Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „D03 Solarpark Gresselgrund“
Mit Bescheid vom 02.05.2024 Nr. 20022/22 hat das Landratsamt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „D03 Solarpark Gresselgrund“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Maroldsweisach (Zimmer-Nr. 9, Hauptstraße 24, 96126 Markt Maroldsweisach 24.05.2024