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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a Main
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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AB Steinfeld -1. Änderung der Friedhofssatzung Steinfeld § 25

zur Änderung der Satzung

über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung - FS) der Gemeinde Steinfeld

Die Gemeinde Steinfeld erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Änderungssatzung:

§ 1

§ 25 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:

„§ 25

Friedhofs und Bestattungspersonal

(1)

Die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Verrichtungen auf dem gemeindlichen Friedhof werden von der Gemeinde hoheitlich ausgeführt, insbesondere

a)

das Ausheben und Verfüllen des Grabes,

b)

das Versenken des Sarges,

c)

die Beisetzung von Urnen,

d)

die Überführung des Sarges/der Urne von der Halle zur Grabstätte einschließlich der Stellung der Träger,

e)

die Ausgrabung und Umbettung (Exhumierung von Leichen und Gebeinen sowie Urnen) einschließlich notwendiger Umsargungen.

Die Gemeinde kann mit der Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten ein Bestattungsunternehmen als Erfüllungsgehilfen beauftragen.

(2)

Auf Antrag kann die Gemeinde von der Inanspruchnahme des Trägerpersonals nach Abs. 1 d) befreien.“

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Steinfeld, 24.11.2022

K o s e r
1. Bürgermeister der
Gemeinde Steinfeld