Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Mittlerer Weisachgrund" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 90.900
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — EUR 47.200
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Steuersätze - entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund"
Die vorstehende Haushaltssatzung mit samt ihren Anlagen des Abwasserzweckverbandes "Mittlerer Weisachgrund" liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.