Die Friedhofsverwaltung möchte auf die Regelung des Grabschmuckes bezüglich der Urnengrabkammern, Urnenbaumgrabstätten und Urnensteinsäulengrabstätten betreffend dem Friedhof Marktleugast und Hohenberg hinweisen.
Laut § 12 der Friedhofsnutzungssatzung vom 28.06.2021 ist das Ablegen von Blumenschmuck, Bildern, Kränzen, Symbolen oder sonstigen Verzierungen unzulässig.
Die Gemeinde wird ab sofort die Grabstätten monatlich abräumen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden.
Die komplette Friedhofsnutzungssatzung finden Sie im Internet unter www.marktleugast.de.
Wir bitten um Verständnis.