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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Naturschutzgesetze

Verordnung über das Naturdenkmal „Weide in Hausen“, Fl.Nr. 266, Gemarkung Hausen

Öffentliche Auslegung der geplanten Verordnung

Bekanntmachung

Die Gemeinde Steinfeld hat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Main-Spessart beantragt, die große Silberweide am Ortseingang im Ortsteil Hausen auf der FlNr. 266, Gemarkung Hausen als Naturdenkmal auszuweisen.

Nach eingehender fachlicher Prüfung stimmt die Untere Naturschutzbehörde der Auffassung zu, dass es sich bei dem Baum um einen außergewöhnlichen Einzelbaum handelt, der besonderen Schutz verdient.

Die Silberweide ist aufgrund ihrer Schönheit, Eigenart und Seltenheit sowie ihrer Bedeutung für die Tierwelt besonders schutzwürdig. Aus diesem Grund beabsichtigt das Landratsamt Main-Spessart, eine Schutzgebietsverordnung zur Ausweisung des Baumes als Naturdenkmal zu erlassen.

In dieser Schutzgebietsverordnung wird der Schutzumfang des Naturdenkmales festgelegt. Ebenfalls erfolgt eine kartenmäßige Darstellung der Lage des Naturdenkmales. Geregelt werden die Verbottatbestände, die Ausnahmen, der Ablauf eines evtl. Genehmigungsverfahrens und die Voraussetzungen einer evtl. Geldbuße bei Zuwiderhandlung.

Die angehörten Träger öffentlicher Belange äußerten sich zu der geplanten Neuabgrenzung positiv.

Gemäß Art. 52 Abs. 2, 3 Bayerisches Naturschutzgesetz liegen zwischen dem 17.10.2022 und dem 16.11.2022

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in der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a. Main, Schloßplatz 2, 97816 Lohr a. Main,

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im Landratsamt Main-Spessart, Würzburger Str. 9a, 97753 Karlstadt,

während der Sprech- bzw. Dienstzeiten folgende Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme aus:

Entwurf der Verordnung über das Naturdenkmal „Weide in Hausen“,

die dazugehörigen Karten (1 Übersichtsplan im Maßstab 1:2.500 und 1 Lageplan im Maßstab 1:1.000)

Gem. Art. 27a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sind die o.g. Unterlagen in der dargelegten Zeitspanne über das Internet unter https://www.main-spessart.de/aktuelles/veroeffentlichungen/index.html einsehbar.

Anregungen und Bedenken zur neuen Ausweisung des Naturdenkmals können bei den o. g. Ämtern, während der Auslegungsfrist schriftlich oder gegen Niederschrift vorgebracht werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab über die ggf. zu diesem Zeitpunkt geltenden Zutrittsvoraussetzungen der jeweiligen Behörde aufgrund der COVID-19-Lage.

Karlstadt, den 15.09.2022
Landratsamt Main-Spessart
Fabisch
Oberregierungsrätin