Die Abrechnungsbescheide zum 30.06.2025 wurden den Zahlungspflichtigen übersandt. Bitte kontrollieren sie diese auf ihre Richtigkeit.
Bitte beachten:
Wenn bei ihrem Bescheid unter der Berechnung des Verbrauchs bei den Erläuterungen „KZ: 3 – Zählerstand von uns geschätzt“ steht, können sie bis zum 12.09.2025 gerne noch den aktuellen Stand ihrer Wasseruhr mitteilen, falls dieser weit vom geschätzten Verbrauch abweichen sollte.
Die Verwaltung bedankt sich ganz herzlich bei allen, die ihren Zählerstand rechtzeitig gemeldet haben und somit einen höheren Verwaltungsaufwand (Schätzen des Verbrauchs) vermieden haben. Besonders danken möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern, die zur Vereinfachung des Ablesevorgangs den QR-Code genutzt haben.
Soweit dem Zweckverband ein SEPA-Mandat der Zahlungspflichtigen vorliegt, ist nichts zu veranlassen. Barzahler werden gebeten, den jeweils fälligen Betrag rechtzeitig zum 30.09.2025 auf das Konto des Zweckverbandes zu überweisen.
Im Gebührenbescheid wurden die Vorauszahlungen für das Jahr 2025/2026 festgelegt. Es ergeht kein gesonderter Vorauszahlungsbescheid. Wir bitten deshalb um rechtzeitige Überweisung zu den jeweils fälligen Terminen.
Bankverbindung:
VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG
IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59
BIC: GENODEF1LIF