Anwesend: Morgenroth Stephan, Erster Bürgermeister; Braun Wieland; Grübel Rosalinde, 3. Bürgermeisterin; Günther Ellen; Harth Jochen; Heidenfelder Steffen; Maier Wolfgang; Schwab Klaus, 2. Bürgermeister; Selke Susanne
Entschuldigt: Fleckenstein Anton; Gowor Peter; Hartung Sandra; Kimmel Stefan
| TOP 01 | Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschriften vom 14.09.2022 und 24.09.2022 |
Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist.
Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen vom 14.09.2022 und vom Waldbegang am 24.09.2022 wurden zugestellt. Die Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 14.09.2022 liegt zur Einsichtnahme auf. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
| TOP 02 | Beratung und Beschlussfassung Vergabe der Arbeiten an der Abwasseranlage; Umbau des Pumpwerks in Erlach |
Der Gemeinderat trifft sich vor der Gemeinderatssitzung um 18:45 Uhr zu diesem Tagesordnungspunkt zu einer nichtöffentlichen Vorberatung.
| TOP 02 A | Bautechnik |
Die Arbeiten für die Bautechnik für die oben genannte Maßnahme (Schachtarbeiten, Pumpen) wurden vom Büro Auktor Ingenieure GmbH aus Würzburg beschränkt ausgeschrieben. An neun Firmen wurden Vergabeunterlagen ausgegeben. Zur Submission am 27.10.2022 lagen drei Angebote vor.
Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 94.035,25 EUR brutto hat die Firma Brand Bau GmbH aus Rieneck vorgelegt. Die Firma ist als fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bekannt. Die Gemeinde hat bereits mehrere Projekte mit der Firma umgesetzt. Daher schlägt das Ingenieurbüro Auktor vor, den Auftrag zum Angebotspreis von 94.035,25 EUR an die Brand Bau GmbH zu erteilen.
Der Auftrag für die Arbeiten der Bautechnik für den Umbau des Pumpwerks in Erlach wird zum Angebotspreis von 94.035,25 EUR brutto an die Firma Brand Bau GmbH aus Rieneck vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 02 B | Mess-, Steuer-, Regel-und Elektrotechnik |
Die Arbeiten für die Mess-, Steuer, Regel-und Elektrotechnik für die oben genannte Maßnahme wurden vom Büro MSRplan aus Hofheim in Ufr. beschränkt ausgeschrieben. An sieben Firmen wurden Vergabeunterlagen ausgegeben. Zur Submission am 27.10.2022 lagen zwei Angebote vor.
Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 57.568,11 EUR brutto hat die Firma Siemens AG aus Würzburg vorgelegt. Die Firma ist als fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig bekannt. Daher schlägt das Büro MSRplanvor, den Auftrag zum Angebotspreis von 57.568,11 EUR an die Firma Siemens AG zu erteilen.
Der Auftrag für die Arbeiten der Mess-, Steuer, Regel-und Elektrotechnik für den Umbau des Pumpwerks in Erlach wird zum Angebotspreis von 57.568,11 EUR brutto an die Firma Siemens AG aus Würzburg vergeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Freiwillige Leistungen in Form eines jährlichen Zuschusses als Vereinsförderung für den FSV Neustadt/Erlach e.V. |
Der Freistaat Bayern sowie das Landratsamt Main-Spessart zahlen jährlich einen Vereinszuschuss (Vereinspauschale) an die örtlichen Sportvereine anhand von Mitgliederkennzahlen nach einem gewissen Punkteschema (Kinder, Jugendliche, Erwachsene Mitglieder, ÜL....) aus.
Der Freistaat hat im Jahr 2022 hierfür pro ME einen Betrag von 0,58 EUR festgelegt. Die Mittel wurden vom Freistaat aufgrund der Corona-Krise von insgesamt 20 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro in Jahr 2022 verdoppelt.
Bei einer berechneten ME von 5834 sind dies 3.383,72 EUR.
Der Landkreis stellt lt. Kreistagsbeschluss 0,13 Euro und somit 758,42 EUR zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Neustadt a.Main in gleicher Höhe wie der Landkreis einen freiwilligen Zuschuss an den FSV Neustadt/Erlach e.V. ausgezahlt.
Freiwillige Leistungen sind eine wichtige Einnahmequelle für die örtlichen Sportvereine. Die Sportvereine dienen nicht nur der sportlichen Ertüchtigung, sie sind vielmehr Bindeglied der Bürgerinnen und Bürger allen Alters.
Daher sollte auch weiterhin neben dem bereits festen Zuschuss für den Unterhalt der Turnhalle in Höhe von mtl. 400,00 EUR und somit jährlich 4.800,00 EUR, ein weiterer freiwilliger Zuschuss der Gemeinde ausgezahlt werden, auch wenn wir finanziell in einem engen Rahmen handeln müssen.
Bürgermeister Morgenroth schlägt daher vor, den Zuschuss aufzurunden und für das Jahr 2022 800,00 EUR als freiwillige Leistung an den FSV auszuzahlen.
Der Gemeinderat beschließt, dem FSV Neustadt/Erlach e.V. für das Jahr 2022 einen freiwilligen Zuschuss als Vereinspauschale in Höhe von 800,00 EUR auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
Gemeinderatsmitglied Steffen Heidenfelder nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| TOP 04 | Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Neustadt a.Main |
Durch die Kündigung des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main durch den Linus Wittich Verlag zum Jahresende ist eine neue Art der Bekanntmachung in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu fassen. Diese ist nach § 35 der Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu beschließen.
§ 34 Art der Bekanntmachung
(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichneten Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an den Gemeindetafeln hingewiesen.
(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
| 1. | Aushang am Dorfplatz, Megingaudstraße in Neustadt a.Main |
| 2. | Aushang an der Gemeindekanzlei, Erlacher Str. 18 in Erlach a.Main |
Der Gemeinderat stimmt der Änderung von § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die künftige Art der Bekanntmachung zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen |
Die Satzung ist nach der Mustersatzung abgestimmt und löst damit die bestehende Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1987 ab.
Der Gemeinderat stimmt dem Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vollinhaltlich zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Bauangelegenheiten: Tektur Antrag zum Bauantrag für die Erweiterung und Sanierung des gemeindlichen Kindergartens St. Martin |
Bereits im März 2022 wurde der Anbau baurechtlich genehmigt. Parallel wurde bei der Regierung die Förderung beantragt. Dies ist erst mit einem genehmigten Bauantrag möglich. Daraus ergab sich einennochmaliges Genehmigungsverfahren (Tektur) mit einer anderen Anordnung der Räumlichkeiten. Die Außenmaße des Anbaus bleiben unverändert.
Der Gemeinderat stimmt der Tektur zur Sanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Martin mit einer Kinderkrippe auf der Fl.Nr. 27 der Gemarkung Neustadt a.Main zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Verschiedenes |
| TOP 07 A | Vergabe einer Ultrafiltrationsanlage der gemeindlichen Wasserversorgung |
Im Waldbegang am 24.09.2022 ermächtigte der Gemeinderat Bürgermeister Morgenroth, die Vergabe für die Arbeiten einer Ultrafiltrationsanlage eigenständig bis zu einem Auftragsvolumen von netto 125.000 € an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Nachdem die eingegangenen Angebote die geplanten Kosten deutlich überschritten, wurde die Ausschreibung des Büros BaurConsult aufgehoben und stattdessen eine freihändige Vergabe durchgeführt. Die Firma Mösslein, Lohr a.Main hat das Angebot für die Arbeiten der Ultrafiltrationsanlage mit einem Festpreis in Höhe von 87.500,00 € erhalten.
| TOP 07 B | Katastrophenschutz in der Gemeinde Neustadt a.Main |
Bei einem möglichen Blackout ist die Gemeinde Neustadt gut aufgestellt. Bei einem Blackout, welcher 48 bis 72 Stunden andauern könnte, kann dies die Gemeinde Neustadt gut bewältigen. 10 Minuten nach Beginn eines Stromausfalles werden die Feuerwehr Neustadt und Erlach die Feuerwehrhäuser besetzen und fungieren als sogenannte Leuchttürme. Eine zusätzliche Anlaufstelle befindet sich zudem in Neustadt in der Siedlung am Parkplatz in der Hornungsbergstraße. Diese Anlaufstellen dienen zur Weitergabe von Informationen bezüglich des Stromausfalles sowie zum Absetzen von Notrufen beim Ausfall des Telefon- bzw. des Mobilfunknetzes. Des Weiteren besitzt die Gemeinde mobile Lautsprecheranlagen und Notstromaggregate. Im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wird hier die Bevölkerung dementsprechend informiert werden. Die Wasserversorgung ist ausreichend gesichert. Insgesamt ist allerdings ein sogenannter Blackout sehr unwahrscheinlich.
| TOP 07 C | Spende der Jagdgenossen Erlach, Spielplatz und Treppe in Erlach |
Bürgermeister Morgenroth bedankte sich für die Spende der Jagdgenossen Erlach in Höhe von 2.000,00 € für die Spielplatzeinrichtung im Spielplatz Erlach. Diese Spende wurde zum größten Teil für die Anschaffung einer Sandkastenabdeckung und einer Beschattung genutzt.
Gemeinderatsmitglied Rosalinde Grübel fragte nach wann der neue Zaun am Spielplatz Erlach angebracht wird. Die Arbeiten für die Befestigung des Zaunes werden von der Firma Zimmerei Brönner, Neustadt durchgeführt. Das Material des Zaunes ist verfügbar, nur die Pfosten sind noch nicht lieferbar.
Ein großes Lob kam aus dem Gemeinderat von der Fertigstellung der neuen Treppe in der Erlacher Straße zum Oberen Hirtenrain. Die Arbeiten wurden sehr sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt.
| TOP 07 D | Nächste Termine |
Am 08.12.2022 findet die Weihnachtsfeier in der Turnhalle Neustadt statt.
Der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung ist noch nicht bekannt. Bürgermeister Morgenroth erwähnte noch, dass die Schlüsselzuweisungen der Bayerischen Staatshauptkasse vorliegen. Die Gemeinde Neustadt a.Main erhält 476.428 €.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung an.