Am Dienstag, 10.09.2024, findet gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung um 18.00 Uhr in der alten Schule in Dippach eine Teilbürgerversammlung für Dippach statt.
Tagesordnung:
Nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung können nur Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt.
Ausgenommen hiervon sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere nichtgemeindliche Körperschaften zuständig sind.
Anträge für die Bürgerversammlung, die einer Vorbereitung bedürfen (Unterlagen heraussuchen etc.), müssen bis spätestens Dienstag, 03.09.2024 im Rathaus Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach vorliegen oder per E-Mail eingereicht werden an geschaeftsleitung@maroldsweisach.de.