Für alle Grundstücke und für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer gezahlt werden.
Das war in der Vergangenheit schon so und gilt auch künftig.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 die bisherigen Bemessungsgrundlagen beanstandet und dem Gesetzgeber eine Anpassung auferlegt.
Die Neuerungen gelten für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.
Hierfür maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zum 01.01.2022.
Die maßgeblichen Neuerungen können den bereits in der Vergangenheit abgedruckten bzw. ausliegenden -und wohl mittlerweile auch durch das örtliche Finanzamt zugestellten- Flyern entnommen werden.