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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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AB Neuendorf -GRS vom 15.11.2022

vom 15.11.2022

TOP 01

Begrüßung durch den 1. Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 11.10.2022

Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsmäßige Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.

Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.

Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO). Die Niederschrift vom 11.10.2022 wurde den Mitgliedern zugestellt.

Gegen die Niederschrift vom 11.10.2022 wurden keine Einwendungen erhoben, sie gilt damit als genehmigt.

TOP 02

Beratung und Beschlussfassung zur Urkunde 2768 B/2022

Wie in der Sitzung vom 11.10.2022 beraten und beschlossen wurde das Grundstück mit der Flur Nr. 3725 durch die Gemeinde Neuendorf käuflich erworben.

Hierzu liegt die Urkunde mit der UVZNr.2768 B/2022 zur Genehmigung durch den Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat erteilt zur Urkunde Nr. 2768 B/2022 sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 03

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung von § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die künftige Art der Bekanntmachung

Durch die Kündigung des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main durch den Linus Wittich Verlag zum Jahresende ist eine neue Art der Bekanntmachung in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu fassen. Diese ist nach § 35 der Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu beschließen.

Die weitere Aufrechterhaltung ist aufgrund einer zu geringen Auflage nicht mehr wirtschaftlich.

Bemühungen um eine alternative Lösung sind an zu hohen Kosten gescheitert.

§ 34 Art der Bekanntmachung

(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde. Dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an den Gemeindetafeln hingewiesen.

(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

1. Rathaus

2. Bachgrundstraße

3. Frankenstraße

Der Gemeinderat stimmt der Änderung von § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die künftige Art der Bekanntmachung zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 04

Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe über Notstrom-Einspeisungen an gemeindlichen Einrichtungen

Wie in der letzten Sitzung bereits beraten, beabsichtigt die Gemeinde Neuendorf Vorkehrungen für den Fall eines Energieausfalls zu treffen und im ersten Schritt gemeindliche Einrichtungen, die zur Sicherung der Daseinsfürsorge nötig sind, mit Notstrom-Einspeisemöglichkeiten auszurüsten.

Hierzu hat sich Bürgermeister Albert von der örtlichen Elektrofirma ein entsprechendes Angebot eingeholt.

Für die Installation der Notstromeinspeisung an der

a) Wasserversorgung/Aufbereitung

b) Hochbehälter

c) Feuerwehrhaus

d) Schönrainhalle

e) Kläranlage

würden lt. Angebot Kosten von 7235,-Euro (netto) anfallen.

Eventuell sollte über eine weitere Noteinspeisung am Rathaus nachgedacht werden, die im Angebot nicht berücksichtigt ist.

Der Gemeinderat billigt die Installation von Notstrom- Einspeisungen an der Wasserversorgung/Aufbereitung, Hochbehälter, Feuerwehrhaus, Schönrainhalle und Kläranlage und stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Wolf Elektro lt. deren Angebot vom 07.11.2022 über 7.235 Euro zu.

Eine zusätzliche Notstrom- Einspeisung soll am Rathaus angebracht werden.

Die erforderlichen Mittel sind im nächsten Haushalt der Gemeinde einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 05

Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe über die Erneuerung der Not,- und Fluchtbeleuchtung in der Schönrainhalle

Die im Jahre 2003 installierte und seitdem noch nie erneuerte Not- und Fluchtbeleuchtungsanlage ist seit Jahren defekt und muss zwingend instandgesetzt werden.

Hierzu liegt von der der Fa. Wolf Elektro aus Neuendorf ein Angebot über die Erneuerung der defekten Blei-Akkus für die Notbeleuchtung sowie der Prüfung und Reparatur der Steuerung über 2.850 Euro (netto) vor.

Der Gemeinderat billigt die Erneuerung bzw. Prüfung und Reparatur der Notstrombeleuchtungsanlage der Schönrainhalle und stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Wolf Elektro lt. deren Angebot vom 07.11.2022 über 2.850 Euro (netto) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 06

Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung neuer Rauchmelder für den Kindergarten

Die in die Jahre gekommenen Rauchmelder (14 Stück) im Kindergarten sind defekt und funktionieren nicht mehr zuverlässig oder lösen gelegentlich Fehlalarme aus.

Nachdem die Gemeinde die käufliche Übernahme des Kindergartens beabsichtigt und somit künftig auch vollumfänglich für den Unterhalt verantwortlich sein wird, schlägt der Bürgermeister eine Erneuerung der Rauchmelder auf Kosten der Gemeinde vor.

Sinnvollerweise sollte dies über einen Wartungsvertrag analog Gemeindehaus und Rathaus erfolgen.

Der Gemeinderat billigt die Auftragsvergabe über die Installation und den Abschluss eines Wartungsvertrags zur Erneuerung der Rauchmelder im Kindergarten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 07

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Beschaffung einer PV Anlage für die Wasseraufbereitungsanlage

Wie in der letzten Sitzung beschlossen, soll auf der Wasseraufbereitungsanlage eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Nachdem zu diesem Zeitpunkt nur ein Angebot vorlag, wurde das Gemeinderatsmitglied Thomas Hepp mit der Einholung weiterer Angebote beauftragt.

Herr Hepp hat nach seiner Aussage vier weitere Firmen zu Abgabe eines Angebots aufgefordert, hierzu haben zwei Firmen abgesagt, von zwei Firmen kam keine Rückmeldung.

Somit verbleibt das Angebot mit der Angebots-Nr.10058 vom 07.10.2022 des Planungsbüros Elektrotechnik Energieberatung aus Lohr a. Main zu 9666,54 Euro.

Das Angebot beschränkt sich auf die Solarmodule, Wechselrichter, alle zur Inbetriebnahme der Anlage benötigten Bauteile sowie die An- und Fertigmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber.

Die Installation der Anlage soll weitgehendst, soweit es technisch möglich ist, in Eigenregie durch die Gemeinde Neuendorf erfolgen.

Der Gemeinderat billigt die Auftragsvergabe an das Planungsbüro Elektrotechnik Energieberatung aus Lohr a. Main zu 9666,54 Euro.

Die erforderlichen Mittel sind im nächsten Haushalt der Gemeinde einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 08

Informationen des 1. Bürgermeisters

TOP 08 A

Gemeindehaus Spessartstraße 3

Im Gemeindehaus musste in der Wohnung im 2.Stock ein defektes Fenster und in der Wohnung im Erdgeschoss links die Wohnungseingangstüre erneuert werden.

Die Arbeiten hierzu wurden bzw. werden durch die gemeindlichen Mitarbeiter vom Bauhof ausgeführt.

TOP 08 B

Beleuchtungsanlage Weihnachtsbäume

Nachdem die Gemeinde auch in diesem Jahr wieder zwei Weihnachtsbäume aufstellen wird (Neuendorf Frankenstraße / Nantenbach Dorfmitte), werden aus Energiespargründen für die Beleuchtungsanlage ausschließlich LED Leuchtmittel eingesetzt sowie die Beleuchtungszeit eingeschränkt.

TOP 09

Verschiedenes

TOP 09 A

Antrag auf Anhebung der Pro-Kopf-Pauschale zum Vertrag mit dem Tierschutzverein Main Spessart e.V. Lohr

Mit E-Mail vom 08.11.2022 hat der Tierschutzverein Main Spessart e.V. aufgrund der angespannten finanziellen Situation die Anhebung der Pro-Kopf-Pauschale von bisher 50 Cent auf künftig 80 Cent pro Jahr/Einwohner beantragt.

Bürgermeister Albert empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag des Tierschutzvereins zu unterstützen und die Pro-Kopf-Pauschale auf künftig 80 Cent/Jahr/Einwohner anzuheben.

Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für eine Erhöhung der Pauschale auf 80 Cent/Jahr/Einwohner aus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

TOP 09 B

Beratung und Beschlussfassung eines Stromerzeugers zur Notstromeinspeisung an gemeindlichen Richtungen

Der Gemeinderat stimmt einer Hinzunahme dieses Tagesordnungspunktes zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Bürgermeister Albert führt aus, dass die Gemeinde als untere Sicherheitsbehörde in Krisen sowie auch bei Stromausfällen in der örtlichen Verantwortung steht, um die Lage vor Ort zu sondieren und zu regeln.

Daher ist es aktuell in dieser unsicheren Zeit wichtig und sinnvoll, dass die Gemeinde in eigener Planung für das Gemeindegebiet entsprechende Maßnahmen vorbereitet. Hierzu gehört neben anderen Aufgaben auch die Sicherstellung der Notstromversorgung gemeindlicher Einrichtungen, um in Not- oder Krisenfällen weiterhin handlungsfähig zu sein.

Um die Anforderungen einer Notstromversorgung der gemeindlichen Einrichtungen zu gewährleisten ist, neben den Noteinspeismöglichkeiten, nach Rücksprache mit der Fa. Wolf Elektro ein Notstromaggregat mit mindestens 40 KW besser 50 KW Grundleistung erforderlich.

(Die auf den Löschfahrzeugen der Feuerwehr verlasteten Stromerzeuger können hierfür NICHT verwendet werden!)

Die Funktionsfähigkeit der Wasserversorgung mit Trinkwasser und der Abwasserentsorgung ist elementar und muss sichergestellt sein.

Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr muss gewährleistet bleiben.

treffen und etwas Warmes zu Trinken erhalten kann, sind wichtig.

Die auf dem Markt angebotenen und unter anderem von der, für unsere Wasserversorgung mitverantwortlichen Firma empfohlenen Stromerzeuger (Notstromaggregate/ Zapfwellengenerator)

benötigen

-

bei einer Einspeiseleistung von 32 KW eine Traktorleistung von ca. 80 PS - Beschaffungskosten ca. 10.000 Euro

-

bei einer Einspeiseleistung von 48 KW, wird eine Traktorleistung von 120 PS empfohlen, (die die Gemeinde gewährleisten kann) -Beschaffungskosten-- ca.12.000 Euro.

-

für die nächsthöhere Einspeiseleistung von 60 KW wird schon eine Traktorleistung von 160 PS angegeben, die der Gemeinde nicht zur Verfügung steht.

Die Lieferzeiten werden aufgrund der enormen Nachfrage mit 14 Monaten ab Auftragseingang angegeben.

Gute Gründe für einen Zapfwellengenerator sind:

Antrieb erfolgt über Normwellenanschluß am Traktor

Dieselmotor des Generators kann eingespart werden

Keine Wartung/Verschleiß des Motors

Deutliche Einsparung bei der Anschaffung gegenüber einem Standard Diesel-Stromerzeuger

Geringer Platzbedarf

Mobil einsetzbar

Der Bürgermeister empfiehlt dem Gemeinderat der Beschaffung eines Zapfwellengenerators mit einer Grundleistung von ca. 50 KW zuzustimmen.

Der Gemeinderat befürwortet die Beschaffung eines Zapfwellengenerators mit einer Grundleistung von ca. 50 KW und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Beschaffung.

Die erforderlichen Mittel sind im nächsten Haushalt der Gemeinde einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.