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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderats Neuendorf

vom 26.07.2022

TOP 01

Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 21.06.2022

Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.

Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.

Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).

Die Niederschrift vom 21.06.2022 wurde den Mitgliedern zugestellt. Die Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung lag zur Einsichtnahme auf.

Gegen die Niederschrift vom 21.06.2022 wurden keine Einwendungen erhoben, sie gilt damit als genehmigt.

Antrag zur Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes –

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport „Am Thürlein“

Der Gemeinderat billigt die Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes 5.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Gemeinderatsmitglied Markus Helfrich nimmt nach Art. 49 Art. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 02

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Topographischen Bestandserhebung der öffentlichen Kanalschächte, Aufbau eines Kanalkatasters und Sichtung der TV-Befahrung mit Zustandsbewertung

Nach der im Herbst 2021 im Rahmen der Eigenüberwachung durchgeführten TV-Befahrung der Abwasseranlage ist eine Auswertung der Kanalbefahrung mit Zustandsbewertung und Schadensklassifizierung erforderlich.

In diesem Zusammenhang ist unter Berücksichtigung von Synergieeffekten der Aufbau eines Kanalkatasters, die topographische Bestandserhebung der Schächte sowie die Aufmaß- Erstellung von Schacht,- Straßenabläufen und die oberirdische Vermessung der sichtbaren Wasserleitungsteile (Schieber, Hydranten usw.) wirtschaftlich und sinnvoll.

Hierzu haben zwei Ingenieurbüros Angebote, die den Gemeinderatsmitgliedern im RIS vorlagen, abgegeben.

Das wirtschaftlichste Angebot über 9.950,00 Euro/Netto, zuzüglich der Kosten für die optionalen Leistungen, wurde vom Tiefbautechnischen Büro Köhl aus Würzburg eingereicht.

Bürgermeister Karlheinz Albert empfiehlt dem Gemeinderat die Auftragserteilung an das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg.

Der Gemeinderat billigt die Auftragsvergabe zur Topographischen Bestandserhebung der öffentlichen Kanalschächte, dem Aufbau eines Kanalkatasters und die Sichtung der TV-Befahrung mit Zustandsbewertung sowie die Aufmaß-Erstellung von Schacht,- Straßenabläufen und die oberirdische Vermessung der sichtbaren Wasserleitungsteile (Schieber, Hydranten usw.) gemäß Angebot Nr. 2022-48 vom 20.06.2022 an das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Beratung und Beschlussfassung zum Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgesetzten Erschließungsgebiet

Im Zuge des interkommunalen Auswahlverfahrens in der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) wurden Angebote für die Einzellose 1 bis 4 sowie ein Gesamtangebot eingeholt. Auf Basis der Erstangebote wurden Nachverhandlungen mit allen vier Bietern geführt. Die Gemeinde Neustadt a.Main hat das interkommunale Verfahren verlassen.

Die Netzbetreiber hatten im Anschluss die Möglichkeit der Nachkalkulation und der Erfüllung etwaiger Nachforderungen. Die nachverhandelten Angebote wurden anhand der Wertungskriterien der Ausschreibung ausgewertet. Für die verbleibenden drei Gemeinden der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Gesamtangebot der Telekom Deutschland GmbH gemäß Wertungsmatrix das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Angebotes beträgt 2.011.800 €. Der zu leistende Eigenanteil durch die Gemeinden Neuendorf, Rechtenbach und Steinfeld beträgt 201.180 €. Der Freistaat Bayern fördert die Wirtschaftlichkeitslücke mit 1.810.620 €. Die Förderquote beträgt somit 90 %.

Für die Gemeinde Neuendorf ergeben sich auf Basis der anteiligen Anschlusszahl am Projektgebiet (158 von insgesamt 839) zu leistende Eigenmittel in Höhe von 37.886,10 €.

Die Gemeinde Neuendorf beauftragt in interkommunaler Zusammenarbeit mit Rechtenbach und Steinfeld die Telekom Deutschland GmbH mit dem Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgelegten Erschließungsgebiet unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Informationen des Bürgermeisters

TOP 04 A

Kneippanlage

Bürgermeister Karlheinz Albert informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass die Anlage und das Umfeld vom Großteil aller Besucher pfleglich behandelt und sauber hinterlassen wird, muss aber wiederholt feststellen, dass die vor der Anlage errichteten Durchfahrtsverbotsschilder von Einigen, es sind meist die unbelehrbaren Gleichen, ignoriert werden und hierdurch erholungssuchende Gäste gefährdet bzw. durch Staubentwicklung belästigt werden. Weiter wird durch einige wenige Bürger, die generell mit dem PKW oder anderen Fahrzeugen bis zum Kneippbecken vorfahren, regelmäßig Wasser zum bewässern ihrer Gärten entnommen, wobei keine Rücksicht auf Gäste der Anlage genommen wird. Das geht soweit, dass Wasser entnommen wird während Besucher kneippen möchten. Hier stellt sich die Frage, ob diese Sparfüchse nicht rechnen können, denn bei einer Entnahme von 50 Litern werden ca. 0,30 € gegenüber dem gemeindlichen Wasserpreis eingespart, die verbrauchte Energie für das Auto ist hierbei teurer als das entnommene Wasser.

Eine Besucherin aus dem Raum Lohr hat sich beschwert, dass während ihrer Kneippanwendung ein Hund ins Becken gelassen wurde und sie den Hundehalter daraufhin ansprach, diesen doch bitte im angrenzenden See baden zu lassen, worauf dieser der Frau zur Antwort gab, dass sie doch genauso gut zur Abkühlung in den See gehen könnte, was der Bürgermeister für unverschämt und rücksichtslos hält.

Er appelliert nochmals an die wenigen Unbelehrbaren, Rücksicht auf Erholungssuchende zu nehmen und sich an Verbotsschilder zu halten, denn die Kneippanlage ist weder eine öffentliche Wasserentnahmestelle noch eine Hundebadeanstalt.

Die Gemeinde habe eine unvergleichlich schöne, von allen geschätzte Naherholungsanlage geschaffen und es solle mit Rücksicht und Vernunft dafür gesorgt werden, dass sich die Gemeinde weiterhin als guter Gastgeber darstellt und jeder ungestört entspannen kann.

TOP 04 B

Situation zur Heizenergieversorgung der Gemeinde

Aufgrund der aktuell unsicheren Situation am Energiemarkt und der Notwendigkeit durch teils fast leere Heizöltanks hat sich Bürgermeister Karlheinz Albert nach Marktbeobachtung dazu entschlossen, die Ölvorräte der gemeindlichen Einrichtungen für die kommente Heizperiode zu sichern und alle Vorratstanks zu 100 % befüllen zu lassen.

Das günstigste Angebot lag am Bestelltag 04.07.22 bei 139,47 €c /L. Die Bestellmenge beläuft sich auf ca.16.000 Liter zu 22.315 €

TOP 04 C

Systemtrenner bei Bauwasserentnahmestellen

Um das Rückfließen von Wasser auf Baustellen zu verhindern, ist der Einbau eines Systemtrenners nach der Trinkwasserverordnung zwingend vorgeschrieben. Auf Baustellen kann das Wasser durch Sonne, Frost sowie verunreinigte Schläuche ohne Trinkwasserzulassung und andere Einflüsse verkeimt werden.

Die Gemeinde als Betreiber und Versorger ist zum Schutz der Wasserversorgung verpflichtet, einen unmittelbaren Anschluss zu untersagen.Die Mitarbeiter des Bauhofs wurden angewiesen, künftig keine Wasserentnahme ohne Systemtrenner zu ermöglichen. Für die Bereitstellung solcher sind die Bauherren selbst verantwortlich.

TOP 05

Wohnhausneubau mit Garage und Carport „Am Thürlein“

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Thürlein“ in Neuendorf.

Es werden Befreiungen von der Baugrenze, der Dachneigung, der Dacheindeckung, der Dachform und der Höheneinstellung beantragt.

An der rückwärtigen Baugrenze wird eine Überschreitung im Bereich der Garage geplant. Diese tritt städtebaulich nicht in Erscheinung und auch das Nebengebäude des Nachbarn weißt in diesem Bereich eine Baugrenzenüberschreitung auf.

Das Obergeschoss wird als Vollgeschoss geplant und auf den Ausbau des Dachgeschosses wird verzichtet. Somit soll keine Dachneigung von 35 bis 45 Grad sondern eine Dachneigung von 25 Grad realisiert werden.

Nach dem Bebauungsplan sind rot-braune Dacheindeckungen vorgesehen. Der Bauherr wünscht sich hier eine schwarze Dacheindeckung, die bereits mehrmals im Baugebiet verwendet wurde. Auch fügt sich hier die Photovoltaikanlage besser ein.

Da das Nebengebäude mit einem Flachdach anstelle eines Sattel- oder Walmdaches geplant wird, ist auch hierfür eine Befreiung notwendig. Hier soll aus Kostengründen auf eine aufwendige Konstruktion verzichtet werden.

Der Bebauungsplan sieht eine Höheneinstellung der Erdgeschossdecke von 3,80 m über der Straße vor. Hier wird durch die Hanglage eine Überschreitung um 15 cm auf 3,95 m notwendig. Diese Überschreitung tritt durch die Lage des Baugrundstücks städtebaulich nicht in Erscheinung und kann zugestimmt werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag auf Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1900/2, Gemarkung Neuendorf zu und erteilt zu der beantragten Befreiung von Baugrenze, Dachneigung, Dacheindeckung, Dachform und Höheneinstellung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Gemeinderatsmitglied Markus Helfrich nimmt nach Art. 49 Art. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.