(Vom Gemeinderat nicht förmlich genehmigte Fassung)
| TOP 01 | Begrüßung durch den Bürgermeister und Genehmigung der Niederschrift vom 21.09.2022 |
Vor Beginn der Sitzung besichtigt der Gemeinderat die fertiggestellte Tagespflege am gemeindlichen Anwesen „Am Kirchplatz 10“. Hier stellt der Leiter, Herr Simon Schaub, das Konzept der Lohrer Caritas-Sozialstation St. Rochus vor. Diese und der Gemeinderat finden die Räume sehr gelungen, was sich im guten Zuspruch und der Auslastung widerspiegelt.
Der Bürgermeister erklärt die anberaumte Sitzung für eröffnet und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest.
Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist. Der Gemeinderat ist daher beschlussfähig (Art. 47 GO).
Die Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2022 des Gemeinderates wurde den Mitgliedern zugestellt. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt daher als genehmigt.
| TOP 02 | Bauangelegenheiten |
| TOP 02 A | Errichtung eines Anbaues an einem Wohnhaus zur Erweiterung einer Wohneinheit „Am Wiesenfelder Weg“ |
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Restbebauung Am Wiesenfelder Weg “ im Ortsteil Steinfeld.
Das vorhandene Wohnhaus soll nördlich erweitert werden. Hierfür soll die Einfahrt zur Doppelgarage und selbige bis auf einen Grenzabstand von 3 Metern überbaut werden. Die beantragte Befreiung vom Kniestock von 30 cm auf 80 cm ermöglicht eine effektive Ausnutzung des Wohnraums. Dieser Versatz ist in der Dachfläche zu sehen, da die Dachneigung dem Altbau angepasst wird. Die Gauben sollen mit Flachdach ausgebildet werden.
Die Dachfläche auf der Doppelgarage bis zum westlichen Nachbarn soll als Balkon genutzt werden. Der entsprechende Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen ist gestellt und die Pläne von der Nachbarin unterschrieben.
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung eines Anbaues an einem Wohnhaus zur Erweiterung einer Wohneinheit auf der Fl.-Nr. 1944/27 der Gemarkung Steinfeld zu und erteilt der Befreiung von der Festsetzung des Kniestocks sowie der Abweichung von den Abstandsflächen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 2 |
Gemeinderatsmitglieder Dr. Sonja Stahl und Martin Schuhmann (FW) nehmen aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| TOP 02 B | Neubau eines Einfamilienhauses in der „Bergstraße“ |
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Kiesgrubenweg“ im Ortsteil Waldzell.
Für das Vorhaben soll das bestehende Wohnhaus abgebrochen und der Keller verfüllt werden. Es hält die Festsetzungen des Bebauungsplans bis auf die Wandhöhe ein. Diese ist nach Bebauungsplan bei zweigeschossigen Gebäuden auf max. 5,50 m festgesetzt. Geplant ist diese mit 6,36 m und wird mit dem heutigen Bau Standards begründet.
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses auf den Fl.-Nr. 868 der Gemarkung Waldzell zu und erteilt der abweichenden Wandhöhe das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
Gemeinderatsmitglied Theobald Herrmann nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
| TOP 02 C | Errichtung einer Lagerfläche für einen Container in der „Raiffeisenstraße“ |
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Hausen, 2. Änderung und Erweiterung“ im Ortsteil Hausen.
Ein Lagerplatz bis zu 300 m² ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 b Bayerische Bauordnung verfahrensfrei möglich. Auch ein Container, der nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei ist, da dieser unter 75 m³ umbauten Raum ausweist.
Bei einer Ortseinsicht musste festgestellt werden, dass zwei verfahrensfreie Container der „mobilen Metzgerei“ miteinander verbaut wurden. Hierdurch ergibt sich aufgrund der Größe eine Genehmigungspflicht und das beantragte Verfahren der isolierten Befreiung ist nicht mehr möglich.
Für den Gemeinderat musste die Unterscheidung einer reinen Metzgerei und der mit Schlachthaus herausgearbeitet werden. So findet in einer Metzgerei die reine Verarbeitung des Fleisches statt während in einem Schlachthaus die Tiere getötet und ausgenommen werden.
Außerdem stößt sich der Gemeinderat wiederholt an der Tatsache, dass ein bereits existierendes Bauwerk genehmigt werden soll.
Der Gemeinderat weist den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Lagerfläche für Container einer mobilen Metzgerei mit dem Hinweis auf die Baugenehmigungspflicht zurück.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 | Bauleitplanung |
| TOP 03 A | 2. Änderung des Bebauungsplans „Hirschfeld“ der Stadt Karlstadt |
Die Stadt Karlstadt plant die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hirschfeld“. Durch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhält auch die Gemeinde Steinfeld die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Mit der bereits vorhandenen baulichen Nutzung und der vorliegenden Entwicklung der baulichen Strukturen muss nach Auffassung des Landratsamtes Main-Spessart eine Anpassung der Festsetzung der baulichen Nutzung erfolgen. Die bisherige Festsetzung als Industriegebiet soll in ein beschränktes Gewerbegebiet umgewandelt werden, da dies der tatsächlich entstandenen Nutzung innerhalb des Planungsbereiches entspricht. Hierdurch wird auch eine immissionstechnische Anpassung notwendig.
Von der geplanten Änderung wird die Gemeinde Steinfeld aus Sicht der Verwaltung mit deren Gewerbe-gebieten nicht beeinträchtigt.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen die geplante 2. Änderung des Bebauungsplans „Hirschfeld“ der Stadt Karlstadt und weißt die Verwaltung an, aber keine Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 03 B | „Solarpark Wiesenfeld“ mit 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Karlstadt |
Die Stadt Karlstadt plant die Vergrößerung der bestehenden Photovoltaik-Freifläche mit dem Bebauungsplan „Solarpark Wiesenfeld“. Durch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhält auch die Gemeinde Steinfeld die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Das geplante Vorhaben schließt im Osten an die bestehende Photovoltaik-Freiflächenanlage an, weiter östlich verläuft die ICE-Trasse Würzburg-Frankfurt der Deutschen Bahn. Im Geltungsbereich von insgesamt 17,8 ha ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von gut 14-15 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 14-15 Millionen kWh erzeugt werden kann.
Hierfür ist ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Von der Planung wird die Gemeinde Steinfeld aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.
Bürgermeister Günter Koser wurde unterrichtet, dass die Trafostation für die Solarparks Wiesenfeld und Stetten angeblich auf Steinfelder Gemarkung geplant werden, da hier die Grundstückseigentümer entsprechend angeschrieben wurden. Er oder auch der Verwaltung sind diese Informationen von der Stadt Karlstadt nicht bekannt.
Aus diesem Grund wird die Gemeinde Steinfeld keine Stellungnahme zur vorgelegten Planung der Stadt Karlstadt zum „Solarpark Wiesenfeld“ mit der 4. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplans abgeben. Bis zur zweiten Auslegungsfrist ist davon auszugehen, dass der Standort der Trafostation bekannt ist und die Stadt Karlstadt entsprechende Gespräche aufgenommen hat.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 04 | Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Geschäftsordnung § 34 Art der Bekanntmachung |
Durch die Kündigung des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main durch den Linus Wittich Verlag zum Jahresende ist eine neue Art der Bekanntmachung in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu fassen. Diese ist nach § 35 der Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu beschließen.
Aus dem Gemeinderat wird erneut der Wunsch eines Mediums für Vereine, Kirche und Gemeinderat geäußert. Die Bürgermeister waren sich hierzu einig, dass dies über die Verwaltungsgemeinschaft nicht abgebildet werden kann. Interessierte sollten sich daher zusammenfinden um ein von Werbung finanziertes Blättchen zu ermöglichen. Entsprechender Hinweis wird im Mitteilungsblatt erfolgen.
§ 34 Art der Bekanntmachung
(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde (Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main) zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichneten Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Gemeindetafel hingewiesen.
(3) Die Gemeinde unterhält eine Gemeindetafel am Rathaus Steinfeld.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung von § 34 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat für die künftige Art der Bekanntmachung zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 05 | Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von Multitouchdisplays für die Grundschule im Rahmen des „DigitalPakt Schule“ |
Für die Multitouchdisplays wurden drei Fachfirmen angeschrieben, von denen zwei ein Angebot abgaben. Die Firma HE-S konnte ein Vergleichsgerät anbieten, das die technischen Vorgaben des Votum 2021 nicht erfüllt. Gerade im Bereich des Arbeitsspeichers und des Betriebssystems dürfte die Investition für den technischen Fortschritt nicht Fehlinvestiert sein. Das Angebot der Firma Etha übererfüllt die Anforderungen des Votums.
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Etha aus Urspringen mit der Lieferung von 5 Multitouchdisplays mit jeweils 2 Tafelflügeln und den elektrischen Displayhalterungen zu einem Angebotspreis von 31.671,85 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 | Friedhofssatzungen |
| TOP 06 A | Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) |
In der Friedhofssatzung wurde eine redaktionelle Anpassung des § 25 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt und in Abs. 2 wurde die Ausschmückung gestrichen.
Der Gemeinderat erlässt die Änderungssatzung zur Friedhofssatzung wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 06 B | Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen |
Für eine bessere Gliederung der Abrechnung wurde der Gebührentatbestand neu gefasst. Zur Klarstellung der Urnenerdröhren wurde diese mit den drei Grabstätten komplett aufgeführt und bei den Nebenkosten wurde die Nr. 1 (mit der Aussegnung und Beerdigung zusammenhängende Arbeiten) konkretisiert und wieder in die Satzung aufgenommen.
Der Gemeinderat erlässt die Änderungssatzung zur Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wie vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
| TOP 07 | Verschiedenes |
| TOP 07 A | Information über „digitale Allianz“ |
Durch die Vergabe der Whiteboards für die Schule zeigt sich deutlich, dass es dort immer digitaler wird. Um die digitale Infrastruktur und die Geräte zu betreuen führt man derzeit Gespräche zu einer „digitalen Allianz“ mit der Stadt Lohr, dem Zweckverband Nägelseeschulzentrum und der Montessori-Schule Lohr.
| TOP 07 B | Treibjagd |
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Koser die Abschusszahlen von Rehwild aus den kürzlich durchgeführten Treibjagden mit. So wurden bei der 1. Treibjagd 8 Rehe und bei der 2. Treibjagd 5 Rehe geschossen. Insgesamt wurden in diesem Jahr 58 Rehe erlegt.
| TOP 07 C | Holzbestellungen |
Gemeinderätin Dr. Sonja Stahl erkundigte sich nach dem Stand der Holzbestellungen. Laut Bürgermeister Koser wurden im Jahr 2021 ca. 960 fm (Festmeter) Brennholz bestellt. Dies entsprach einen Holzeinschlag von ca. 3.800 fm für das Brennholz. Im Jahr 2022 stiegen diese nach heutigem Stand auf ca. 1.390 fm Brennholz und einen Holzeinschlag von ca. 5.500 fm. Dabei wurden 651 fm Brennholz oder ca. 2600 fm abgelehnt und an Kalamitätenholz mussten ca. 5.000 fm eingeschlagen werden. Im nächsten Jahr wird daher eine Preisanpassung erfolgen müssen und auch bezüglich des Holzeinschlags ist eine Regelung mit Bezug auf die Nachhaltigkeit notwendig.
Auf Nachfrage bezüglich der Motorsägenscheine erklärt Bürgermeister Koser, dass diese Auffrischungen von der Berufsgenossenschaft gefordert werden. Daher soll ein Grund-, Fortgeschrittenen- und Profikurs in Zusammenarbeit mit der Firma Wiesner angeboten werden. Daher sollen sich bitte alle dort anmelden, denn auch die Koordination wird von dort übernommen.
| TOP 07 D | Termine |
Bürgermeister Koser teilt die nächsten Termine für den Gemeinderat mit. Die Jahresabschlusssitzung findet am 21.12.2022 statt und der Waldbegang am 14.01.2023.