Auf der Grundlage des Art. 26 Abs. 7 des Bayerischen Enteignungsgesetzes (BayEG) teilt das Landratsamt Haßberge als zuständige Enteignungsbehörde mit, dass wegen des Ausbaus der Bundesstraße 279 eine Enteignung beantragt worden ist. Zu dieser Enteignung wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt, über welche die Öffentlichkeit zu informieren ist.
Die mündliche Verhandlung wird
am Dienstag, 8. Juli 2025
ab 08:30 Uhr
im Landratsamt Haßberge, Zimmer 201
stattfinden. Gegenstand der mündlichen Verhandlung wird der oben genannte Enteignungsantrag des
Antragstellers
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Freistaat Bayern,
endvertreten durch das Staatliches Bauamt Schweinfurt
(Mainberger Str. 14, Schweinfurt)
betreffend den Enteignungsgegenstand
| • | das Eigentum und den Besitz an einer Teilfläche von ca. 764 qm des Grundstücks Fl.Nr. 721 der Gemarkung Voccawind, |
| • | den vorübergehenden Besitz an einer weiteren Teilfläche von ca. 583 qm des Grundstücks Fl.Nr. 721 der Gemarkung Voccawind und |
| • | den vorübergehenden Besitz einer Teilfläche von ca. 63 qm des Grundstücks Fl.Nr. 714 der Gemarkung Voccawind. |
sein. Die Unterlagen zu dem Antrag können – nach einer Terminvereinbarung – beim Landratsamt Haßberge eingesehen werden.
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich an das Vorzimmer der Geschäftsbereichsleitung (Durchwahl im LRA HAS: 243).
Inhaber von Rechten an den o.g. Grundstücken werden gemäß Art. 26 Abs. 5 Satz 1 Ziffer 3 BayEG aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag möglichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären und etwaige Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird gemäß Art. 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BayEG darauf hingewiesen, dass auch bei Nichter-scheinen über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass dass nach Art. 27 BayEG eine Verfügungs- und Veränderungssperre greift.