Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Maroldsweisach folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 7.564.820 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 6.992.803 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.800.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 300 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v.H |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 des Marktes Maroldsweisach
Die vorstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen des Marktes Maroldsweisach liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung bei der Marktverwaltung Maroldsweisach, Rathaus, Zimmer-Nr. 6, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.