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Zeilberg-Echo
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2023

für das Rechnungsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  7.564.820 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  6.992.803 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.800.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Maroldsweisach, 28.08.2023
Markt Maroldsweisach
gez. Wolfram Thein
1. Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Marktes Maroldsweisach

Die vorstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen des Marktes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Rathaus, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

Maroldsweisach, 15.09.2023
Markt Maroldsweisach
gez. Wolfram Thein
1. Bürgermeister