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Zeilberg-Echo
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach (Landkreis Haßberge) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 BaySCHFG, Art. 41 KommZG i.V.m. Art. 63 GO erlässt der Schulverband Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  EUR 632.053

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  EUR 134.800

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Steuersätze - entfällt

§ 5

(1) Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 522.553 EUR festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2022 auf 252 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage je Verbandsschüler wird auf 2.073,6230 EUR festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 EUR festgesetzt.

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 8

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Maroldsweisach, 27.12.2023
gez. Wolfram Thein
1. Vorsitzender des Schulverbandes Maroldsweisach

Amtliche Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 des Schulverbandes Maroldsweisach

Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung in der Geschäftsstelle des Schulverbandes bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.

Maroldsweisach, 19.01.2024
Wolfram Thein
1. Vorsitzender des Schulverbandes Maroldsweisach