| TOP 01 | Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 06.09.2022 |
Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.
Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift vom 06.09.2022 wurde den Mitgliedern zugestellt.
Gegen die Niederschrift vom 06.09.2022 wurden keine Einwendungen erhoben, sie gilt damit als genehmigt.
| TOP 02 | Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Ergebnisses für das Forstwirtschaftsjahr 2021/2022 |
Bürgermeister Albert begrüßt den Revierleiter, Herrn Stefan Feller.
Herr Feller gibt einen kurzen Bericht über den aktuellen Zustand des Waldes und informiert über:
Anschließend stellt Herr Feller das Betriebsergebnis vor:
| Einnahmen: | |
| Holzverkauf FBG | 81.074 € |
| Brennholz | 8.633 € |
| Jagd | 3.641 € |
| Zuschuss Wiederaufforstung | 8.581 € |
| Sponsoring Bergwaldprojekt | 1.688 € |
| Vertragsnaturschutz | 37.720 € |
| Zuschuss Borkenkäfer | 377 € |
| Zuschuss Pflege | 528 € |
| Summe Einnahmen | 142.242 € |
| Ausgaben: | |
| Holzeinschlag | 17.313 € |
| Rückung | 14.864 € |
| Mulchen, Hacken, Rückeweg | 1.799 € |
| Pflanzen | 3.590 € |
| Pflanzung | 3.546 € |
| Zaun | 3.304 € |
| Pflege | 243 € |
| Bauhof | 6.249 € |
| Beförsterung | 9.499 € |
| Berufsgenossenschaft | 3.170 € |
| FBG | 2.609 € |
| Sonstiges | 697 € |
| Summe Ausgaben | 66.882 € |
Somit ergibt sich ein zu erwartender Gewinn von ca. 75.400 €.
Der Gemeinderat billigt das Ergebnis für das Forstwirtschaftsjahr 2021/2022.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Beratung und Beschlussfassung über die Forstbetriebspläne 2022/2023 |
Herr Feller stellt die Finanzplanung für das Jahr 2022/2023 vor:
| Einnahmen: | |
| Holzernte | 65.000 € |
| Förderung Pflanzung | 2.600 € |
| Vertragsnaturschutz | 17.000 € |
| Jagdpacht | 400 € |
| Summe Einnahmen | 85.000 € |
| Ausgaben: | |
| Holzernte | 36.000 € |
| Bestandesbegründung | 2.000 € |
| Kultur- und Jugendpflege | 1.000 € |
| Waldschutz (Zaunbau) | 1.500 € |
| Wegeinstandhaltung | 1.200 € |
| Gemeindearbeiter | 7.000 € |
| Fixkosten (LBG, Vers.,Steuern) | 4.000 € |
| FBG (Provision + Beitrag) | 2.800 € |
| Betriebsleitung u. -ausführung | 9.500 € |
| Summe Ausgaben | 65.000 € |
Somit errechnet sich ein Saldo von 20.000 €.
Der Gemeinderat legt aufgrund gestiegener Kosten bei den Holzernteprozessen für das Forstbetriebsjahr 22/23 neue Brennholzpreise fest, für Polterholz werden künftig 75 €/m³ und für Oberholz 25 €/Ster berechnet. Weiter wurde beschlossen, Brennholz nur an Bestandskunden abzugeben. Diese werden bei Bedarf auch nur mit den durchschnittlichen Abnahmemengen der letzten Jahre bedient. Hiermit möchte man verhindern, dass ein ausschließlich gewinnorientierter Handel betrieben oder Holz über Bedarf gehortet wird, was zwangsweise zu einer Holzknappheit führen würde. Die Gemeinde kann nicht mehr Holz einschlagen, als es die Zielvorgaben der Forsteinrichtung vorgeben.
Der Gemeinderat stimmt den Forstbetriebsplänen 2022/2023 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Beratung und Beschlussfassung zur neuen Forsteinrichtung 2023 |
Nach 20 Jahren muss Ende 2023 eine neue Forsteinrichtung erstellt werden. Die Laufzeit des aktuell gültigen Planes endet am 31.12.2023.
Der neue Plan würde im Laufe des kommenden Jahres erstellt und spätestens zu Beginn des Jahres 2024 im Einvernehmen mit der Gemeinde für verbindlich erklärt.
Der Gemeinderat erteilt der Unteren Forstbehörde (AELF Karlstadt) sein Einvernehmen für die Ausschreibung zur Erstellung eines neuen, langfristigen Forstwirtschaftsplanes.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Bauangelegenheiten |
| TOP 05 A | Errichtung einer Holzlege mit Anhängerstellplatz „Am Thürlein“ |
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Thürlein – 1. Änderung“.
Der Bauherr beabsichtigt an der südöstlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Holzlege. Das Vorhaben für sich betrachtet ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO (unter 75 m³) verfahrensfrei möglich.
Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für das Baugrundstück vor. Dieses wird im südlichen Grundstücksbereich überschritten. Auf dem östlichen Nachbargrundstück wurde eine solche Befreiung bereits erteilt. Daher ist aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zuzustimmen.
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung einer Holzlege mit Anhängerstellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1900/26, Gemarkung Neuendorf zu und erteilt der isolierten Befreiung von der Baugrenzenüberschreitung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 B | Neubau eines Gartengerätehauses mit Terrassenüberdachung in der „Spessartstraße“ |
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Neuendorf ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).
Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines Gartengerätehauses von ca. 4,50 m x 6,50 m mit anschließender Terrassenüberdachung von ca. 4,20 m x 5,60 m an der süd-östlichen Grundstücksgrenze. Die Überdachungen der Vorhaben ergeben ein versetztes Pultdach. Auch wenn das östliche Nachbarnebengebäude überragt wird, hält es die max. zulässige Grenzbebauung von bis zu 3,00 m mit ca. 2,80 m ein.
Eine Abweichung von den Abstandsflächen muss jedoch für den südlichen Nachbarn beantragt werden. Durch das abfallende Gelände ergibt sich trotz der flachen Dachneigung eine Überschreitung im Bereich der Überdachung von ((3,85 m +3,19 m)/ 2) x 0,52 m und im Bereich des Gerätehauses von ((4,46 m +3,97 m) /2) x 1,22 m der nach Art. 6 Abs. 7 BayBO zulässigen Höhe der Grenzbebauung von 3,00 m. Demnach muss hierfür die Abstandsfläche übernommen werden.
Sämtliche Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Städtebaulich tritt das Vorhaben an dem Standort nicht in Erscheinung. Somit kann auch von Seiten der Verwaltung dem Vorhaben zugestimmt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Gartengerätehauses mit Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1887/1, Gemarkung Neuendorf zu und erteilt zu der beantragten Abweichung von der Abstandsfläche das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Beratung und Beschlussfassung zum Ankauf einer Waldfläche im Bachgrund |
Die im Bachgrund liegende private Waldfläche zu 660 m² Flur-Nr. 3725/0 (Bachwiesen) befindet sich in einer von gemeindlichen Flächen eingeschlossenen isolierten Lage.
Nachdem in diesem Bereich wegen Käferbefall und Sturmschäden ein forstlicher Eingriff zwingend notwendig ist und sich aufgrund dieser Situation eine Bewirtschaftung seitens der Gemeinde sowie auch für den Privatbesitz sehr schwierig und unwirtschaftlich darstellt, wurde dem Privatbesitzer auf Vorschlag von Herrn Feller durch die Kommune ein Kaufangebot unterbreitet, was auch akzeptiert und bereits gestern notariell beurkundet wurde.
Der Vertragsentwurf mit Konditionen liegt den Gemeinderatsmitgliedern im RIS vor.
Es ist noch zu erwähnen, dass der Baumbestand der Kauffläche über die Gemeinde aufgearbeitet und der Reinerlös zu Gunsten des Verkäufers verrechnet wird.
Aufgrund der terminlich eingeplanten forstlichen Maßnahme in dieser Waldabteilung, die bereits in der letzten Woche durchgeführt wurde, hat Bürgermeister Albert den Kauf als eiliges Dienstgeschäft vollzogen, die notarielle Beurkundung war am 10.10.2022.
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf der Flur-Nr.3725/0 zu und erteilt der Beurkundung das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Beratung und Beschlussfassung zur Ausstattung des Spielplatzes in Nantenbach an der Bachgrundstraße |
In der letzten Sitzung wurde der Gemeinderat über die durch das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Thomas Hoffmann festgestellten sicherheitstechnischen Mängel an der Seilbahnanlage und Schaukel am Spielplatz in Nantenbach informiert. Bürgermeister Albert teilte mit, dass auf Grundlage dieses Befundes der Rückbau der Seilbahnanlage aus Sicherheits- und Haftungsgründen notwendig wird und dass er beabsichtige, die Anlage zu entfernen.
Die Seilbahnanlage wurde bereits in den letzten Jahren mehrfach beanstandet und durch die Mitarbeiter des Bauhofes nachgebessert.
Inzwischen stellt sich die Sachlage so dar, dass der künftige Investitionsaufwand zum Erhalt der Anlage sicher nicht geringer wird und der zunehmende Verfall der in die Jahre gekommenen Holzkonstruktion (Baujahr 1998 - somit bereits 24 Jahre alt), zwangsläufig zu einer Sperrung der Anlage führen wird.
Für eine neue Seilbahnanlage müssten nach einem vorliegenden Angebot über 8.600 Euro an reinen Materialkosten aufgebracht werden, hinzu kämen noch die Kosten für die erforderlichen bewährten Fundamente, einer Startrampe sowie einer in Richtung Bolzplatz vorgeschriebenen Abgrenzung, womit Gesamtkosten von min.10.000 Euro einzuplanen wären.
Wie Bürgermeister Albert berichtet wurde, wird der Spielplatz nur noch sporadisch und von einigen wenigen Kindern aufgesucht, deswegen hält er inzwischen die laufend notwendigen Investitionen zum Erhalt der Anlage für nicht mehr angemessen und befürwortet die Seilbahnanlage zu entfernen, alternativ aus Sicherheits- und Haftungsgründen zu sperren.
Die Schaukel wird erneuert. Das Material für eine neue 2-Sitzer-Schaukel ist inzwischen bestellt, die Kosten betragen 1.388 €.
Diese Vorgehensweise wurde den Gemeinderatsmitgliedern in der letzten Sitzung mitgeteilt, beraten und ohne Gegenstimme gebilligt.
Da hierzu in der letzten Sitzung keine Beschlussfassung erfolgte, möchte der Bürgermeister diese heute nachholen.
Zu diesem Thema wurde ihm gestern, am 10.10.2022, eine Unterschriftenliste übergeben, in der sich Bürger für den Erhalt der Anlage einsetzen, mit der Begründung, sie hätten in der Zeitung gelesen, die Seilbahnanlage soll wegkommen, damit sich der Bolzplatz vergrößert.
Bürgermeister Albert stellt fest, dass hiervon zu keiner Zeit die Rede war.
Es wurde in der letzten Sitzung lediglich angesprochen und festgestellt, dass durch den Rückbau der Seilbahnanlage der Bolzplatz zwangsläufig größer wird.
Ausschlaggebend für den Abbau der Anlage sind ausschließlich sicherheits- und haftungsrelevante Gründe.
In der letzten Sitzung war der Tagesordnungspunkt zur Seilbahnanlage öffentlich, erklärte Bürgermeister Albert. Die Gemeinderatsmitgliedern sowie auch er seien, wenn Klärungs- oder Informationsbedarf besteht, zu jeder Zeit ansprechbar. Es hätte somit grundsätzlich keiner Unterschriftenaktion bedurft, bei der zudem die Hintergründe für den Rückbau der Seilbahnanlage nicht transparent dargestellt wurden. Eine kurze Nachfrage über die Beweggründe hätte vorab sicherlich Klarheit und Verständnis für die Maßnahme ergeben.
Es ist selbstverständlich, dass wir als Gemeinde bemüht sind, unseren Kindern auch in Nantenbach einen attraktiven Spielplatz zur Verfügung zu stellen, der aber nicht zwangsläufig eine Seilbahnanlage beinhalten muss, sondern entsprechend der Frequentierung und bedarfsorientiert ausgestattet sein sollte.
Über eine künftig weitere, sinnvolle und finanzierbare Ausstattung des Spielplatzes können gerne Vorschläge eingereicht werden.
Für eine Unterstützung, sei es monetär oder durch Manpower Herzlichen Dank im Voraus.
Der Gemeinderat befürwortet einen Rückbau der vorhandenen Seilbahnanlage.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 08 | Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung der Modalität zum Seniorentag 2022 |
Wie bereits in der letzten Sitzung beraten, wurde die Entscheidung über die Form zur Durchführung des Seniorentags 2022 auf die heutige Sitzung vertagt.
In den vergangenen Jahren, außer in den der Corona Pandemie geschuldeten Jahren 2020 und 2021, wurden die Senioren um die Weihnachtszeit zu einer Feier in die Schönrainhalle eingeladen.
Der Bundesgesundheitsminister hat kürzlich vor steigenden Corona-Zahlen gewarnt. „Wir befinden uns ganz klar am Beginn einer Herbst- und Winterwelle“ sagte er. Der Infektionsdruck würde jetzt im Herbst in allen Altersgruppen der Allgemeinbevölkerung wieder deutlich zunehmen.
Um das Risiko von Ansteckungen zu verringern, sollte man sich möglichst nicht mit größeren Menschengruppen in geschlossenen Räumen aufhalten. Hintergrund ist, dass man sich in geschlossenen Räumen leichter als im Freien durch Tröpfchen anstecken kann, die Kranke etwa beim Niesen oder Husten ausstoßen. Generell mahnte das RKI, zum Schutz gefährdeter Gruppen die Empfehlungen zum Vermeiden von Infektionen weiterhin einzuhalten.
Auch wenn der Virus inzwischen seinen Schrecken verloren habe, sollte man ihn nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es werden immer noch schwere Verläufe verzeichnet, die man keinem wünschen möchte.
Bürgermeister Albert geht davon aus, dass aufgrund der infrage kommenden Senioren, die alle über 65 Jahre alt sind und zu der gefährdeten Corona-Risikogruppe zählen, viele dem Besuch einer Veranstaltung in geschlossenen Räumen fernbleiben, somit ist eine verlässliche Planung sehr schwierig.
Die Rotkreuzgemeinschaft Neuendorf wäre nach Rücksprache zwar bereit, auch unter veränderten Rahmenbedingungen eine Veranstaltung in der Schönrainhalle zu unterstützen, befürworte aber wegen der bereits genannten Gründe eine Vorgehensweise wie in den letzten beiden Jahren. Deshalb schlägt Bürgermeister Albert dem Gemeinderat vor, sich für eine Vorgehensweise wie 2020 und 2021 auszusprechen und von einer Veranstaltung in der Halle abzusehen.
Sollte sich die Entwicklung der Corona-Pandemie im Jahr 2023 abschwächen, ist auch wieder eine Veranstaltung in der Halle denkbar, die aber auf Vorschlag der Rotkreuzgemeinschaft aus organisatorischen Gründen im Frühherbst und in etwas abgeänderter Form stattfinden sollte.
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass wie in den Jahren 2020 und 2021 verfahren wird und der infrage kommende Personenkreis zur Weihnachtszeit mit einem Präsent der Gemeinde und der Rotkreuzgemeinschaft bedacht wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 09 | Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ der Stadt Gemünden a.Main |
Hierzu liegt den Gemeinderatsmitgliedern umfangreiches Material im RIS vor.
Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass die Gemeinde als Kommune sowie ortsansässige Einrichtungen bzw. Betriebe nicht unmittelbar betroffen sind, und daher dem Vorhaben der Stadt Gemünden a.Main das Einvernehmen erteilt werden sollte.
Der Gemeinderat erteilt dem Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Ladestraße“ der Stadt Gemünden a.Main sein gemeindliches Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 | Verschiedenes | |
| TOP 10 A | Information des Bürgermeisters zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen (Einleitegenehmigung) Bachgrund/Bachwiesengraben | |
Nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg und Im Sinne der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts ist der Bachgrund/Bachwiesengraben im Verlauf zwischen B 26 und Main als Gewässer zu bewerten. Nach dem vom Bayerischen Landesamt für Umwelt herausgegebenen LfU-Merkblatt 4.4/22 (Anforderungen an Einleitungen von häuslichem und kommunalem Abwasser sowie an Einleitungen aus Kanalisationen) sind für jede Einleitung aus der kommunalen Mischwasserkanalisation die wasserwirtschaftlichen Anforderungen zu ermitteln.
Aus den Bildern, die dem Amt seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden, ist nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes der Bachgrundgraben in diesem Bereich als schwaches bzw. nicht ständig wasserführendes Gewässer einzustufen, folglich sind weitergehende Anforderungen an die Einleitung in einen Trockengraben zu stellen, wie bereits mit Bescheid vom 28.12.2020 festgehalten.
Aus Sicht des WWA ist zunächst eine Schmutzfrachtberechnung im Nachweisverfahren nach Arbeitsblatt DWA-A 102 Teil 2 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) durchzuführen. Hierbei sollten für den SKO (Stauraumkanal Oberflächenwasser) im Ortsteil Nantenbach die weitergehenden Anforderungen berücksichtigt werden. Es wurde kommuniziert, dass noch keine Berechnungen für das Entwässerungsgebiet durchgeführt wurden. Zunächst sind daher die Berechnungen durchzuführen und zu bewerten, ob die erforderlichen Nachweise eingehalten werden können und falls nicht, in welchem Umfang. Die Ergebnisse und evtl. erforderlichen Maßnahmen können dann zur Diskussion gestellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt hält das WWA eine Ortseinsicht für nicht erforderlich und schlägt vor, dass sich im Zuge der Schmutzfrachtberechnung sicherlich eine Besprechung und gegebenenfalls eine Ortseinsicht anbietet, um das weitere Vorgehen und die Umsetzung der Anforderungen zu besprechen.
Die Gemeinde hat inzwischen über die Verwaltung Kontakt mit dem Ingenieurbüro ARZ aufgenommen, welches für uns die erforderliche Schmutzfrachtberechnung durchführen wird.
| TOP 10 B | Terminfestlegung zur Besichtigung des Bürgerwindparks in Münnerstadt |
Nachdem der ursprünglich geplante Termin zur Besichtigung des Bürgerparks bei mehreren Gemeinderatsmitgliedern zu Terminkollisionen führte, hat Gemeinderatsmitglied Thomas Hepp als Initiator der Besichtigungsfahrt den bisherigen Termin abgesagt und möchte einen gemeinsamen, für alle Gemeinderäte möglichen Termin vorschlagen und finden.
Als neuer Termin wurde der 28.10.2022 vorgeschlagen.
| TOP 10 C | Beratung über die Beschaffung eines Stromgenerators zur Notversorgung der Wasserversorgung |
Nachdem zurzeit aus gegebenen Umständen und der prekären Lage viel über die Aspekte einer Energienotversorgung diskutiert wird, solle das Ziel sein, dass mit dem Notstromaggregat im Notfall gegebenenfalls alle Pumpstationen und die Brunnen im Gemeindegebiet betrieben werden können. Sollte im Bedarfsfall die netzgebundene Stromversorgung ausfallen, kann mit dem Notstromaggregat die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung mit gewissen Einschränkungen aufrechterhalten und somit die Versorgung der Bevölkerung jederzeit gewährleistet werden. Die Beschaffung ist aus Sicht des Bürgermeisters aus der Perspektive zur Sicherstellung unserer Wasserversorgung sinnvoll.
Weiter könne er sich vorstellen, im Notfall die Stromversorgung in der Schönrainhalle oder im Feuerwehrhaus sicherzustellen.
Der Leistungsbedarf des Aggregats sowie Einspeisemöglichkeiten und Netztrenner müssten mit einem Fachbetrieb abgeklärt werden.
Der Gemeinderat spricht sich im Grundsatz für eine Beschaffung aus. Der Leistungsbedarf soll durch eine Fachfirma ermittelt werden.
Für die Schönrainhalle/Feuerwehrhaus/Wasseraufbereitungsanlage und Hochbehälter sowie evtl. die Kläranlage soll ein Angebot über die Installation der technischen Voraussetzungen für die Notstromeinspeisung mit Netztrennung eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 D | Beratung zur Installation einer Photovoltaikanlage an der Wasseraufbereitung |
Wie bereits mehrfach diskutiert, sollte hinsichtlich steigender Energiekosten nach alternativen Möglichkeiten zur Senkung der Verbrauchskosten gesucht werden.
Als eine Möglichkeit bietet sich an, auf der Dachfläche der Wasseraufbereitungsanlage eine Photovoltaikanlage zu installieren.
In der Wasseraufbereitung/Versorgung wird zur Betreibung der Pumpen viel Strom benötigt, den wir teilweise über die Anlage erzeugen sowie im Eigenverbrauch nutzen könnten, um somit die laufenden Kosten zu reduzieren.
Gemeinderatsmitglied Herr Thomas Hepp hat sich näher mit der Thematik auseinandergesetzt und als Kostenorientierung inzwischen auch ein Angebot eingeholt, welches den Gemeinderatsmitgliedern im RIS zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Grundsätzlich befürwortet Bürgermeister Albert hinsichtlich immer stärker steigender Energiekosten diese Maßnahme und hält es für außerordentlich sinnvoll, eine Photovoltaikanlage an dieser Stelle zu installieren. Durch die Möglichkeit, dass ein recht hoher Anteil des produzierten Stroms im Eigenverbrauch genutzt werden könne und somit Vorteile gegenüber einer Netzeinspeisung erzielt werden, empfiehlt er dem Gemeinderat, sich grundsätzlich für eine Photovoltaikanlage auszusprechen.
Die hierzu benötigten Finanzmittel müssten im nächsten Haushalt der Gemeinde berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Installation einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Wasseraufbereitungsanlage. Es soll ein weiteres Angebot eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 10 E | Information zur Situation der für 2023 anstehenden neuen Stromlieferverträge für die Kommunen |
Der Bayerische Gemeindetag berichtet, dass es angesichts der aktuellen Situation am Energiemarkt nicht möglich sein wird, langfristig verbindliche Stromlieferverträge abzuschließen und weist darauf hin, dass die Strompreisentwicklung allein bei der Abwasserbeseitigung zu Preiserhöhungen von bis zu 1 €/m³ kommen wird und sich zwangsläufig auch bei der Wasserversorgung sowie allen Stromverbrauchsanlagen wie z. B. Straßenbeleuchtungsanlagen, spürbar auswirken wird.
| TOP 10 F | Sperrung des Radweges zwischen Neuendorf und Langenprozelten |
Bürgermeister Albert informiert darüber, dass der Radweg zwischen Langenprozelten und der Gemarkungsgrenze Neuendorf in der Zeit vom 24.10. bis 26.10. gesperrt wird. Die Umleitung erfolgt über die Staustufe – Gemünden.
| TOP 10 G | Nächster vorläufiger Sitzungstermin |
Der nächste vorläufige Sitzungstermin ist der 15.11.2022.