Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinfelder Gruppe folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 82.840
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 42.590
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuersätze - entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Eine Betriebsumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der "Gemeinfelder Gruppe"
Die vorstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der "Gemeinfelder Gruppe " liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Wasserzweckverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.