Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland, egal ob innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union; reisen, benötigen für die Kinder einen Ausweis.
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.
Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinderreisepass abgeschafft wurde. Ab sofort benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass.