des Absoluten Verbot von offenem Feuer und Feuerwerken im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main
Das generelle und absolute Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt a.Main, Rechtenbach und Steinfeld ist ab sofort (15.09.2022) aufgehoben.