Bekanntmachung
des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main
vom 25. November 2022
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a.Main hat mit Beschluss vom 23. September 2022 für das Bebauungsplangebiet „Mühlwiesen“ die Umlegung eingeleitet.
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis (ohne Belastungsnachweis nach Abteilung III des Grundbuchs), das die beteiligten Flurstücke und deren Eigentümer nachweist, liegen
in der Zeit
vom 5. Dezember 2022 bis 4. Januar 2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main, Zimmer 18,
Schloßplatz 2, 97816 Lohr a.Main
während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme in den Belastungsnachweis nach Abteilung II des Grundbuchs ist nur dem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Die Beteiligten können die tatsächlichen Angaben in Bestandskarte und Bestandsverzeichnis während der Auslegung überprüfen und gegebenenfalls beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Lohr a.Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a.Main Berichtigungen beantragen.
Monika Leimeister
Vermessungsoberrätin