Einstellung des Verfahrens
Der Gemeinderat der Gemeinde Neustadt a.Main hat in seiner Sitzung vom 19.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kellergarten“ beschlossen. Der Gemeinde wurde nun von der Vorhabensträgerin mitgeteilt, das Verfahren ohne die Fl.-Nr. 355 der Gemarkung Neustadt a.Main nicht weiter betreiben zu können. Daher werden die Planungen zum Bebauungsplan „Kellergarten“ mit der Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt.
Da jedoch ein förmlicher Einleitungsbeschluss gefasst und öffentlich bekanntgemacht wurde,kann eine eindeutige und rechtlich wirksame Verfahrenseinstellung nur durch einenförmlichen Einstellungsbeschluss erfolgen. Die Einstellung des Bauleitplanungsverfahrens sorgt für Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, und Transparenz für die Öffentlichkeit und die Behörden.