Titel Logo
Zeilberg-Echo
Ausgabe 13/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe - Wassergebühren – Abschlagszahlungen für das III. Quartal 2022/2023

Wir weisen darauf hin, dass der dritte Abschlag für Wassergebühren am 30.06.2023 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59

BIC: GENODEF1LIF

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Gleichmann

Stadtverwaltung Seßlach

Marktplatz 98

96145 Seßlach