Die Gemeinden Neuendorf, Neustadt a.Main, Rechtenbach und Steinfeld veröffentlichen im Mitteilungsblatt der VGem Lohr a.Main und für Neustadt a. Main im Neustadter Boten alle Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag sowie Ehejubiläen ab 50. und jedes folgende Jubiläum.
Sollten aus der Sicht der Betroffenen Einwände hiergegen bestehen, wird um Mitteilung an die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main, Schloßplatz 2, Zi.Nr. 12, bis
spätestens 15.12.2022
gebeten.
Neu: Übermittlungssperren können jetzt auch direkt über unser Bürgerserviceportal auf unserer Internetseite - www.vgem-lohr.de - eingegeben werden.
Liegen uns bis zu diesem Zeitpunkt keine Einwände vor, gehen wir davon aus, dass Einverständnis besteht.
Bereits vorliegende Erklärungen gegen eine Veröffentlichung werden, ohne dass es einer nochmaligen Mitteilung bedarf, berücksichtigt.