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Zeilberg-Echo
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 28.10.2025 die dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS) beschlossen.

Nachfolgend wird die Satzung im vollen Wortlaut amtlich bekannt gemacht:

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach (BGS-EWS)

vom 29. Oktober 2025

Aufgrund Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, erlässt der Markt Maroldsweisach folgende

3. Änderungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maroldsweisach vom 30.07.2009 (Zeilberg-Echo Nr. 32/2009 vom 07.08.2009), zuletzt geändert mit Satzung vom 16.10.2024 (Zeilberg-Echo Nr. 23/2024 vom 08.11.2024) wird wie folgt geändert:

1.

§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis 2, 5 m³ / h

8,00 € / Monat

bis 6 m³ / h

9,00 € / Monat

bis 10 m³ / h

10,00 € / Monat

über 10 m³ / h

12,00 € / Monat

Die vorstehenden Werte für Wasserzähler mit Nenndurchfluss entsprechen folgenden künftigen nach Dauerdurchfluss ermittelten Werten:

Nenndurchfluss (Qn)

Dauerdurchfluss (Q3)

2,5 m³/h

4 m³/h

6 m³/h

10 m³/h

10 m³/h

16 m³/h

über 10 m³/h

über 16 m³/h.“

2.

§ 9 a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Für Grundstücke mit Kanalanschluss, aber ohne Wasseranschluss wird eine Grundgebühr in Höhe von 8,00 € / Monat erhoben.“

3.

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,57 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt ab der Abrechnung 2026.

Maroldsweisach, 29. Oktober 2025
Markt Maroldsweisach
Wolfram Thein
1. Bürgermeister