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Marktleugast
Ausgabe 4/2023
Bekanntmachungen
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Beitrags- und Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Marktleugast - Gesplittete Abwassergebühr

Der Markt Marktleugast betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser (bzw. Oberflächen- oder Regenwasser) als öffentliche Einrichtung. Die hierfür anfallenden jährlichen Kosten für u.a. Bau, Betrieb und Instandhaltung, müssen nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend auf die Nutzer der Entwässerungseinrichtung umgelegt werden. Das heißt, es darf kein Verlust entstehen und kein Gewinn erwirtschaftet werden. Deshalb wird die Kalkulation auf vier Jahre erstellt, um jährliche Gebührenschwankungen auszugleichen.

Bislang erfolgte die Umlage der gesamten Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser über den Frischwassermaßstab. Das heißt, die jährlichen Kosten der gesamten Abwasseranlage wurden als Mischwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) entsprechend dem Trinkwasserverbrauch in Kubikmeter pauschal erhoben.

Nach der Rechtsprechung (vgl. VGH Urteil Bayern 31.03.2003, 23 ZB 03.1775) benachteiligt dieser Maßstab die Grundstückseigentümer/innen, die nur Schmutzwasser, aber kein Regenwasser in die Kanalisation einleiten. Diese Benachteiligung ist nicht zulässig, wenn die Kosten für eingeleitetes Niederschlagswasser 12 % oder mehr der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung ausmachen. In Marktleugast betragen diese 21 %. Die gebührenfähigen Gesamtkosten sind daher aufzuteilen in eine Schmutzwassergebühr einerseits und in eine Niederschlagswassergebühr andererseits.

Die gesplittete Abwassergebühr bedeutet eine Aufteilung der jährlichen Abwasserkosten „Gesamt“ in Abwasserkosten „Schmutzwasser“ (Schmutzwasserableitung und -behandlung) und in Abwasserkosten „Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserableitung und -behandlung).

Die dann geänderten Abwasserkosten für Schmutzwasser werden als „Schmutzwassergebühr“ wie bisher über den Frischwasserverbrauch erhoben. Die Ableitungsmenge an Schmutzwasser entspricht dabei dem Frischwasserverbrauch, welcher über die „Trinkwasseruhr“ gemessen wird. Es handelt sich deswegen um einen Wirklichkeitsmaßstab.

Nachdem es technisch keine „Regenwasseruhr“ gibt, die diese Werte genau messen kann, orientiert sich der Umlagemaßstab an die am öffentlichen Entwässerungssystem angeschlossenen, befestigten und bebauten Flächen. Es handelt sich dabei um einen in der Rechtsprechung anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab.

Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage, nach Art und Umfang der Benutzung verursachergerecht aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin an Hand der jährlich bezogenen Frischwassermenge erhoben. Der Gebührensatz wird sich jedoch verringern.

Gleichzeitig wird ein Niederschlagswassergebührenbescheid erstellt. Dabei handelt es sich, wie eingangs erwähnt, um keine zusätzliche Gebühr, vielmehr werden die anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung anders verteilt. Die Niederschlagswassergebühr wird nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab ermittelt. Der Markt Marktleugast hat sich bei der Berechnung für den Grundstücksabflussbeiwert entschieden. Die Fläche für ein Grundstück wird ermittelt, indem die überbaute (d.h. Bebauung + Dachüberstände) und versiegelte Fläche ins Verhältnis zur Gesamtgrundstücksfläche gesetzt wird.

Der überörtliche Rechnungsprüfer hat in seinem Bericht vom 24.01.2012 festgestellt, dass die bisherige Gebührenerhebung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Äquivalenzprinzip des Art. 8 Abs. 4 KAG verstößt und deshalb eine Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss.

Die gesplittete Abwassergebühr trägt dazu bei, dass der jeweilige Verursacher die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bezahlt. Sie bringt mehr Gebührengerechtigkeit. Familien oder zum Beispiel Bewohner geschlossener Bebauungen (Mehrfamilienhäuser) werden tendenziell finanziell entlastet, ebenso einige landwirtschaftliche Betriebe, da sie pro Nutzer relativ wenig versiegelte Flächen haben. Dem gegenüber wird z. B. ein Einkaufsmarkt mit großen Parkflächen mehr belastet.

Markt Marktleugast
Erster Bürgermeister
Franz Uome