Innenentwicklungspotenziale ausgeschöpft, sodass bezüglich der Baulandnachfrage aus ortsplanerischer Sicht dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Durch die Aufhebung des § 13b BauGB hat sich die Situation weiter verschärft. So soll innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, kleinflächig neues Bauland im unbebauten Außenbereich zur Verfügung gestellt werden. Die getrennt voneinander am „Friedhofsweg“ und der Ortsstraße „Am Strauch“ gelegenen Areale, beinhalten, ganz oder teilweise, die derzeit als Verkehrsflächen sowie landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Fl.Nr. 503, 525, 533, 572/3, 572/4 und 574/13, alle Gemarkung Kothen. Dort sollen, auf insgesamt ca. 1,074 ha Fläche, insgesamt 11 Baugrundstücke einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen entstehen. Die straßenbauliche Anbindung ist über die Bestandsstraßen gewährleistet.

Die räumliche Lage und der Umfang der geplanten Bebauungsplangeltungsbereiche sind nachfolgend abgebildet:

Die Planung soll erfolgen, um die Zulässigkeit von Wohnnutzung (WA-Gebiet) auf Flächen zu begründen, welche sich an den in Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen.

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden. Der bauleitplanerische Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen auszugleichen.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt

Beschluss: Der Gemeinderat Motten beschließt aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes erneut die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ im Gemeindeteil Kothen. Der Gemeinderatsbeschluss vom 02.08.2021 für ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB wird aufgehoben. Allgemeines Ziel der Planung ist die Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes im Anschluss an den westlichen Ortsrand.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Motten muss aus Gründen des Entwicklungsgebotes im Parallelverfahren geändert werden.

Die beiden geplanten, getrennt voneinander liegenden Geltungsbereiche 1 und 2 des Bebauungsplanes umfassen eine Fläche von zusammen ca. 1,074 ha und beinhalten die folgenden Grundstücke, alle Gemarkung Kothen: Fl. Nrn. (ganz): 525, 533, 572/3 und 572/4

Fl. Nrn. (teilweise): 503 und 574/13

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

2.1.1. Anerkennung des Planentwurfs zum Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt: Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen insgesamt 11 neue Baugrundstücke für Wohnzwecke (Allgemeines Wohngebiet – WA), einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen realisiert werden. Die Grundstücks- und Straßenentwässerung ist im Trennsystem vorgesehen.

Durch das gestoppte 13b-Verfahren liegen der Verwaltung verschiedene Stellungnahmen zum Bebauungsplan vor, die – soweit planungsrelevant – in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet wurden.

Zum Nachweis des Artenschutzes wurden zwei Gutachten beauftragt. Aufgrund des festgestellten Lebensraumverlustes für boden- und gehölzbrütende Vogelarten, sind artenschutzrechtliche Festsetzungen zur Konfliktvermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich. Zudem müssen bei Regelverfahren für die bauleitplanerischen Eingriffe in Natur und Landschaft Ausgleichsflächen erbracht werden. Ein nach § 30 BNatSchG geschützter Wiesenteil am geplanten Baugebietsstandort, muss in diesem Rahmen flächengleich ersetzt werden.

Die erforderlichen Flächen zum Ausgleich und Ersatz sollen, nach erfolgter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, auf hierfür im östlichen Gemarkungsgebiet von Kothen zur Verfügung stehenden Grundstücken bereitgestellt werden. Dort werden, auf insgesamt ca. 1,444 ha Fläche, zum speziellen Natur- und Artenschutz geeignete Maßnahmen für Ersatzstandorte bzw. -lebensräume geschützter Pflanzen und Tiere festgesetzt. In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, werden die Grundstücke Fl.Nr. 291, 325 (jeweils ganz) und 793 (teilweise) der Gemarkung Kothen, als Geltungsbereiche 3, 4 und 5 Bestandteile des Bebauungsplanes und den Eingriffsgrundstücken für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ zugeordnet (= Geltungsbereiche 1 und 2).

Die räumliche Lage und der Umfang der Bebauungsplangeltungsbereiche 3 bis 5 können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird dem Gemeinderat durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.

Beschluss: Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ im Gemeindeteil Kothen, in der Fassung vom 26.05.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

2.1.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden zum Aufstellungsbeschluss

Beschluss: Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Zusätzlich sollen die Nachbarkommunen am Verfahren beteiligt werden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

2.2. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sachverhalt: Aufgrund des gegebenen Bedarfes nach Wohnbaugrundstücken im Gemeindeteil Kothen, soll der Bebauungsplan „Am Strauch“ im Bereich des westlichen Ortsrandes an zwei Standorten erweitert werden.Städtebauliches Ziel ist die Baurechtschaffung für die Erschließung und Bebauung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Die Gemeinde Motten besitzt einen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits mehrfach geändert wurde.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in den getrennt voneinander liegenden Bereichen „gemischte Bauflächen (M)“ und „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Um dem Entwicklungsgebot (§ 8 Abs. 2 BauGB) des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu genügen, ist die erneute Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Hierzu soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes die Darstellung von Allgemeines Wohngebiet (WA), Straßenverkehrsflächen, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung erfolgen. Die räumliche Lage und der Umfang der geplanten Änderungsbereiche können dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden:

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ für den Gemeindeteil Kothen erfolgen (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Die Auswirkungen der Planung müssen gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem Umweltbericht dargelegt werden.

Beschluss: Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, im Parallelverfahren mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“ wie folgt:

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Darstellung von ca. 0,79 ha Fläche für „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ im Bereich best. M-Flächen und Flächen für die Landwirtschaft am westlichen Ortsrand von Kothen. Die Flächen beinhalten, ganz oder teilweise, die Grundstücke Fl.Nr. 525, 572/3 und 572/4 (alle Gemarkung Kothen). Die Areale erstrecken sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und südlich des Friedhofes von Kothen.

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Darstellung von ca. 0,02 ha „Entsorgungsfläche Abwasserbeseitigung“ (Regenrückhaltebecken) im Bereich der geplanten WA-Fläche am Friedhofweg, Teilflächen Fl.Nr. 525, 533 und 574/13 (alle Gemarkung Kothen).

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Darstellung von ca. 0,13 ha „Grünfläche“ im Bereich der geplanten WA-Fläche am Friedhofweg. Die Grünflächen beinhalten Teile der Grundstücke Fl.Nr. 525, 533 und 574/13 (alle Gemarkung Kothen).

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Darstellung von ca. 0,12 ha Straßenverkehrsflächen zur Gebietserschließung, Teilflächen Fl.Nr. 525, 533 und 574/13 (alle Gemarkung Kothen).

Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurde das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

2.2.1. Anerkennung des Planentwurfs zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Sachverhalt: Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird dem Gemeinderat durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.

Beschluss: Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Motten, in der Fassung vom 26.05.2025, wird vom Gemeinderat anerkannt.

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

2.2.2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss: Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Strauch“, gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Zusätzlich sollen die Nachbarkommunen am Verfahren beteiligt werden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

3. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2025

Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2025.

Abstimmung: Ja:12 Nein:0

4. Informationen und Bekanntgaben

Sachverhalt: Die Erste Bürgermeisterin berichtet über den aktuellen Sachstand der laufenden Projekte:

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Breitbandausbau: Die Ausschreibung läuft noch bis zum 08.08.2025. Die Submission findet im Landkreis Bad Kissingen statt. Die Auftragsvergabe ist in der Septembersitzung geplant.

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Beim Projekt Sturzflutrisikomanagement sind alle Daten erfasst und ausgewertet. Derzeit werden die Einzelmaßnahmen erarbeitet und sollen in einem Gespräch im August erläutert werden.

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Beim Projekt „Industriegebiet Auweg“ ist der Umweltbericht fertiggestellt und wird den zuständigen Behörden in wenigen Tagen zugehen.

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Die Planungen des Feuerwehrhausen Speicherz sollen zeitnah weitergeführt werden. In den nächsten Tagen sind entsprechende Gespräche geplant.

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Die Kickoff-Veranstaltung mit dem Büro Brandschutz Renninger soll zeitnah terminiert werden um das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der neu zu beschaffenden Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge zu erstellen. In das Verfahren sollen auch die Feuerwehren eingebunden werden.

Die Erste Bürgermeisterin berichtet über die Reparaturarbeiten am Regenwasserkanal in der Durchfahrtsstraße in Kothen.