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Zeilberg-Echo
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus
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Förderprogramm "Streuobst für alle "

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) hat das Förderprogramm „Streuobst für alle“ ins Leben gerufen. Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden. Wir bitten Sie hiermit zu prüfen, ob Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten. Folgende Voraussetzungen gelten:

Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

  • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
  • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
  • Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere

Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro. Die Rechnungen müssen Sie zunächst selbst begleichen.

Sofern Interesse besteht, können Sie uns gerne die Unterlagen zukommen lassen. Wir würden anschließend die Förderung beantragen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden (Tel. 09532/9222-0).