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Zeilberg-Echo
Ausgabe 20/2023
Aus dem Rathaus
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Bericht der Gemeinderatsitzung vom 18.09.2023

Das blaue Feld zeigt die Fläche der geplanten Solaranlage, gegenüber der Ortschaft Allertshausen.

Gemeinderat Maroldsweisach, 18.09.23

Der Antrag auf Errichtung eines Separators an einer bestehenden Biogasanlage in Maroldsweisach und die Errichtung eines Solarfeldes in Allertshausen, beschäftigte den Marktgemeinderat Maroldsweisach in seiner Sitzung am Montagabend in der Hauptsache. Erstmals geleitet wurde eine Sitzung von der amtierenden 2. Bürgermeisterin Heidi Müller-Gärtner.

Für reichlich Diskussionsstoff sorgte der Antrag der Firma Bioenergie Maroldsweisach GmbH auf Errichtung eines Separators. Das ist ein Gerät, dass verschiedene Bestandteile eines Gemisches oder Gemenges voneinander trennt. Wie Bürgermeisterin Müller-Gärtner vorab erläuterte, bedürfe es nach Würdigung durch das Landratsamt keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, jedoch einer baurechtlichen. Hier hakte Gemeinderat Martin Schramm (FWG) ein, der sich beklagte, sich hierüber nicht ausreichend informieren zu können, weil dieses Thema zu kurzfristig im Ratsinformationssystem eingestellt wurde. „Ich kann deshalb nicht guten Gewissens darüber abstimmen“, sagte er. Seine Fraktionskollegin, Ramona Schrapel, stieß ins gleich Horn: „Es sind 53 Seiten und dafür reicht die kurze Zeit bis zur heutigen Sitzung nicht.“ Gemeinderätin Doreen Büschel (SPD) unterstützte die Aussage von Geschäftsführer Armin Bogendörfer, doch bei der Verwaltung anzurufen, falls Unklarheiten bestünden. Ein Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wurde mehrheitlich abgelehnt. Schließlich rang sich das Gremium dann doch durch, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Antrag auf Errichtung eines Solarfeldes in Allertshausen im dortigen Gewerbegebiet, auf den Flurnummern 157/2 und 155. Bürgermeisterin Heidi Müller-Gärtner erklärte dazu, dass diese Anlage vom Gemeinderat in einer früheren vorliegenden Form wegen möglicher Blendwirkung bei einer Sitzung am 3. Mai 2022 abgelehnt worden war, weil die Anlage zu nahe an der Ortschaft Allertshausen liege. Nun ging es um ein Blendgutachten, welches das Landratsamt veranlasst hatte. Dazu hatte die Verwaltung der Marktgemeinde angemerkt, dass die Standorte der Messung für das Blendgutachten nicht mit der Gemeinde abgestimmt waren. Das Gewerbegebiet von Allertshausen beinhalte bestehende Wohnbebauungen und unbebaute Flächen im Bebauungsplan, welche in der gesamtheitlichen Begutachtung nicht berücksichtig wurden. Gemeinderätin Doreen Büschel bemängelte die lange Zeit, sie sprach von sieben Monaten, bis das Gutachten vom Landratsamt der Gemeinde zugeleitet wurde. Die Frage, die diskutiert wurde war, ob ein neues Blendgutachten unter Einbeziehung der von der Verwaltung angegebenen Punkte verlangt werden soll. Gemeinderat Dieter Hepp (CSU) stellte die Frage, ob man hierdurch dem Antragsteller weitere Kosten aufbürden sollte. „Gebaut darf die Anlage werden.“ Vom Landratsamt wurde ein 2,70 Meter hoher Zaun verlangt, um eine Blendwirkung auszuschließen. Von der Verwaltung lag ein Beschlussvorschlag vor, erneut den Bauantrag zurück zu weisen, um erst mit dem Gemeinde neu abgestimmte Messpunkte für das Blendgutachten festzulegen. Ein alternativer Vorschlag ging dahin, dass der Gemeinderat sein Einvernehmen mit entsprechenden Befreiungen erteilt. Dieser wurde mit zwölf Nein- und einer Ja-Stimme abgelehnt, sodass die entsprechenden Befreiungen nicht anerkannt wurden. Dies wird nun dem Landratsamt mitgeteilt und es ist abzuwarten, wie von dort weiter verfahren wird. Bürgermeisterin Müller-Gärtner informierte noch über Geschwindigkeitsmessungen in Voccawind und Allerstshausen, wo die Messwerte deutlich gezeigt hätten, dass die Verkehrsteilnehmer in diesen Bereichen ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h die Geschwindigkeit ihrer Fahrzeuge deutlich reduzieren würden. Weiteres werde deshalb nicht veranlasst.