Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 15.10.2024 die 2. Änderung der Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) beschlossen.
Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gegeben.
Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) vom 16. Oktober 2024
Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende
2. Änderungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach vom 30.07.2009 (Zeilberg-Echo Nr. 32/2009 vom 07.08.2009), geändert mit Satzung vom 15.10.2018 (Zeilberg-Echo Nr. 43/2018 vom 26.10.2018) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,17 € pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2025.