Anwesend: Morgenroth Stephan, Erster Bürgermeister; Braun Wieland; Fleckenstein Anton (ab TOP 2); Grübel Rosalinde, 3. Bürgermeisterin; Günther Ellen; Hartung Sandra (ab TOP 2); Heidenfelder Steffen; Kimmel Stefan (ab TOP 6); Maier Wolfgang; Schwab Klaus, 2. Bürgermeister; Selke Susanne
Entschuldigt: Gowor Peter; Harth Jochen
| TOP 01 | Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 30.06.2022 |
Vor Eintritt in die heutige Tagesordnung fand eine nichtöffentliche Vorberatung statt.
Der 1. Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.
Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 30.06.2022 wurde zugestellt. Die Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung liegt zur Einsichtnahme auf. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
| TOP 02 | Beratung und Beschlussfassung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die GlasfaserPlus GmbH (Deutsche Telekom) |
Erster Bürgermeister Stephan Morgenroth begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolfgang Neumann von der Glasfaser Plus GmbH (Deutsche Telekom). Herr Neumann stellte anschließend im Rahmen einer kurzen Präsentation die Eckdaten des geplanten eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus vor.
Hervorgegangen sei die Glasfaser Plus GmbH aus einer Gründung der Deutschen Telekom.
Die Telekom und der australische Investor (ifm) halten je 50 % an der GmbH.
Vorteil dieser Zusammenarbeit sei, dass die Telekom, anders als bisher, nicht mehr nur kostendeckend planen müsse, sondern durch ihre GmbH auch vorausschauend in neue Technologien investieren könne und damit mehr als konkurrenzfähig zu anderen Anbietern sei.
Damit sei ihr der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau in der Gemeinde überhaupt erst möglich. Die Gemeinde spare sich hierdurch i.d.R. bis zu 20 % Kostenbeteiligung im Vergleich zu bisherigen Marktmodellen.
Vertragsabschlüsse für einen barrierefreien Zugang auch anderer Provider am Markt (1&1, Vodafone) stünden kurz vor Abschluss.
Bis 2024 ausgebaut werden sollen dabei 497 Ausbauadressen in 665 Haushalten.
Der Ausbau sei für die Gemeinde und die Haushalte völlig kostenfrei. Der Eigentümer müsse lediglich zustimmen.
Der Glasfaseranschluss werde bis ins Haus und auf Wunsch zum Router gelegt. Eventuell vorhandene Leerrohre könnten dabei unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
Herr Neumann erklärte auf Anfrage, die technischen Voraussetzungen vorhandener Leerrohre der Gemeinde noch mitteilen zu wollen.
Erster Bürgermeister Stephan Morgenroth erklärte im weiteren Verlauf, das für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau grundsätzlich kein Beschluss des Gemeinderats notwendig ist, da die Gemeinde hier ja keinerlei finanziellen Verpflichtungen eingeht. Die Telekom könnte gem. Telekommunikationsgesetz auch den Ausbau ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung der Gemeinde ausführen.
Hier geht es rein um die grundsätzliche Zustimmung des vorgestellten eigenwirtschaftlichen Ausbaus verbunden mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung (Gemeinde mit Deutscher Telekom sowie der Glasfaser Plus zu dem geplanten Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur im gesamten Gemeindegebiet).
Der Gemeinderat ist mit dem vorgestellten eigenwirtschaftlichen Ausbau der Breitbandversorgung einverstanden. Dies wird in der gemeinsamen Erklärung vom 14.09.2022 schriftlich fixiert.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten |
| TOP 03 A | Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen in der Hauptstraße |
Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Neustadt a.Main ohne Bebauungsplan.
Das Gebäude wird ca. 8,50 m breit und (durch die Anordnung der zwei Wohnungen hintereinander) ca. 17,20 m lang werden. Durch die unterschiedliche Länge der Wohnungen ergibt sich ein versetztes Satteldach. Entlang der Hauptstraße befindet sich in diesem Bereich bereits ein Zelt- und ein Flachdach. Aus Sicht der Verwaltung ist die Dachform nicht zu beanstanden und dem Antrag zu entsprechen.
Die Nachbarunterschriften liegen gem. den eingereichten Bauantragsunterlagen nicht vor.
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen auf der Fl.-Nr. 1600 der Gemarkung Neustadt a.Main zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 B | Neubau Betriebsgebäude Tiefbrunnen Erlach - Nord III |
Der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) beantragt den Neubau eines Betriebsgebäudes am Tiefbrunnen Erlach – Nord III. Das Gebäude hat eine Kubatur von 69 m³ und wäre im Innenbereich verfahrensfrei möglich.
Die Brunnen befinden sich im Außenbereich und sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 durch die öffentliche Versorgung mit Wasser privilegiert. Die Wasserversorgung ist durch den eigenen Brunnen gesichert und eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Durch die Lage des Grundstücks an der Kreisstraße MSP 23 (10 m) ist die Zufahrt gesichert.
Gemeinderatsmitglied Anton Fleckenstein kritisierte die FWM wegen der nicht hinnehmbaren Einzäunung des vorbeiführenden Zufahrtsweges, der als Wirtschaftsweg benötigt werde und bat die Verwaltung um Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes am Tiefbrunnen Erlach – Nord III auf der Fl.-Nr. 1046 Gemarkung Erlach zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 C | Neubau Betriebsgebäude Tiefbrunnen Erlach - Nord IV |
Der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain beantragt den Neubau eines Betriebsgebäudes am Tiefbrunnen Erlach – Nord IV. Das Gebäude hat eine Kubatur von 69 m³ und wäre im Innenbereich verfahrensfrei möglich.
Die Brunnen befinden sich im Außenbereich und sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 durch die öffentliche Versorgung mit Wasser privilegiert. Die Wasserversorgung ist durch den eigenen Brunnen gesichert und eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich. Durch die Lage des Grundstücks an der Kreisstraße MSP 23 (10 m) ist die Zufahrt gesichert.
Gemeinderatsmitglied Anton Fleckenstein kritisierte auch hier wiederholt die FWM wegen der nicht hinnehmbaren Einzäunung des vorbeiführenden Zufahrtsweges, der als Wirtschaftsweg benötigt werde und bat die Verwaltung um Klärung der Eigentumsverhältnisse.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes am Tiefbrunnen Erlach – Nord IV auf der Fl.-Nr. 985 Gemarkung Erlach zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Sanierung der gemeindlichen Wasserversorgung - Bauabschnitt 03; |
| Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe einer Ultrafiltrationsanlage |
Dieser TOP wurde zu Beginn der Sitzung mit Zustimmung des Gemeinderates von der heutigen Tagesordnung genommen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des Würzburger Diözesangeschichtsverein |
Der Würzburger Diözesangeschichtsverein hat mit Schreiben vom 23.06.2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Druckkosten des Werkes von Theodor Ruf, Kloster Neustadt a.Main 769(?)-1300 in Höhe von 750 € gestellt.
Die Gesamtkosten zur Erstellung des Bandes belaufen sich auf rund 8.280 €.
Im Falle einer Bezuschussung wird gleichzeitig der Erhalt von 20 Freiexemplaren zugesagt. Der reguläre Ladenpreis soll 49 € betragen.
Der Gemeinderat stimmt den Antrag des Würzburger Diözesangeschichtsvereins zu und bezuschusst die Druckkosten nach Kostennachweis mit pauschal 750 €. Im Gegenzug dafür erhält die Gemeinde 20 Freiexemplare.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung einer Fußwegtreppe in Erlach mit Auftragsvergabe der Sanierungsarbeiten |
Die Fußwegverbindungstreppe von der „Erlacher Straße“ zur Ortsstraße „Am Hirtenrain“ in Erlach ist baulich in einem so schlechten Zustand, dass sie bereits seit mehreren Monaten aus Sicherheitsgründen komplett gesperrt werden musste. Der Gemeinderat hat bei einer Ortsbegehung am 28.04.2022 den Zustand der Treppe in Augenschein genommen.
Der vorhandene Treppenbelag ist komplett aufgefroren, sodass nicht nur die bereits abgefallenen Tritt- und Setzstufen wieder angebracht werden müssten, sondern der komplette vorhandene Belag entfernt werden muss.
Aus diesem Grund hat 2. Bürgermeister Klaus Schwab mit verschiedenen Fachfirmen mehrere Sanierungsmöglichkeiten besprochen. Dabei stellte sich heraus, dass die wirtschaftlichste Lösung die fachgerechte Wiederherstellung der Treppe mit einem neuen Natursteinbelag ist. Um ein nochmaliges Auffrieren des Treppenbelages zu verhindern, wird nach dem Abbruch des bestehenden Belages, dem Anfräsen der Rohtreppe und Aufbringen einer Gefällespachtelung im kompletten Treppenbereich (Podeste und Stufen) eine Drainagematte eingebaut, auf der dann der neue Natursteinbelag verlegt werden kann. Dabei wird darauf geachtet, dass die Oberfläche des neuen Belages rauer ausgeführt wird als der bestehende Belag, um bei Nässe die Rutschgefahr zu minimieren.
Für die erforderlichen Arbeiten wurden 3 Angebote von entsprechenden Fachfirmen angefordert. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot gab hierbei die Firma Herbert Hartung GmbH aus 97845 Neustadt a.Main mit einem Angebotspreis von 13.420,82 € brutto ab.
Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für die Sanierung der Fußwegtreppe von der „Erlacher Straße“ zur Straße „Am Hirtenrain“ gemäß Angebot vom 29.08.2022 zum Angebotspreis von 13.420,82 € brutto an die Firma Herbert Hartung GmbH zu vergeben.
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die Sanierung der Treppenanlage zum Angebotspreis von 13.420,82 € brutto an die Firma Herbert Hartung GmbH aus Neustadt a.Main.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Verschiedenes |
| TOP 07 A | Waldbegang/nächste Gemeinderatssitzung |
Am Samstag 24.09.2022 findet ab 09.30 Uhr der Waldbegang/Gemeinderatssitzung statt.
| TOP 07 B | Besichtigung Wasserversorgung |
Am 09.10.2022 finde der Tag der „offenen Wasserversorgung“ statt, nachdem die Baumaßnahmen zur Trinkwasserversorgung soweit abgeschlossen seien, erklärte Bürgermeister Stephan Morgenroth.
Er freue sich auf ein reges Interesse der Öffentlichkeit und dankte allen Beteiligten, allen voran den bauausführenden Firmen Engelhaupt und Brand, die hervorragende Arbeiten geleistet hätten.
Anders als in anderen Sanierungsgebieten der Umlandgemeinden hätten die Baumaßnahmen nur zu geringen und hinnehmbaren Einschränkungen geführt.
In 5 Jahren wurden rund 7 Millionen Euro in die Trinkwasserversorgung investiert und die Gemeinde damit zukunftssicher aufgestellt. Als zweites Standbein könne im Bedarfsfall auf eine Versorgung durch die FWM zurückgegriffen werden.
Die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass diese Investition die richtige Entscheidung gewesen sei, da die Quelleschüttungen trotz der langanhaltenden Trockenphasen immer noch doppelt so viel Wasser als in der Gesamtgemeinde benötigt erbracht hätten.
Die Bilanz der Investitionen falle letztlich noch besser als erwartet aus, wenn man bedenke, dass der (nicht mehr benötigte) Fremdwasserbezug mittlerweile deutliche Preissteigerungen aufweise.
| TOP 07 C | Investitionsbedarf an der Michaelskirche und Infrastrukturmaßnahmen an der Mainlände |
Das Haushaltsjahr 2022 neige sich dem Ende zu, deshalb sollten in die Haushaltsüberlegungen für 2023 die erforderlichen Sanierungsinvestitionen an der Michaelskirche mit einbezogen werden, erklärte Gemeinderatsmitglied Stefan Kimmel.
Auch erinnerte er an die Verbesserung der Infrastruktur an der Mainlände (Strom, Wasser, Kanalisation, Stellplätze für Wohnmobile).
Erster Bürgermeister Stephan Morgenroth erklärte, dass die Gemeinde neben den genannten hohen Investitionen zunächst die Finanzierbarkeit ihrer Pflichtaufgaben im Auge behalten müsse, erst danach könne man die sicherlich wünschenswerten freiwilligen Leistungen in Angriff nehmen.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.