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Zeilberg-Echo
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Wassergesetze

Bekanntmachung der bezeichneten Gebiete und der Anforderungen an die Abwasser­be­seiti­gung gemäß Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für den Markt Maroldsweisach

Bekanntmachung

1.

Grundstücke, bei denen damit zu rechnen ist oder schon feststeht, dass der Markt Maroldsweisach länger­fristig die notwendigen Voraussetzungen für eine ord­nungsgemä­ße zentrale Abwas­serentsor­gung nicht schaffen wird und eine Einleitung mecha­nisch-biolo­gisch gerei­nigten Abwassers entweder in den Untergrund oder in ein ober­irdisches Ge­wässer erfor­derlich ist, werden der Gebietsklasse III (langfristig nicht kanalisierte Gebiete) zugeordnet. Diese Grundstücke sind als „bezeichnete Gebiete“ zusammen mit der jeweils erfor­derlichen Reinigungsklasse bekanntzumachen.

2.

Das Landratsamt Haßberge gibt einvernehmlich mit dem Wasserwirtschafts­amt Bad Kis­sin­gen folgendes Grundstück im Bereich des Marktes Maroldsweisach als be­zeich­netes Ge­biet ge­mäß Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG bekannt.

3.

Das Abwasser des nachfolgenden Grundstückes mit dem Einwohnergleichwert (EW) ist vor Einleitung in den Perlesbachgraben in einer Kleinkläran­lage nach DIN 4261 mit biologischer Nachreinigungsstufe zu behandeln.

Für diese Grundstücke wird die Reinigungsklasse „C“ festgesetzt.

* ermittelt aus der qualifizierten Stichprobe, bei E. Coli und intestinalen Entero­kok­ken ein­fache Stichprobe

** ermittelt aus der 24-h Mischprobe

Bezüglich der Einhaltung der Anforderungen an die Reinigungsklasse gelten die Regelun­gen des Anhangs 1 Buchstabe C für Einleitungen von weniger als 8 m3 Schmutzwasser pro Tag aus Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 1 in der jeweils gültigen Fassung.

Haßfurt, 18.08.2023
Landratsamt Haßberge
Graf