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Zeilberg-Echo
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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B E K A N N T M A C H U N G

Neue Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024

gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05.04.2005 (GVBl S. 88), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24.05.2022 (GVBI. S. 246) geändert worden ist, sind die Bodenrichtwerte nach ihrer Ermittlung einen Monat lang bei der Kommune öffentlich auszulegen.

Die Bodenrichtwerte des Marktes Maroldsweisach zum Stichtag 01.01.2024 liegen in der Zeit vom 16.09.2024 bis zum 14.10.2024 im Rathaus Maroldsweisach öffentlich aus.

Die Unterlagen können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme telefonisch einen Termin. (Herr Ebert 09532-9222-24; Herr Grüner 09532-9222-32)

Personen mit berechtigtem Interesse können auch außerhalb der Auslegung von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Des Weiteren ist die Bodenrichtwertkarte zukünftig für jedermann über den Bayernatlas (http://www.Bodenrichtwerte.Bayern.de) bzw. auf der Homepage des Landkreises Haßberge abrufbar.

Maroldsweisach, 30.08.2024
Markt Maroldsweisach