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Zeilberg-Echo
Ausgabe 2/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Zweckverband zur Wasserversorgung der Heilgersdorfer Gruppe

Wassergebühren – Abschlagszahlungen für das I. Quartal 2022/2023

Wir weisen darauf hin, dass der erste Abschlag für Wassergebühren am 31.12.2022 zur Zahlung fällig ist. Soweit Abnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, ist nichts zu veranlassen, da der fällige Betrag abgebucht wird.

Da die Vorauszahlungen für 2022/2023 bereits im Abrechnungsbescheid vom 22.08.2022 festgesetzt wurden, erhalten Barzahler keinen gesonderten Abschlagsbescheid. Der fällige Betrag kann dem Abschlagsfeld im Bescheid entnommen werden.

Um rechtzeitige Überweisung wird gebeten, da sonst Mahngebühren nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben werden.

gez. Maximilian Neeb, Verbandsvorsitzender

Bankverbindung:

VR-Bank Lichtenfels-Ebern eG

IBAN: DE72 7709 1800 0002 3128 59

BIC: GENODEF1LIF

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gleichmann
Stadtverwaltung Seßlach