(vom Gemeinderat nicht förmlich genehmigte Fassung)
| TOP 01 | Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 11.08.2022 |
Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellte die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.
Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.08.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
Erster Bürgermeister Christian Lang gratulierte den Gemeinderatsmitgliedern Ilona Bartel und Thomas Herteux nachträglich zum Geburtstag und überreichte jeweils ein Präsent.
| TOP 02 | Bauangelegenheiten |
| TOP 02 A | Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im "Oberer Schlittenweg" |
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Oberer Schlittenweg“. Wegen der steilen Hanglage wird eine Befreiung von der maximalen Abgrabung und Aufschüttung von 80 cm beantragt. Diese wird mit 3,20 m deutlich überschritten. Eine Nutzung des Gartenbereichs ist sonst aber kaum möglich. Die festgesetzte bergseitige Traufhöhe von 6,50 m wird aber eingehalten.
Als weitere Abweichung wird ein 22°-Dach beantragt.
Zum geplanten Haustyp ist dieses stimmiger, als ein Steildach nach Bebauungsplan.
Zusätzlich wurden bereits mehrere Befreiungen im Baugebiet erteilt.
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 950/30 der Gemarkung Rechtenbach zu und erteilt den beantragten Befreiungen von der max. Abgrabung und Auffüllung und der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 02 B | Wohnhausneubau mit Garage und Carport "Am Rothenberg" |
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplans „Oberer Schlittenweg“. Wegen der steilen Hanglage wird eine Befreiung von der maximalen Abgrabung und Aufschüttung von 80 cm beantragt. Hierdurch kann die festgesetzte bergseitige Traufhöhe von 6,50 m im fertigen Gelände mit ca. 6,35 m eingehalten werden. Im natürlichen Gelände beträgt diese 7,20 m. Daneben wird ein 20°-Dach geplant.
Diese Dachneigung ist im Baugebiet bereits vertreten und daher vertretbar.
Der Gemeinderat stimmt dem Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 960/8 der Gemarkung Rechtenbach zu und erteilt den beantragten Befreiungen von der max. Abgrabung und Auffüllung, der bergseitigen Traufhöhe und der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Verschiedenes |
| TOP 03 A | Verkauf der gemeindlichen Immobilie "Krone" |
Der Gemeinderat wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die gemeindliche Immobilie „Krone“ zwischenzeitlich an den ehemaligen Pächter verkauft wurde.
| TOP 03 B | Förderfähigkeit einer Wassertretanlage |
Eine Wassertretanlage sei nach Aussagen des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Frau Reußner, grundsätzlich förderfähig.
Die Wasserzufuhr müsse nach den Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg auf eine Mindestschüttung hin überprüft werden. Dazu wolle er sich zusammen mit dem Fachunternehmen Mösslein vor Ort ein Bild machen, erklärte Bürgermeister Christian Lang.
Im Gemeinderat angeregt wurde in diesem Zusammenhang auch die Herrichtung des ehemaligen Pumphauses, das von Bürgermeister Lang als eine Maßnahme der Dorferneuerung gesehen wurde.
| TOP 03 C | Termin eine Bürgerversammlung |
Zum möglichen Termin der nächsten Bürgerversammlung erklärte Bürgermeister Lang, hier wenigstens bis zum Abschluss der Abwassermaßnahme abwarten zu wollen.
Nach dem derzeitigen Stand der Arbeiten sei damit in ca. 6 Wochen zu rechnen.
Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung!