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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderates Rechtenbach

vom 11.08.2022

(vom Gemeinderat nicht förmlich genehmigte Fassung)

TOP 01

Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 14.07.2022

Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.

Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.

Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2022 wurde dem Gemeinderat zugestellt.

Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.

TOP 02

Bauangelegenheiten

TOP 02 A

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Oberen Schlittenweg

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Oberer Schlittenweg“. Es wird die Befreiung von der Festsetzung der Drempelhöhe beantragt. Nach dem Bebauungsplan ist diese max. 50 cm über Oberkante Rohdecke. Gleichzeitig ist die max. Wandhöhe bergseits an der Traufe auf max. 6,50 begrenzt.

Der Drempel soll auf 1,00 m erhöht werden um bei dem schmalen Haus eine ausreichende Raumhöhe im Dachgeschoss zu erreichen. Die max. Wandhöhe kann trotzdem eingehalten werden.

In Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bereits Befreiungen von der Drempelhöhe erteilt. Daher sollte auch hier der Befreiung zugestimmt werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf der Fl.-Nr. 950/27 der Gemarkung Rechtenbach zu und erteilt der beantragten Befreiung von der Drempelhöhe das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rechtenbach und der Teilnehmergemeinschaft über den Umbau der alten Schule zu einer KITA und Räumlichkeiten für die Dorfgemeinschaft

Der Gemeinde liegt eine Förderzusage des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken zum Umbau der Alten Schule zu einer Kindertageseinrichtung mit Dorfgemeinschaftsraum in Höhe von 629.387,74 € vor. Hierfür ist einem Vertrag zwischen der Teilnehmergemeinschaft Rechtenbach und der Gemeinde zuzustimmen.

Wegen der Folgekosten wurde nochmals über die Notwendigkeit des Dorfgemeinschaftsraumes diskutiert.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertragsabschluss mit der Teilnehmergemeinschaft Rechtenbach zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Beratung und Beschlussfassung zum Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgesetzten Erschließungsgebiet

Im Zuge des interkommunalen Auswahlverfahrens in der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) wurden Angebote für die Einzellose 1 bis 4 sowie ein Gesamtangebote eingeholt. Auf Basis der Erstangebote wurden Nachverhandlungen mit allen vier Bietern geführt. Die Gemeinde Neustadt a.Main hat das interkommunale Verfahren verlassen.

Die Netzbetreiber hatten im Anschluss die Möglichkeit der Nachkalkulation und der Erfüllung etwaiger Nachforderungen. Die nachverhandelten Angebote wurden anhand der Wertungskriterien der Ausschreibung ausgewertet. Für die verbleibenden drei Gemeinden der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Gesamtangebot der Telekom Deutschland GmbH gemäß Wertungsmatrix das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeitslücke des ausgewählten Angebotes beträgt 2.011.800 €. Der zu leistende Eigenanteil durch die Gemeinden Neuendorf, Rechtenbach und Steinfeld beträgt 201.180 €. Der Freistaat Bayern fördert die Wirtschaftlichkeitslücke mit 1.810.620 €. Die Förderquote beträgt somit 90 %.

Für die Gemeinde Rechtenbach ergeben sich auf Basis der anteiligen Anschlusszahl am Projektgebiet (245 von insgesamt 839) zu leistende Eigenmittel in Höhe von 58.747,44 €. Durch das Ausscheiden der Gemeinde Neustadt a.Main und der damit verbundenen Nachkalkulation ergab sich für die Gemeinden der interkommunalen Zusammenarbeit eine Verzögerung von 7-8 Monaten, so Bürgermeister Lang.

Die Gemeinde Rechtenbach beauftragt in interkommunaler Zusammenarbeit mit Neuendorf und Steinfeld die Telekom Deutschland GmbH mit dem Aufbau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes (FTTB) im festgelegten Erschließungsgebiet unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides und der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Beratung und Beschlussfassung über die Zusatzvereinbarung einer Semi-Station für 4 Einsatzzyklen

Wie von der gGKVS vorgestellt soll eine teilstationäre Lösung zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden. Als sinnvolle Lösung wird eine Buchung von 4 Messungen im Jahr erachtet. Die Miete beträgt 5.193 € pro Woche. Weiter fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,87 € pro Verstoß an.

Der Gemeinderat stimmt einer Zusatzvereinbarung mit der gGKVS für den Einsatz der semi-stationären Verkehrsüberwachung mit 4 Einsatzzyklen zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Verschiedenes

TOP 06 A

Friedhof Rechtenbach - Urnenerdgräber

Gemeinderatsmitglied Christian Nübel merkt an, dass in den Urnenstelen nur noch zwei Kammern frei sind. Bürgermeister Lang regt Urnenerdgräber neben der Kirche an.

Diesbezüglich wird sich der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen befassen.

TOP 06 B

Zustand "Auroraweg"

Durch den eingespülten Schotter ist der Zustand des „Auroawegs“ für Gemeinderatsmitglied Christian Nübel unhaltbar. Daher soll das Regenwasser öfters mit Querrinnen gefasst und auf die angrenzenden Grundstücke geleitet werden.

TOP 06 C

Alte Quellfassung

Durch den Klimawandel und die immer länger werdenden Trockenphasen regt Gemeinderatsmitglied Stephanie Durchholz die Nutzung der „alten Quelle“ für die Bevölkerung an.

Für Bürgermeister Lang wäre dies ein Projekt der Dorferneuerung, wobei auch die Möglichkeit einer Wassertretanlage geprüft werden sollte.