Titel Logo
Zeilberg-Echo
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der zweiten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 15.10.2024 die 2. Änderung der Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) beschlossen.

Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gegeben.

Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) vom 16. Oktober 2024

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende

2. Änderungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach vom 30.07.2009 (Zeilberg-Echo Nr. 32/2009 vom 07.08.2009), geändert mit Satzung vom 15.10.2018 (Zeilberg-Echo Nr. 43/2018 vom 26.10.2018) wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,17 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2025.

Maroldsweisach, 16. Oktober 2024
Markt Maroldsweisach
gez. Wolfram Thein, 1. Bürgermeister