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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach

vom 14.07.2022

(vom Gemeinderat nicht förmlich genehmigte Fassung)

TOP 01

Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 09.06.2022

Der Bürgermeister erklärte die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.

Der Vorsitzende stellte weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt sind.

Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.06.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.

Zu den Tagesordnungspunkten der heutigen Sitzung wurden rechtzeitig die der Gemeinde und der Verwaltung vorliegenden Unterlagen zur Kenntnis des Gemeinderates eingestellt.

TOP 02

Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Caritasverband Main-Spessart e.V. über den Betrieb der gemeindlichen Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth"

Der Gemeinderat Rechtenbach hatte sich in seiner letzten Sitzung am 09.06.2022 noch um Klarstellung einiger Formulierungen in der vorgelegten Kooperationsvereinbarung ausgesprochen und sich darauf verständigt, zunächst erst die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit einzuholen.

Diese Änderungen wurden in dem nun vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

Zudem erklärte die Rechtsaufsicht vorab per Mail am 20.06.2022, dass nichts gegen den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Caritasverband Main-Spessart e.V. und der Gemeinde Rechtenbach spreche.

Um Vorlage des Gemeinderatsbeschlusses werde deshalb gebeten.

Die Gemeinde Rechtenbach stimmt der Vereinbarung zwischen dem Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e.V. und der Gemeinde Rechtenbach über den Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Elisabeth vom 21./22.06.2022 zu und ermächtigt den 1. Bürgermeister zum Vertragsabschluss.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Beratung und Beschlussfassung über Pflegemaßnahmen im Gebiet "Röder" durch den Landschaftspflegeverband

Dieses Thema wurde bereits in der Sitzung am 12.05.2022 durch den Geschäftsleiter des Landschaftspflegeverbandes Main-Spessart, Herrn Stefan Reuter, inhaltlich und hinsichtlich der Kosten ausführlich vorgestellt.

Herr Reuter informierte seinerzeit, dass die Gesamtkosten landschaftspflegerischer Maßnahmen rund 4.000 € betragen, die bis zu 70 % durch die Landschaftspflege -und Naturparkrichtlinie gefördert werden könnten. Der Eigenanteil der Gemeinde Rechtenbach beliefe sich damit auf max. 1.200 €.

Die der Gemeinde verbleibenden Kosten würden durch den Landschaftspflegeverband erst in 2023 erhoben.

Eine Verrechnung der nicht gedeckten Kosten an die Eigentümer sei nicht beabsichtigt.

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der Pflegemaßnahmen durch den Landschaftspflegeverband im Gebiet „Röder“ zu und ermächtigt 1. Bürgermeister Lang zum Abschluss der entsprechenden Vereinbarung mit dem Landschaftspflegeverband.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

3

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Bauangelegenheiten;

Erneuerung der Umzäunung in der "Obere Siedlung"

Der Bauherr beabsichtigt die Erneuerung der Einzäunung entlang des Kindergartens und der Gemeindestraße. Künftig soll mit einem Doppelstabmattenzaun das Grundstück hundegerecht gestaltet werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siedlungserweiterung I und II“. Das Vorhaben für sich betrachtet wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a Bayerische Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei möglich. Von Seiten der Gemeinde ist eine Befreiung von der Einfriedungshöhe auszusprechen.

Ein Antrag auf isolierte Befreiung vom 07.07.2022 liegt vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Einfriedungshöhe entlang öffentlicher Straßen statt 1,10 m mit 1,63 m für das Grundstück Fl.-Nr. 2045/4, Gemarkung Rechtenbach zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Dritter Bürgermeister Wolfgang Rek nahm aufgrund seiner persönlichen Beteiligung gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht

TOP 05

Verschiedenes

TOP 05 A

Sachstand Förderung KiGa durch das ALE

Erster Bürgermeister Christian Lang informierte den Gemeinderat darüber, dass Frau Baurätin Reußner vom ALE Würzburg per Mail am 05.07.2022 mitgeteilt habe, dass sich die Teilnehmergemeinschaft Rechtenbach – vorbehaltlich bereitgestellter Haushaltsmittel – mit bis zu 90 % der förderfähigen Baukosten(= maximal 629.388 €) beteiligen werde.

TOP 05 B

Sachstand Förderung Abwasserleitung Rechtenbach - Lohr a.Main

Herr Henning erinnerte daran, dass die Verwaltung am 01.12.2021 Antrag auf Auszahlung einer Förderung für die Abwasserleitung Rechtenbach/Lohr a.Main nach den Förderbestimmungen der RZWas 2018 in Höhe von 1.510.215,55 € für 2022 beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA AB) gestellt habe.

Zwischenzeitlich sei vom WWA AB bereits mitgeteilt worden, dass mit einer Auszahlung einer Förderung für 2022 keinesfalls mehr gerechnet werden könne, da in 2022 die Fördermittel ausgeschöpft seien, weshalb die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main im Interesse auch anderer betroffener Mitgliedsgemeinden hiergegen Beschwerde gegenüber dem WWA AB erhoben habe.

Die Erfolgsaussichten seien aber wohl eher gering, da die Gemeinde keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Förderung habe, die Förderung werde lediglich, abhängig von der Haushaltssituation des Staatshaushalts in Aussicht gestellt.

In der jetzigen Mail des Amtes vom 13.07.2022 sei mitgeteilt worden, dass einige geltend gemachte Positionen nicht zuwendungsfähig seien, da sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der baulichen Maßnahme stünden, so auch die Investitionspauschale an die Stadt Lohr a.Main.

Die entsprechende Mail wurde ebenfalls ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg sei in der Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Förderung deshalb „nur“ 1.139.833,30 € betragen könne.

Herr Henning ergänzte allerdings, dass die ursprüngliche, in Aussicht gestellte Förderung des WWA AB für die Gesamtmaßnahme lediglich 719.000 € betrug.

Zu den jetzt in Aussicht gestellten 1.139.833,30 € käme noch die bereits per Bescheid ebenfalls in Aussicht gestellte Schlussförderung für die Restmaßnahme von maximal 318.325 € hinzu.

Die Gesamtförderung liege dann bei 1.458.158,30 € und damit doppelt so hoch wie ursprünglich erwartet werden konnte.

Insgesamt zeigte sich der Gemeinderat deshalb auch zufrieden mit der Höhe der voraussichtlichen Förderung. Von Nachforderungen gegenüber dem WWA AB hinsichtlich in der Förderung nicht berücksichtigter Ausgaben (z.B. Investitionspauschale) wird deshalb Abstand genommen.

TOP 05 C

Sachstand Umstellung Straßenbeleuchtung

Bürgermeister Christian Lang informierte den Gemeinderat darüber, dass das Förderverfahren zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED abgeschlossen ist, sodass das Bayernwerk mit der Umstellung beginnen kann.

Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung.