Maroldsweisach
FFP 2-Maskenpflicht gilt auch im Rathaus des Marktes Maroldsweisach
Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab Montag, den 18.01.2021 beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) eine Pflicht zum Tragen von FFP 2-Masken gilt. Der Markt Maroldsweisach gleicht sich dieser Regelung an und erlässt daher für Besucherinnen und Besucher des Rathauses des Marktes Maroldsweisach eine Pflicht zum Tragen von FFP 2-Masken. FFP 2-Masken für pflegende Angehörige können ab dem …