Bei der Marktverwaltung gehen immer wieder Beschwerden ein, dass im Gemeindegebiet die Gehwege und die unbebauten Grundstücke durch Hundekot verunreinigt werden. Die Hundehalter werden eindringlich gebeten, ihre Hunde mehr in der Flur oder im Waldbereich Gassi zu führen. Gehwege und Grünanlagen sowie unbebaute Grundstücke im Ortsbereich sollten im Interesse der Öffentlichkeit nicht zweckentfremdet werden.
Aufgrund der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen ist auch das Verschmutzen der öffentlichen Straßen und Grünanlagen durch Tiere nicht zulässig Den Hundehaltern wird nahegelegt, evtl. „Hinterlassenschaften“ mittels einschlägiger Tüten oder Behältnisse selbst zu beseitigen.