Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten haben, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben.
Die Grundsteuer 2023 wird – vorbehaltlich einer anderen Regelung - zu den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig.
Bei Änderung der Bemessungsgrundlage (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.
Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können im Rathaus der Marktgemeinde Maroldsweisach, Hauptstraße 24, 96126 Maroldsweisach eingesehen werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.